Kontrollbeanstandung, welche Rechte habe ich?

7. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
aleko_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontrollbeanstandung, welche Rechte habe ich?

Hallo,

wie bekannt, Unglück kommt nicht allein und zur allen anderen
habe ich heute noch im Bus eine Kontrollbeanstandung mit der Begründung "Ringe nicht Eingehalten" bekommen. Da es aus dem Tarifplan nicht eindeutig klar, dass die nicht eingehaltene Ringe zur Strecke gehören, möchte ich bei der zuständige Behödre einen Widerspruch einreichen. Habe ich Recht, bis die Sache aufgeklärt wird, das angefordete Strafgeld nicht zahlen? Wenn ja, könnten Sie mir verraten was für ein BGB Paragraph ist das?
Danke,
Alexander.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was für eine Behörde? Mit dem Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels schließen Sie einen Beförderungsvertrag (mit einem Unternehmen), in dem Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen. Dazu gehört, dass Sie den jeweils geltenden Fahrpreis zahlen und dass Sie damit einverstanden sind, das 'erhöhte Beförderungsentgelt' zu entrichten, wenn Sie schwarz fahren. Sie können natürlich versuchen, mit dem Verkehrsunternehmen zu handeln, verbunden mit der Argumentation, dass Sie im Recht sind, aber üblicherweise sind die Tarifgebiete aufgrund ihrer Eindeutigkeit nicht gerade interpretationsfähig.
Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Sie mit 'Ringen' diese jeweiligen Tarifgebiete meinen ;)

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig. Mit Strafrecht hat das ganze nichts zu tun. Sie müssen sich mit dem Beförderungsunternehmen auseinandersetzen, dass eine 'Leistung' (Schadenersatz oder vertragswidriges Verhalten) von Ihnen fordert, keine 'Strafe'. Diese Leistung verweigern Sie halt und begründen diese Verweigerung.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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