Hallo,
der Mann meiner Freundin hat gestern ein Fehler getan, im STreit mit einen anderen Mann hat er diesen am Kragen genommen ,gegen die wand geschoben und ne kopfnuss verpasst, beide hatten dann ne Wunde an der Stirn ...
was kommt da jetzt auf die beiden zu ? Zählt das schon als Körperverletzung, wie hoch ist da dann so die Strafe?
Vielleicht sollte ich dazu erwähnen, das alle Erwachsen sind, der Mann meiner Freundin unter Alkohol stand und keine Vorstrafen hat.
-----------------
""
-- Editiert Drachenauge21 am 02.03.2014 16:16
Kopfnuss Körperverletzung?
2. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2014 | 16:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopfnuss Körperverletzung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. März 2014 | 17:43
Von
Status: Schüler (287 Beiträge, 178x hilfreich)
Guten Tag,
wer hat wen angezeigt?
Falls keine Anzeige erfolgt ist, wird nichts passieren.
"Wunde an der Stirne" ist in jedem Fall eine Körperverletzung.
Viele Grüße
Nervin
-----------------
" "
#2
Antwort vom 2. März 2014 | 18:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
es wurde auf jedenfall von der Polizei aufgenommen
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. März 2014 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Dazu müßte aber auch noch ein Strafantrag vorliegen, und es weiß hier keiner, ob der vorliegt. Im Falle einer Strafverfolgung würde ich hier mal mit einer kleineren Geldstrafe rechnen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#4
Antwort vom 5. März 2014 | 13:50
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
"Wunde an der Stirne" ist in jedem Fall eine Körperverletzung
Das ist nicht nötig; schon das Zufügen von Schmerz zählt als KV, also auch wenn man von der "Kopfnuss" keinen sichtbaren Schaden hat.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.228
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten