Hallo,
angenommen A ist auf einer Geburtstagsparty und hat gut was getrunken, sprich ist betrunken. A rustcht aus und fällt auf den Boden und wird von B ausgelacht. Durch die Wut und die Trunkenheit gibt A dem B eine Kopfnuss, welche zu einer kleinen Wunde führt. B ist jedoch nicht ins Krankenhaus. Frage ist nun, ob dieser Angriff in dem polizeilichen Führungszeugnis auftaucht, wenn es überhaupt zur Anzeige kommen sollte. A ist vorher noch nie auffällig geworden...
Kopfnuss...
8. Januar 2009
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Frage vom 8. Januar 2009 | 23:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopfnuss...
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#1
Antwort vom 8. Januar 2009 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Angriffe tauchen nie im Führungszeugnis auf.
Im Führungszeugnis tauchen Verurteilungen auf. Und zwar -bei bisher nicht Vorbestraften Personen- ab einer Strafhöhe von mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe.
#2
Antwort vom 8. Januar 2009 | 23:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte A für diese Tat nicht verurteilt werden?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2009 | 01:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Das Verfahren könnte auch z.B. gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden (§ 153a StPO ). Das wäre keine *Verurteilung* im rechtlichen Sinne.
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