Kopfstoß ohne Verletzung?

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dexter885
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kopfstoß ohne Verletzung?

Welche Strafe ist bei einem Kopfstoß ohne Verletzung zu erwarten? Der Stoß erfolte nach vorherigem "spucken" und bedrohen gegen den Beschuldigten. (Vorstafen liegen keine vor).

Ist im schlimmsten Fall mit mehr als einer Geldstrafe zu rechnen?

Danke für Eure ungefähre Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stan82
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 15x hilfreich)

Mit mehr als Geldstrafe nicht zu rechnen, Geständnis vorausgesetz, der Schilderung nach könnte das Verfahren auch (evtl. unter Auflagen) eingestellt werden.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

das Alter des Täters wäre auch noch von Interesse - vielleicht sind wir hier ja noch im Jugendstrafrecht?

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
dexter885
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Gerne schreibe ich noch etwas mehr zu dem Vorfall.

Der Streit eskalierte nach Drängeln mit Lichthupe auf einer Autobahn auf einem Parkplatz. Auf dem Parkplatz wurde der Beschuldigte von dem anderen bedroht und beleidigt. Danach standen sie "Kopf an Kopf" und die Beleidigungen wurden gegenüber dem Beschuldigten wiederholt. Dabei wurde der Beschuldigte auch angespuckt. Dieser hat den anderen darauf leicht mit dem Kopf weggestoßen und zusätzlich mit den Händen geschupst (der Stoß war, wenn überhaupt, relativ leicht, keine Blutung o.ä.). Daraufhin hat der andere den Beschuldigten 2x mit der Faust geschlagen. Dem ersten Schlag konnte etwas ausgewichen werden, so dass nur die Schulter (anstatt auf den gezielten Kopf) getroffen wurde. Der zweite Schlag ging ins leere. Mit einer Drohung gegenüber dem Beschuldigten ist der andere Autofahrer dann zu seinem Auto gelaufen.

Normal hätte der Beschuldigte Anzeige wegen Drängels und der Faustschläge machen können. Hat er aber nicht und der andere hat das ganze jetzt rumgedreht und alle Schuld auf den Beschuldigten gewälzt (er hätte gedrängelt, er hätte beleidgt und der Kopfstoß).

Alter ist Ende 20.

Danke für Eure weiteren Meinungen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

tja, das wird spannend, denn die Beweislage ist ja recht dünn. Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung kann immer noch erstattet werden. Wegen der Faustschläge hingegen wäre ich mit einer Anzeige vorsichtig - die könnten vom Notwehrrecht gedeckt sein.
Wie lange ist das her? Beleidigungen müssen nämlich binnen 3 Monaten angezeigt werden...
Ich würde hier zu einem Anwalt raten. Allerdings sei auf das Kostenrisiko hingewiesen: Kostenerstattung gibt es nur bei Freispruch, bei einer Verfahrenseinstellung aber nicht.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
dexter885
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Letzte Woche kam der Brief von der Polizei zur Vorladung/Vernehmung. Habe daraufhin einen Anwalt eingeschaltet, der jetzt erstmal Akteneinsicht beantragt hat.

Mache mir leider zuviele Gedanken und spiele zig Varianten durch und male mir das schlimmste aus. Dabei scheint mir wirklich das schlimmste was passieren kann eine Geldstrafe zu sein. Den eigenlich ist meiner Meinung nach nicht wirklich was großes passiert. Aber man muss halt jetzt schauen wie man am besten aus der Sache rauskommt.

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