Hallo Forumsgemeinde,
vor kurzen wurde mir im Rahmen einer Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung als Opfer ein Schmerzensgeld zugesprochen. Ich trat im Strafprozess auch als Nebenkläger auf. Im laufe der Verhandlung wurde sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs auf ein Schmerzensgeld i.H.v 4000 Euro geeinigt.
Der Angeklagte wurde anschließend strafrechtlich zu nochmals 36 Tagessätzen zu je 40 Euro, sowie die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Nebenklägers verurteilt.
Sind nun damit meine Anwaltskosten gedeckt bzw. werden diese vom Angeklagten geleistet. habe mal gehört das bei aussergerichtlichen oder auch gerichtlichen Einigung die Kosten gegeneinander aufgehoben werde...
Ich hoffe auf Antworten
Mfg
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Kosten Täter-Opfer-Ausgleich
17. November 2014
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Frage vom 17. November 2014 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Täter-Opfer-Ausgleich
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#1
Antwort vom 19. November 2014 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
werden diese vom Angeklagten geleistet
Er wurde dazu verurteilt, sie zu bezahlen. Ob er das dann auch tut, kann ja nun keiner wissen. Ihnen stehen die üblichen Mittel der Zwangsvollstreckung zur Verfügung, die aber gerade bei finanzschwachen Menschen nicht unbedingt zum Erfolg führen.
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