Hallo,
ich habe eine Anzeige wegen versuchten Bertruges am Hals. Als nun die Gerichtsverhandlung am Amtsgericht war, wurde ich freigesprochen. Der Staatsanwalt selbst hatte Freispruch gefordert. Alles gut, dachte ich, bis jetzt das schriftliche Urteil kam, indem der Freispruch stand. Zusätzlich stand dann aber auch drin, dass der Staatsanwalt Berufung eingelegt hat. Eine Begründung liegt leider nicht vor. Nun meine Frage: Wer zahlt die laufenden Kosten (Anwalt, Zeugen, Gerichtskosten) der ersten Verhandlung vorm Amtsgericht und die Kosten der zweiten Verhandlung, wenn nun eine Verurteilung rauskommt?!
Gruß derge8
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Kosten bei Freispruch/ Berufung
6. März 2010
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Frage vom 6. März 2010 | 21:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten bei Freispruch/ Berufung
#1
Antwort vom 10. März 2010 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Hi,
das zahlen Sie.
Gruß vom mümmel
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