Kosten doppelt bezahlen? außergerichtliche Kosten und Gerichtskosten? (Hartz 4 Bezieher)

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
neill1983
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Kosten doppelt bezahlen? außergerichtliche Kosten und Gerichtskosten? (Hartz 4 Bezieher)

Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem und zwar: Ich hatte ein Rechtsstreit wegen einer Beleidigung im Internet.

Kurz gesagt, ich habe diesen Rechtsfall leider verloren, woraufhin ich der Gegenpartei 3xx,xx Euro bezahlt habe.
Ich habe diese Rechnung bezahlt und dachte alles wäre erledigt.

Nun 2 Monate später kommt eine neue Rechnung vom Amtsgericht mit dem Punkt "Kostenfestsetzungsbeschluss" von 5xx,xx Euro.

Ich habe nun die Gegenpartei Anwälte angerufen und gesagt, ich habe doch schon mal 3xx,xx Euro bezahlt. Muss ich nun die Differenz zahlen?
Nein war die Antwort, die 3xx,xx waren außergerichtliche Kosten für die Anwälte. und die 5xx,xx Euro ist für das Amtsgericht.

Also muss ich hier 2x zahlen? Wieso muss ich denn 2x zahlen und einmal extra noch für das Gericht von 5xx,xx?

Das sind ja über 8xx,xx Euro und das kann ich mir beim besten Willen als Hartz 4-ler nicht leisten... oder sehr schwer, bräuchte dafür 2 Monate mindestens um es zu bezahlen...

Was würde rein Interesse passieren, wenn ich nicht zahle?
Ich habe nix wertvolles daheim. Kein Auto oder sonstiges. Lebe bei meinen Eltern aktuell und habe auch in diversen Seiten gelesen, dass man Hartz 4 nicht pfänden darf...?

Über eure Hilfe wäre ich sehr froh. Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was genau steht in der Rechnung und was genau im Kostenfestsetzungsbeschluss?
Hattest Du auch einen Anwalt?



Zitat:
und habe auch in diversen Seiten gelesen, dass man Hartz 4 nicht pfänden darf...?

Das ist so nicht ganz korrekt, Da kann man durchaus reinpfänden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
neill1983
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht in der Rechnung und was genau im Kostenfestsetzungsbeschluss?
Hattest Du auch einen Anwalt?



Zitat:und habe auch in diversen Seiten gelesen, dass man Hartz 4 nicht pfänden darf...?
Das ist so nicht ganz korrekt, Da kann man durchaus reinpfänden.


Ja hatte einen Anwalt, den ich aber ehrlich sehr sehr mies fand. Also den kann ich null weiterempfehlen, wenn mich irgendwann jemand mal fragen sollte.

In dem Kostenfestsetzungsbeschluss steht drin:
Streitwert 2500 Euro
Verfahrensgebühr 130,65
Terminsgebühr 241,20
Auslagenpauschale 20
Netto 391,85
Steuer 74,45
Endzahlung 466,30

und dann am Ende in einem letzten Schreiben nochmal: vorgelegte Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) von 108,00

also gesamt: 574,30

was natürlich einiges ist für meine 399,00 Euro im Monat...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


War der Ablauf etwa so?

Gegenseite hat dich per Anwalt beauftragt eine Beleidigung zu löschen / zu unterlassen / nicht zu wiederholen o.ä.
Gleichzeitig hat dich die Gegenseite aufgefordert die Anwaltskosten zu übernehmen.
Du hast nicht (ausreichend) reagiert.
Die Gegenseite hat dich verklagt.
Dabei wurdest du verurteilt, die Anwaltskosten für die Löschungs- / Unterlassungs- / Nichtwiederholungsaufforderung zu übernehmen.
Das hast du getan - das waren die 3xx,xx€ (müssten 334,75€ sein).
Die 3xx,xx€ sind also die Anwaltskosten für alles was war, bevor es vor Gericht ging.
Jetzt sind noch die Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage selbst offen.
466,30€ sind genau die gesetzlichen Anwaltsgebühren für ein Gerichtsverfahren bei einem Streitwert von 2500€, wenn es schon ein vorgerichtliches "Vorspiel" gab.
Die reinen Gerichtskosten wären eigentlich 324€. Dass nur 108€ berechnet werden, lässt darauf schließen, dass das Gerichtsverfahren ohne streitiges Urteil endete (einvernehmliche Lösung oder ein Beteiliger ist "eingeknickt", so dass das Gericht nichts mehr entscheiden musste).

Alles im grünen Bereich. Abrechnung sieht korrekt aus.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

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