Kratzer ohne Fahrzeug Fahrerflucht?

30. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Kratzer ohne Fahrzeug Fahrerflucht?

Hallo liebes Forum,

Wenn man ohne Fahrzeug - zb mit rucksack, Koffer oder sowas nach dem ausladen oder vor dem einladen in ein Fahrzeug damit gegen ein anderes Fahrzeug stößt und einen Kratzer verursacht- ist das Fahrerflucht oder die nicht existente fahrlässige Sachbeschädigung?

Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Es ist weder die nicht existente fahrlässige Sachbeschädigung noch die die nicht existente Fahrerflucht.

Es ist auch nicht das nach § 142 StGB strafbare unerlaubte Entfernen vom Unfallort, da man sich ja nicht entfernt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry- ja ich meinte natürlich mit anschließender Entfernung- mir geht es um die Abgrenzung - wo fängt Fahrerflucht an, denn hier frage ich mich - muss das mit einem fahrzeug begangen werden?

Danke für die Antwort

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#3
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Beim Schaden durch Be- und entladen des Fahrzeugs kann durchaus eine Fahrerflucht vorliegen. Das Fahrzeug muss dabei nicht bewegt werden.

Zitat:
"Das Be- und Entladen von haltenden Fahrzeugen ist ein verkehrsbezogener Teil des ruhenden Verkehrs, wenn ein innerer Zusammenhang mit der Funktion eines Kraftfahrzeuges als Transportmittel besteht.
OLG Köln, Az. III-i RVs 138/11

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#4
 Von 
Gutefrage1989
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für die Nachricht -

Wie sieht es denn aus wenn der lade Bzw entlade Vorgang abgeschlossen ist und das ganze zb auf dem Weg zum / vom Kraftfahrzeug passiert? Habt ihr da eine Ahnung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Gutefrage1989):
wo fängt Fahrerflucht an

Nirgendwo - weil es keine Fahrerflucht gibt.

Weshalb nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Existenz von Fahrer und Fahrzeug irrelevant sind, sondern der Unfallort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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