Kredit Betrug Datenklau

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit Betrug Datenklau

Hallo.

Person A erhält einen Bescheid das auf seinen Namen ein Kredit ausgezahlt wurde auf ein Bankkonto das er auch erstellt haben soll.

Natürlich hat Person A davon keine Ahnung und streitet die Anschuldigungen ab.

Nun plagen Person A ob er diesen Kredit tatsächlich zurück zahlen muss. Ob wohl er es nicht war.

Wie entscheiden Gerichte denn in solchen Fällen meistens?
Das wäre das finanzielle aus für Person A

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Wie entscheiden Gerichte denn in solchen Fällen meistens?

Mal so und mal anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2320 Beiträge, 362x hilfreich)

Wo ist in diesem Sachverhalt bisher eine Anschuldigung?

Hier ist lediglich die Information, dass ein Kredit auf ein Konto ausgezahlt wurde.
Ich würde da zunächst mal mit dem Absender des Schreibens in Verbindung treten und den Vertragsschluss bestreiten.

Parallel dazu sollte man Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.

Was für die Folge wichtig wäre:
Man sollte plausibel darlegen können, dass man tatsächlich keinen Vertrag geschlossen hat.
Man sollte plausibel darlegen können, dass das Konto, auf dass ausgezahlt wurde nicht das eigene ist.

Rein vom rechtlichen her ist (so wie geschildert) der A nicht verpflichtet den Kredit zurückzuzahlen.
Es hängt alles davon ab, ob dieser Sachverhalt auch plausibel dargelegt werden kann. Falls nicht, könnte ein Gericht zur Entscheidung kommen, dass durchaus der A den Vertrag geschlossen hat.

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#3
 Von 
bambule123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Person A erhält einen Bescheid das auf seinen Namen ein Kredit ausgezahlt wurde auf ein Bankkonto das er auch erstellt haben soll

Für die Erstellung / Eröffnung eines Bankkontos muss man sich legitimieren, auch online. Dafür reichen keine blanken Daten aus. Hier ist die Vorlage eines Ausweises zwingend vorgeschrieben.

Wie und wo soll das Konto denn eröffnet worden sein?

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#4
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bambule123):
Für die Erstellung / Eröffnung eines Bankkontos muss man sich legitimieren, auch online. Dafür reichen keine blanken Daten aus. Hier ist die Vorlage eines Ausweises zwingend vorgeschrieben.

Wie und wo soll das Konto denn eröffnet worden sein?


Also speziell wäre es in dem Fall so das eben eine Ausweiskopie gestohlen wurde und damit ein Konto eröffnet wurde und ein Kredit beantragt wurde.

Wenn jemand Waren verkauft über's Internet auf Person A würde er ja auch Mahnungen bekommen obwohl er es ja gar nicht war.
Person A kann ja gar nicht beweisen daß er das gar nicht war. Wie die Perso Kopie in Umlauf gebracht werden konnte weiß Person A auch nicht.

Letztendlich führt ja alles auf Person A. Wenn der Betrüger nicht ermittelt wird was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.05.2023 12:19:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Was für die Folge wichtig wäre:
Man sollte plausibel darlegen können, dass man tatsächlich keinen Vertrag geschlossen hat.
Man sollte plausibel darlegen können, dass das Konto, auf dass ausgezahlt wurde nicht das eigene ist.

Wie sollte man das plausibel darlegen wenn z.b über das Internet Waren verkauft wurden unter dem Namen von Person A .

Das kann man kaum plausibel darlegen oder täusche ich mich?

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Also speziell wäre es in dem Fall so das eben eine Ausweiskopie gestohlen wurde und damit ein Konto eröffnet wurde und ein Kredit beantragt wurde.


Trotz Ausweiskopie (eine Kopie sollte eigentlich nicht zur Legitimation ausreichen) hat der Unbekannte aber nicht noch die Visage desjenigen, der auf der Kopie abgebildet ist. Das muss eigentlich auffallen.
Bei so geschickten Verkleidungskünsten scheint das eher etwas gezieltes zu sein, als zufällige Betrügereien.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Wenn der Betrüger nicht ermittelt wird was dann?

Dann könnte Person A am Ende schlicht Pech haben ...



Den Verlust hat man entsprechend gemeldet und sich auch neue Papiere besorgt?




-- Editiert von User am 26. Januar 2023 20:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2320 Beiträge, 362x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Wie sollte man das plausibel darlegen wenn z.b über das Internet Waren verkauft wurden unter dem Namen von Person A .


Ich habe nicht gesagt, dass das einfach ist.
Das ist nämlich das grundsätzliche Problem bei einem Identitätsdiebstahl.
Man muss den Nachweis erbringen, dass eine Sache eben "nicht" ist. Man muss den Nachweis erbringen, dass man nicht derjenige war, der den Vertrag geschlossen hat.

Dagegen helfen meiner Meinung nach nur zwei Dinge:
Zum einen möglichst frühzeitig zur Wehr setzen. Hier im Beispiel dagegen das man angeblich ein Bankkonto hat, dagegen, dass man einen Kreditvertrag geschlossen hat.

Und zum zweiten möglichst alles überaus gut zunächst selbst dokumentieren (wo ist der Ausweis wann und wie abhanden gekommen) und das auch möglichst gut zu verbreiten oder aktenkundig werden zu lassen (Strafanzeige, Verlustanzeige, etc.) und diese ganzen dazugehörigen Dokumentationen gut aufheben (bis über den Tod hinaus, sonst werden die Erben irgendwann das gleiche Problem bekommen).

So ein Identitätsdiebstahl ist nämlich nicht aus der Welt, wenn der Kreditvertrag und das Bankkonto bereinigt sind. Der kann einen sein ganzes Leben verfolgen und sogar darüber hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9897 Beiträge, 4485x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Man sollte plausibel darlegen können,...

Naja, rechtlich gesehen muss der Teilnehmer gar nichts darlegen. Der Kreditgeber muss beweisen, dass diese Person den Kredit beantragt hat. Die Bank muss beweisen, dass diese Person das Konto eröffnet und die Verfügungsgewalt über das Konto hat. Usw.

Ich mag mich irren, aber zumindest früher waren Unterschriften für so etwas notwendig. Es fällt mir schwer zu glauben, dass Kreditgeber und Bank mit einer reinen Ausweiskopie beweisen können, dass der Teilnehmer den Kredit beantragt und das Konto eröffnet hat. Wenn eine Unterschrift nachgemacht oder kopiert wurde, dann wird die Polizei das hoffentlich nachweisen können. Denn selbstverständlich wäre das dann ein Fall für die Polizei.

Vielleicht bin ich einfach nur zu gutgläubig. Und natürlich weiß ich, dass einem Opfer von Identitätsdiebstahl nervige Zeiten bevorstehen können. Aber mir schien es dennoch wichtig deutlich zu machen, dass belastbare Beweise von Bank und Kreditgeber kommen müssen. Die Kopie eines Ausweises wird da nicht reichen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bambule123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Stuggi23):
Also speziell wäre es in dem Fall so das eben eine Ausweiskopie gestohlen wurde und damit ein Konto eröffnet wurde und ein Kredit beantragt wurde.

Schlichtweg nicht möglich! Selbst bei einer online Beantragung im Identverfahren werden nur original Ausweise akzeptiert. Diese müssen bei Vorlage gekippt und gedreht werden, um so die Echtheit (Hologramme, etc.) des Dokument feststellen zu können.

Bei einer Beantragung in einer Bank werden ebenfalls keine Kopien akzeptiert. Zumal das Lichtbild des Ausweises mit der Person vor Ort abgeglichen wird.

Zitat (von Stuggi23):
Wenn jemand Waren verkauft über's Internet auf Person A würde er ja auch Mahnungen bekommen obwohl er es ja gar nicht war.
Person A kann ja gar nicht beweisen daß er das gar nicht war.

Person A ist in diesem Fall auch nicht in der Beweispflicht. Hier würde der Straftatvorwurf des Betruges in Frage kommen. Hier ist Person A. nachzuweisen, dass er Täter ist.

Im Fall der Kontoeröffnung / Kreditbeantragung ist es nicht anders. Allerdings scheint der vorgetragene Identitätsklau, Kontoeröffnung und Kreditbeantragung mit einer angeblichen Ausweiskopie zweifelhaft und unglaubwürdig.

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