Kreditkarten mit Ratenzahlungsfunktion, Insolvenz, Kreditkartenbetrug?

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Max_Meiwes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkarten mit Ratenzahlungsfunktion, Insolvenz, Kreditkartenbetrug?

Hallo Zusammen.
Mein Bruder ist große finanzielle Schwierigkeiten gekommen.
Er wird wohl bald die Regelinsolvenz beantragen müssen.
Nun hat er ein 3 Kreditkarten mit Ratenzahlungsfunktion und hat bisher die Raten auch immer beglichen.
Liegt in so einem Fall denn Kreditkartenbetrug vor, da diese ja mtl. wie ein Ratenkredit zurückgezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Max

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39325 Beiträge, 14139x hilfreich)

Kann sein, kann nicht sein. Wenn man weiß, dass man das Konto nicht bedienen kann, den Kredit nicht zurückzahlen kann, dann ist es Betrug.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123949 Beiträge, 40300x hilfreich)

Zitat (von Max_Meiwes):
Liegt in so einem Fall denn Kreditkartenbetrug vor, da diese ja mtl. wie ein Ratenkredit zurückgezahlt werden?

Solange er die Raten sauber zahlt, wird es keinen interessieren..
Mit dem Insolvenzantrag wird sich das aber ändern, denn dann wird ab Zeitpunkt X nichts mehr gezahlt - es kann sogar sein, dass gezahlte Raten von der Bank an den InsoV erstattet werden müssen.
Und dann kann es sein, dass die Bank Anzeige wegen Betrug erstattet (strafrechtliche Seite) und eine als Anerkennung v.b.u.H. (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) anstrebt (zivilrechtliche Seite).

Und da ist dann relevant, zu welchem Zeitpunkt für ihn absehbar war, das es Probleme bei der Rückzahlung geben kann - hat er dann noch weiter Kredite in Anspruch genommen, kann er Probleme bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.964 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.497 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen