Ich habe im Laufe der letzten 5 Jahre 7 Kreditkarten (Umfang insgesamt ca. 30.000 Euro) bestellt und bei den letzten was das Einkommen anbelangt gelogen.
Nun wurde ich krank und arbeitslos und kann die Raten nicht mehr zahlen, es wird wohl auf privatinsolvenz hinauslaufen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Kreditkarten Firmen mich anzeigen.
Mit welcher Strafe
muss ich rechnen?
Wird dies schon als gewerblich gerechnet?
Vielen Dank
Kreditkartenbetrug 7 Karten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Strafbar hast Du Dich ja nur in den Fällen gemacht, wo du bei der Angabe des Einkommens gelogen hast.
Ob die betreffenden Kreditkartenunternehmen Dich anzeigen, kann hier niemand wissen. Kommt wahrscheinlich auch darauf an, wie lange du die Raten noch gezahlt hast. Wenn sie den Betrug wittern, ist eine Anzeige relativ wahrscheinlich, schon deswegen weil sie ihre Forderungen vor der Privatinsolvenz schützen wollen, als sogenannte Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung.
Von Gewerbsmäßigkeit wird man wahrscheinlich eher nicht ausgehen, da du ja zumindest eine Zeit lang bezahlt hast, auch nicht in allen Fällen ein falsches Einkommen angegeben hast und ein Kredit ja als solches keine fortlaufende Einnahmequelle ist. Anders sähe es aus, wenn du mehrere Kreditkarten mit falschen Daten/Einkommen abgeschlossen hättest, und schon die erste Rate jeweils nicht gezahlt hättest.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.10.2018 01:10
-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.10.2018 01:11
Vielen Dank für die Antwort.
Ist es denn dann besser nicht privat Insolvenz anzumelden?
Kann mir auch eine Freiheitsstrafe drohen?
Gelogen hab ich wohl bei 5 Karten.
Es gibt keine Vorstrafen.
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ZitatIst es denn dann besser nicht privat Insolvenz anzumelden? :
Eine Insolvenz beseitigt keine Schulden die aus unerlaubten Handlungen wie z.B. Straftaten stammen.
ZitatKann mir auch eine Freiheitsstrafe drohen? :
Neben den genannten Faktoren kommt da auch die Schadensumme ins Spiel die durch den Betrug erwirtschaftet wurde. Und ob es schon (einschlägige) Vorstrafen gibt.
Hinsichtlich der Privatinsolvenz solltest du dich bei einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen. Möglicherweise kann man auch einen Teilzahlungsvergleich erreichen, der ans Insolvenzverfahren angelehnt ist.
Wenn einzelne Gläubiger ihre Forderungen als aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stammend anmelden (und damit Erfolg haben) , nützt das Privatinsolvenzverfahren nichts, da diese Forderungen nicht der Restschuldbefreiung unterliegen. Wenn also alle Deine Schulden (oder der allergrößte Teil) aus unerlaubter Handlung stammen, ist das Privatinsolvenzverfahren eigentlich zwecklos. Wie schon gesagt, du solltest dich da mal bei einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen.
Was letztendlich an Strafe droht kommt drauf an, ob überhaupt Anzeige erstattet wird und von wem alles. Bevor man das nicht weiß, kann man auch nicht zur einer zu erwartenden Strafe sagen. Eine direkte Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird es höchstwahrscheinlich eher nicht geben.
Eine Bewährungsstrafe ist bei mehreren Anzeigen und entsprechend hoher Schadenssumme schon eher denkbar. Dann, wenn eine Bewährungsstrafe läuft, reichen natürlich schon ein oder zwei weitere einschlägige Straftaten, damit die Bewährung dann widerrufen wird. Wenn man unter Bewährung steht, sollte man sich also nichts weiter mehr erlauben.
Vielen Dank Streetworker Du hast sehr geholfen!
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