Kreditkartenbetrug

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
trolita
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkartenbetrug

Hallo,

ich habe neue Sachen erfahren bzgl. der Verhaftung meines Freundes. Es ist wohl so, dass er mit mehreren Kreditkarten einkaufen gegangen ist. Das ganze wohl verteilt übers letzte Jahr und hat Sachen im Wert von ca. 40-50.000€ gekauft. Er sitzt momentan in U-Haft, da Fluchtgefahr besteht. Leider ist es so, dass der Staatsanwalt die Akten noch nicht alle geprüft hat, da es wohl mehrere Täter sind (gewerblicher Betrug), die ja alle erstmal auseinander gesplittet werden müssen. Nun sagt der Pflichtverteidiger, dass es allerdings gar nicht so schlecht ist, wenn mein Freund schon etwas absitzt bis zur Verhandlung, da er dann schon einiges der Strafe vielleicht erlassen bekommt. Ist sowas wirklich von Vorteil und was sind so die Strafen, die ihn zu erwarten haben??? Er ist nicht vorbestraft. Allerdings wird es ihm auch schlecht möglich sein, das Geld zurück zu zahlen aufgrund von HartzIV! Spielt das Alter eine Rolle? Ist es wichtig wie hoch der Schaden ist oder eher wie viele Kreditkarten benutzt wurden?

Hilfeeeeeeeee...es macht mich krank, dass ich ihm nicht helfen kann und einfach nicht weiß, was uns zu erwarten hat!

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Hmmm, es wäre günstiger gewesen, wenn Sie in dem anderen thread weitergeschrieben hätten. So muß man sich den Sachverhalt zusammensuchen.

Wie Jens Wilke schon erklärt hat, kommt es darauf an, welcher Tatbestand angeklagt wird. "Nur" gewerbsmäßiger Betrug hat eine Strafandrohung von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Gewerbsmäßiger Bandenbetrug 1 Jahr bis 10 Jahre - und zwar pro jedem(!!) einzelnen Betrugsfall. Daraus wird -da Tatmehrheit, § 53 StGB vorliegt- eine Tat- und Schuldangemessene Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.

Wenn der Anwalt schon von Anrechnung der U-Haft spricht (jeder Tag, den er in U-Haft ist, wird natürlich von der späteren Strafe abgezogen) geht er (der Anwalt) wohl eher von einer Strafe ohne Bewährung aus. Muß aber nicht sein. Kommt natürlich auch auf das Aussageverhalten Ihres Freundes an (also ob er komplett gesteht oder auch z.B. Aufklärungshilfe hinsichtlich anderer Straftaten betreibt, von denen er ggf. weiß)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
trolita
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt- sorry. Hätte ich wohl wirklich unter dem anderen Thread weiter schreiben sollen.

Also der Anwalt meinte, dass es einfach besser ist, wenn mein Freund noch etwas in U-Haft bleibt, um weitere Akten durchzuarbeiten und dass er es wahrscheinlich dann vor Gericht anbringt, dass er schon seine Strafe abgesessen hat. Außerdem meinte der Anwalt, das mein Freund sehr Haftlabil ist und das wohl vor Gericht auch immer gut angebracht werden kann. Dass er seine Tat bereut. Also meinen Sie auch, dass der Anwalt nicht unbedingt von einer Freiheitsstrafe ausgehen muss, wenn er sowas sagt? Oh Gott- darüber darf ich gar nicht nachdenken. Freiheitsstrafe. Da es ja anscheinend mehrere Möglichkeiten gibt. Pro Straftat bedeutet- pro benutzte Kreditkarte oder was ist in dem Fall- der einzelne Betrugsfall????
Was ist "nur" gewerbsmäßiger Betrug???
Entschuldigen Sie die ganzen Fragen, aber diese Ungewissheit macht mich krank!

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#3
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich denke mal schon das der Anwalt von einer Haftstrafe ohne Bewährung ausgeht. 40-50.000,- EUR ist ja auch nicht unbedingt ein Pappenstiel. So eine Strafe lässt sich natürlich nur äusserst schlecht vorhersagen aber 2-3 Jahre wären durchaus drin meiner bescheidenen Laienmeinung nach.

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#4
 Von 
trolita
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh gott....trotz dass er nicht vorbestraft ist?

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#5
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Man kann es nicht voraussagen! Dazu fehlen hier die ganzen Einzelfakten, Sozialprognose, Ergebnisse der Ermittlungen etc. Zudem kommt es natürlich immer darauf an ob man einen wohlwollenden Richter erwischt usw.

Wie gesagt ist der Schadensbetrag meiner Meinung nach auch nicht ganz ohne und es wurde wohl im fortgesetzen Masse weiter gemacht. Ich persönlich habe im Bekanntenkreis schon Leute für weniger 2-3 Jahre einwandern sehen.



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#6
 Von 
trolita
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man- das ist wohl nicht das was ich hören wollte. Also hilft wieder einmal nur abwarten und Daumen drücken, dass Anwalt und Richter wohlwollend sind und ihm eine 2. Chance geben!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenden Sie sich an seinen Anwalt, der kann Ihnen am ehesten was "prognostizieren".

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