Kreditkartenbetrug - Sollte ich eine Anzeige erstatten?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Kreditkartenbetrug - Sollte ich eine Anzeige erstatten?

Hallo,
meine Bank hat mich gerade angerufen und gefragt ob 2 Posten im Gesamtwert von über 1100 EUR in Ordnung gehen.
Es seinen Online Bestellungen.
Solche hohen Posten habe ich nie bestellt, do lässt die Bank die Buchung Stornieren und ich erhalte eine neue Karte.

Die meisten Banken fordern doch eine Strafanzeige, davon war aber keine rede.
Sollte ich eine Anzeige erstatten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde Dir dazu empfehlen, auch aus versicherungstechnischen Gründen und damit ggf. die Firmen bei denen Du angeblich was bestellt hast, nicht an Dich herantreten können, wenn es eine Rückbuchung gibt.

Was spricht dagegen?

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Dagegen habe ich nichts, ich habe bloß nichts in der Hand, die Namen der Firmen wurden mir nur genannt.
Sollte ich die Bank fragen, ob Sie mir das Schreiben mit den Beträgen und den Namen mir zu Straffrechtlichen Verfolgung zur Verfügung stellen?

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Ja, mach das.

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
das werde ich machen, kann kann man mir ja hoffentlich nichts mehr, oder?
Es ist ja schön, das die Bank anruft, bevor die Sachen gebucht werden, sonst hätte ich das Geld ja ersteinmal bezahlen sollen, nur woher hätte ich so viel Geld nehmen sollen?

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Es kann sein, dass Du etwa 50 euro aus eigener Tasche zahlen musst.
Viele Banken regeln das so, dass Beträge, die durch Mißbrauch v. Kreditkarten entstehen erst ab 50 Euro übernehmen und Du die ersten 50 Euro selber tragen musst.

Das mal als Tip

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#6
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
heute kam der Einstellungbescheid, die verwendeten Personalien waren Alias Namen, die wahren Personalien des Beschuldigten konnten nicht ermittelt werden.

Für die Kreditkartenfirma war anscheinend mit der Erstattung der Anzeige alles erledigt, den Einstellungbescheid möchte Sie laut Auskunft nicht haben.

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