Kreditkartenmissbrauch und nötigung meiner ex

16. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nana82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkartenmissbrauch und nötigung meiner ex


folgende Frage habe ich offen ,
Meine ex-Freundin und ich haben uns 2009 ein neues Auto gekauft.
Kurz darauf haben wir uns getrennt. Ich habe ihr das Auto überlassen mit der Vereinbarung das Sie beide Kredite abbezahlt die für das neue Auto benötigt wurden. Der Autokredit von 14 000 ist mittlerweile beglichen und habe den Fahrzeugbrief per Post von der Bank bekommen wo meine ex als Fahzeughalterin eingetragen ist. Da gibt es aber noch den Dispokredit (5 000€) womit das Auto anbezahlt wurde. 2500 hatte sie abgehoben um das Auto anzuzahlen, die restlichen 2500 für ihren Umzug in ihre neue Wohnung. Der Kreditnehmer des Dispokredits bin ich. Vor Zeugen hatte sie mir hoch und heilig verpsrochen das sie alles bezahlen wird und ihre Eltern gaben mir auch ihr Wort das ich niemals auch nur einen Cent bezahlen muss.Nur deswegen habe ich ihr das Auto gelassen und sie nicht angezeigt.
Jetzt sind noch ca.500 offen und habe Angst das sie die Raten nicht mehr bezahlt weil sie ja jetzt offiziell Besitzer des neuen Autos ist. Den Fahrzeugbrief hat die Bank aber jetzt zu mir geschickt.Weil ich der Käufer des Autos bin.

Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann mir einen guten Tipp geben wie ich mir helfen kann falls sie die restlichen Raten nicht mehr zahlt??? Ich komme dann zu schaden weil die Bank sicherlich Versugszinsen haben möchte.
PS: Ich war während der gesamten Zeit nicht einmal in dem Besitz der Kreditkarte und den Papieren. Das hat alles meine ex bei sich zu hause liegen.

Ich habe versucht das alles so friedlich wie möglich zu lösen doch jetzt geht mir der Hintern doch auf Grundeis.und habe Angst das der Rest des Kredites mir zu lasten gelegt wird obwohl ich nie im Besitz der Karte war.Mein Rechtschutz tritt auch erst nächsten Monat in Kraft und kann mir einen Anwalt nur schwer leisten:-(

Vielen lieben Dank schon mal ....lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
und sie nicht angezeigt


Weswegen hätten Sie sie denn anzeigen wollen? Sie haben gemeinsam ein Auto gekauft und sie hat es behalten, unter der Bedingung, dass sie die Kredite bezahlt. Das ist eine normale zivilrechtliche Vereinbarung. Von einer Straftat ist hier weit und breit nichts zu sehen.

Zitat:
Jetzt sind noch ca.500 offen und habe Angst das sie die Raten nicht mehr bezahlt


Sie 18.500,00 € gezahlt. Warum sollte sie die letzten 500,00 € nicht zahlen?

Zitat:
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann mir einen guten Tipp geben wie ich mir helfen kann falls sie die restlichen Raten nicht mehr zahlt???


Dann müssen Sie die 500,00 € zivilgerichtlich von ihr einklagen.

Zitat:
doch jetzt geht mir der Hintern doch auf Grundeis


Wegen einem Rest von 500,00 € von ursprünglich 19.000,00 € ??

Zitat:

Mein Rechtschutz tritt auch erst nächsten Monat in Kraft


Selbst wenn der vor 3 Jahren in Kraft getreten wäre, würde/müßte er nicht leisten, da das ursprüngliche "Geschäft" (die Überlassung des Autos) weit in der Vergangenheit liegt.

Zitat:
und kann mir einen Anwalt nur schwer leisten


Ich sehe aktuell nichts, wofür Sie einen Anwalt brauchen würden.



1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht und kann mir einen guten Tipp geben wie ich mir helfen kann falls sie die restlichen Raten nicht mehr zahlt???
Die Raten bezahlen natürlich.

Zitat:
Ich komme dann zu schaden weil die Bank sicherlich Versugszinsen haben möchte.
Nö. Sie kommen ja gar nicht in Verzug, weil Sie sofort die Raten bezahlen.

Zitat:
habe Angst das der Rest des Kredites mir zu lasten gelegt wird obwohl ich nie im Besitz der Karte war.
Die Angst ist berechtigt, denn Sie sind der Kreditnehmer.

Das ganze hat übrigens keine strafrechtliche Relevanz. Wo hier eine Nötigung oder ein Kreditkartenmissbrauch zu sehen sein soll, ist für mich nirgendwo ersichtlich.

Wenn Sie der Meinung sind, einen Zahlungsanspruch auf diese 500€ gegen die Exfreundin zu haben (was ich für zweifhaft halte), dann wenden SIe sich an einen Rechtsanwalt und lassen diesen das prüfen. Wenn die Exfreundin die Fahrzeugpapiere haben will, dann geben Sie diese natürlich raus. Statt zu einem Rechtsanwalt zu gehen, können Sie auch beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid gegen die Exfreundin beantragen. Das ist billiger! Und damit kann man am Ende vollstrecken! Doof wird es nur, wenn die Exfreundin dieem Mahnbescheid widerspricht und Sie dann vor Gericht unterliegen. Dann wird es teurer! Bevor ich hier also irgendwas wage, würde ich die Exfreundim (beim Zahlungsausfall) schriftlich und mit nachweisbarer Frist zur Zahlung auffordern.

Zitat:
Mein Rechtschutz tritt auch erst nächsten Monat in Kraft und
... übernimmt sehr wahrscheinlich nicht diesen jetzt 7 Jahre alten Fall. Dazu hätten Sie die letzten 7 Jahre über Versicherungsbeiträge zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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