Krieg ich noch Bewährung

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Krieg ich noch Bewährung

Hallo ihr Lieben,
zuerst muss ich gestehen: Ich hab ziemlich viel Mist gebaut!!
Vielleicht ein paar Worte zu mir weil das vielleicht auch Einfluss auf die Strafe hat: Ich bin alleinerziehende Mutter einer 9jährigen Tochter, 31 und arbeite halbtags in einem Autohaus am Empfang. Zudem bekomme ich Kindergeld und Wohngeld kein Hartz4 und keinen Unterhalt vom Vater. Mein Arbeitgeber weiß von meinem Problem und das ich vor Gericht muss und verurteilt werde. Ich kann trotzdem weiter dort arbeiten das hat mein Chef auch schriftlich der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitgeteilt. Dafür bin ich auch meinen Kollegen mehr als nur dankbar, keiner hat mich angefeindet oder wollte das ich rausgeschmissen werde (musste nur hoch und heilig allen versprechen das es jetzt das letzte mal war wo was vorkommt). Damit sind wir auch schon bei meiner größten Sorge das ich wohl in Haft muss und keine Bewährung mehr kriege. Ich bin "einschlägig" vorbestraft 2 x genau genommen sogar 3 x aber die erste war nur 30 Tagessätze Geldstrafe.
2015 wegen Betrug eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und 2016 eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen auch wegen Betrug. Die 30 Tagessätze waren 2013 wegen Betrug.
Jetzt bin ich wegen 2 weiteren Taten angeklagt. Der Schaden beträgt ca. 5000 Euro. Ich habe mein Auto 3 x verkauft. Der erste hat es abgeholt und bezahlt. Die beiden anderen Käufer haben vorab überwiesen und natürlich nichts bekommen.
Ich brauchte dringend Geld da meine Wohnung durch einen Brand ziemlich zerstört wurde und ich viele Sachen Küche vor allem ersetzen musste. Ich hab keine Versicherung und hab nicht so viel Geld das ich das gerade mal so stemmen kann. So bin ich auf die Idee mit dem Auto gekommen. Ich wollte es eigentlich nur verkaufen, ganz normal um etwas Geld für die Küche zu bekommen. Aber dann sagten 3 Käufer zu und 2 waren, nach etwas Überredung, ich hab ein bisschen rumgejammert das ich das Geld dringend für meine kleine Tochter brauche (war keine Glanzleistung ich weiß), bereit den Kaufpreis vorab zu überweisen und ich habe eine falsche Abholadresse angegeben. Zum Bezahlen hab ich das Konto meiner Schwester, die wohnt in Frankreich genommen und sie hat es mir dann gegeben (sie wusste nicht das es Betrug ist).
Dann hab ich noch einen Aussetzer gehabt: Ein Käufer den ich betrogen hab hat rausgekriegt wo ich wohne und sie kamen zu mir. Ein älteres Rentnerpaar, meine Tochter hat aufgemacht und dann haben sie mir gesagt das ich sie um ihr Geld betrogen habe. Sie waren sogar ganz nett haben gesagt das sie nicht so weit von mir weg wohnen und mich auch nicht anzeigen wollen ein Kind braucht schließlich seine Mutter gerade dann wenn kein Vater da ist. Ich müsste ihnen nur ihr Geld wiedergeben es geht ihnen nicht darum das ich bestraft werde.
Sie sagten sogar ich könnte es in Raten abstottern aber sie könnten nicht darauf verzichten da sie auch beide nur eine kleine Rente haben. (Wenn ich daran denke wie weh mir 2000 Euro tun würden um die ich betrogen würde). Ich war völlig überfahren und hab sie angeschrien das sie ihr Geld in den Offen stecken können und hab ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen. Als ich wieder runterkam bin ich ihnen nach aber sie waren schon weg (hätten nach der Aktion von mir sowieso nicht mehr mit sich reden lassen).
3 Tage später bekam ich einen Anruf von meiner Schwester wie ich es wagen könnte sie in meine "*******" mit hinein zu ziehen. Seitdem redet sie nicht mehr mit mir. Der andere Käufer hatte sie als Kontoinhaberin angezeigt und sie hat der Polizei gesagt das ich es war. Dann kam auch die Anzeige des Rentnerpaares. Die hatten auch die Geschichte von dem Besuch bei mir bei der Polizei erzählt.
Etwas lang geworden die Erklärung. Sorry aber das musste mal raus.
Mein Anwalt sagt das ich mit einer höheren Freiheitsstrafe rechnen muss da ich auch noch meine Schwester mit hineingezogen habe und die Geschichte mit dem Rentnerpaar, die mich eigentlich gar nicht bestrafen wollten, würde sicherlich auch nicht zu meinen Gunsten gewertet. Ob da noch Bewährung geht sieht er kritisch. Und dann natürlich die Vorstrafen. Da hilft es auch nicht mehr viel das ich alles gestanden habe.
Jetzt möchte ich mal hier nach Meinungen fragen: Kann ich mich noch irgendwie zu einer Bewährung retten oder muss ich auf jeden Fall ins Gefängnis. Ich möchte natürlich für meine Tochter da sein aber wenn ich "einfahre" geschieht´s mir auch nicht ganz unrecht wie ich zugeben muss.
Danke für Ihre Geduld und die Antworten.

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51 Antworten
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#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Guten Abend,

vielen Dank für den interessanten Fall! Zunächst einmal hätte ich eine persönliche Nachfrage: angesichts all dem Zuvorkommen von Kollegen, Arbeitgeber und - sogar - der Opfer, wie kommt es dann trotzdem noch dazu:

Zitat (von Lisaleinchen):
hab sie angeschrien das sie ihr Geld in den Offen stecken können und hab ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen.


Nun gut, es sind drei Vorstrafen einschlägig, wenn ich das richtig verstehe:

- 2013: 30 TS
- 2015: 90 TS
- 2016: 100 TS

Nun kommen zwei Fälle in vierstelliger Größenordnung hinzu. Das ist natürlich keinem Gericht vermittelbar, dass diesen (ein weiteres Mal) eine Ausnahmesituation zugrunde lag. Insbesondere die Durchführung der Straftaten zeugt von gewisser, mittlerweile wohl gereifter, krimineller Energie. Im Übrigen wäre es selbst für ALGII-Empfänger (zu denen Sie nicht zählen) grob fahrlässig, keine 3,- EUR im Monat für eine Hausratversicherung auszugeben - gerade und erst recht in Mehrfamilienhäusern, aber nur soviel dazu.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich möchte natürlich für meine Tochter da sein
Allerspätestens 2015 hätten Sie sich dessen bewusst werden sollen. Nebenbei stelle ich mir die Frage, was Sie erwartet haben: zwei Käufer um den Kaufpreis zu betrügen, aber kein Auto zu liefern; dachten Sie denn ernsthaft, die finden sich damit ab?

Wie dem auch sei: ich empfehle, sich an den mandatierten RA zu halten. Nach meiner Einschätzung - sofern die Schilderungen erschöpfend waren - kommt eine erneute Geldstrafe nicht mehr in Betracht. 9-16 Monate FS dürften es m.E. schon werden, nun weiß ich natürlich auch nicht, in welcher Region Deutschlands man angeklagt wird. Spätestens wenn das "vaterlose" Kind in die Luft gehalten wird, dürfte aber noch einmal eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen.

In der Hoffnung, Ihnen nächstes Jahr nicht erneut hier antworten zu müssen.

-- Editiert von DeusExMachina am 22.10.2019 21:53

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke DeusExMachina für die schnelle und auch etwas hoffnungsvolle Antwort.

Zitat (von DeusExMachina):
Zunächst einmal hätte ich eine persönliche Nachfrage: angesichts all dem Zuvorkommen von Kollegen, Arbeitgeber und - sogar - der Opfer, wie kommt es dann trotzdem noch dazu: hab sie angeschrien das sie ihr Geld in den Offen stecken können und hab ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen.

Ich war völlig überfahren als sie plötzlich vor der Tür standen und mich zur Rede stellten. Ich wusste gar nicht was ich machen sollte. So eine Begegnung mit Opfern hatte ich vorher nie die anderen Opfer aus den Geldstrafen waren große Handelskonzerne. Ich wusste ja das ich diesen alten Leuten ihr Geld nicht geben konnte war ja schon weg. Ich fühlte mich schlecht und ja auch ertappt und plötzlich ist es dann mit mir durchgegangen. Tut mir auch wirklich leid. Ich hab ihnen einen Brief geschrieben und mich entschuldigt (nicht nur dafür) und mein RA hat ihn weitergeleitet.
Zitat (von DeusExMachina):

Nun gut, es sind drei Vorstrafen einschlägig, wenn ich das richtig verstehe:
- 2013: 30 TS
- 2015: 90 TS
- 2016: 100 TS

Ja, wobei doch 30 TS keine Vorstrafe ist?

Zitat (von DeusExMachina):
Insbesondere die Durchführung der Straftaten zeugt von gewisser, mittlerweile wohl gereifter, krimineller Energie.

Sagte mir mein RA auch. Ich möchte das nicht so gerne hören aber ich muss zugeben wenn ich ehrlich bin ist was dran. Ich entwickle mich langsam zur Gewohnheitsverbrecherin wogegen ich was tun muss sonst ist bald endgültig ende.

Zitat (von DeusExMachina):
"Ich möchte natürlich für meine Tochter da sein"
Allerspätestens 2015 hätten Sie sich dessen bewusst werden sollen.

Das sollte keine Entschuldigung oder Rechtfertigung sein. Ich hab den Mist verbockt und ich werde bestraft. Zu Recht übrigens.

Zitat (von DeusExMachina):

Nebenbei stelle ich mir die Frage, was Sie erwartet haben: zwei Käufer um den Kaufpreis zu betrügen, aber kein Auto zu liefern; dachten Sie denn ernsthaft, die finden sich damit ab?

Um ehrlich zu sein hab ich gar nichts gedacht und es war mir egal. Ich war nur froh wie ich das Geld hatte, ne Küche kaufen konnte und wieder für meine Tochter und mich was zu essen machen konnte (klingt jetzt ziemlich rumgejammert oder?)
Zitat (von DeusExMachina):

Wie dem auch sei: ich empfehle, sich an den mandatierten RA zu halten.

Ich denke darüber nach ohne RA zur Verhandlung zu gehen um RA-Kosten zu sparen (bekomme keinen Pflichtverteidiger gestellt) Blöde Idee weiß schon aber billiger

Zitat (von DeusExMachina):

- sofern die Schilderungen erschöpfend waren -

Falls sie damit meinen ob noch ein paar andere Opfer gefunden werden können - nein das war wirklich alles

Zitat (von DeusExMachina):

9-16 Monate FS dürften es m.E. schon werden, nun weiß ich natürlich auch nicht, in welcher Region Deutschlands man angeklagt wird.

Ich wohne im Saarland. Mit 16 Monaten könnte ich leben. Was heißt m.E.? Müsste ich bei Bewährung mit Geldauflage rechnen oder kommen auch Sozialstunden in Frage?
Zitat (von DeusExMachina):
In der Hoffnung, Ihnen nächstes Jahr nicht erneut hier antworten zu müssen.

Danke das hoffe ich auch. Werde an mir arbeiten und mich zusammenreißen. Wenn noch mal was kommt, hat mir mein Chef mitgegeben als er mir die Weiterbeschäftigung bescheinigt hat, flieg ich hochkant raus und kann sehen wo ich bleibe. Das will ich nicht ich arbeite gerne und auch gerne dort und wenn meine Tochter älter ist hoffentlich auch ganztags. Auch wenn natürlich bei uns im Betrieb, wenn bei einem Kollegen nur kurz überflogen wird, bei mir dann doch schon genau hingeschaut wird. Ich weiß ja warum, sie wissen ja auch mit wem sie es zu tun haben und das hab ich mir ja auch durchaus verdient das man mir nicht blind vertraut. Das nehme ich auch niemand übel.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich wusste ja das ich diesen alten Leuten ihr Geld nicht geben konnte war ja schon weg.
Also sprechen wir hier auch noch von zwei Rentnern, die ihr mühsam Erspartes ausgegeben haben für einen fahrbaren Untersatz, um zum Lebensmitteleinkauf zu gelangen? Die Ihnen noch entgegenkommen wollten unter Absehen von Strafanzeige und Angebot einer Ratenzahlung? Und angesichts von vier Möglichkeiten:

1. Unwissen
2. Abstreiten
3. Reue
4. Zusätzliche Provokation der Opfer

haben Sie sich für Letztere entschieden. Puh. Das ist kein Psychologieforum, deshalb lasse ich das einmal so stehen.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ja, wobei doch 30 TS keine Vorstrafe ist?
Sie wurden verurteilt, also handelt es sich dabei natürlich auch um eine Vorstrafe.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich möchte das nicht so gerne hören aber ich muss zugeben wenn ich ehrlich bin ist was dran.
Dass Sie das "nicht gerne hören" möchten, dürfte eine erhebliche Erschwernis sowohl für das laufende Verfahren als auch Ihr weiteres Leben darstellen. Wenn Sie sich immer noch nicht völlig im Klaren darüber sind, dass Sie billigend in Kauf nehmen, durch Ihre egoistischen, kriminellen Machenschaften, unschuldige Mitmenschen (die sich im Gegensatz zu Ihnen niemals im Leben etwas zu Schulden kommen ließen) mitunter in größte finanzielle Not zu bringen, haben Sie eine Strafaussetzung zur Bewährung m.E. tatsächlich nicht verdient.

Zitat (von Lisaleinchen):
(klingt jetzt ziemlich rumgejammert oder?)
Ja, so klingt es. Angesichts dessen, dass in Deutschland niemand ohne Unterkunft und Lebensunterhalt gelassen wird, klingt es so.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich denke darüber nach ohne RA zur Verhandlung zu gehen um RA-Kosten zu sparen
In der bislang geschilderten Situation wäre das der denkbar größte Fehler, der noch zu begehen wäre.

Zitat (von Lisaleinchen):
Müsste ich bei Bewährung mit Geldauflage rechnen oder kommen auch Sozialstunden in Frage?
Als Bewährungsauflagen kommt beides in Frage.

Zitat (von Lisaleinchen):
Wenn noch mal was kommt, hat mir mein Chef mitgegeben als er mir die Weiterbeschäftigung bescheinigt hat, flieg ich hochkant raus und kann sehen wo ich bleibe.
Diesem Chef würde ich die Füße küssen.

-- Editiert von DeusExMachina am 22.10.2019 23:27

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ja, wobei doch 30 TS keine Vorstrafe ist?


Doch. Jede Strafe, auch solche bis 90 TS, werden ins BZR eingetragen und sind damit eine Vorstrafe. Erstmalige Verurteilungen zu weniger als 91 tauchen lediglich nicht im Führungszeugnis auf. Dort stehr bei Dir aktuell nur die letzte Strafe (evtl. auch die nicht mehr) aber im BZR sind noch alle 3 und das ist maßgeblich.

Zitat:
Ich denke darüber nach ohne RA zur Verhandlung zu gehen um RA-Kosten zu sparen


Schlechte Idee...

Zitat:
bekomme keinen Pflichtverteidiger gestellt


Auch der wäre nicht kostenlos. Warum wurde ein PV denn abgelehnt? Weil Du schon einen Wahlverteidiger hattest, oder weil die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht vorliegen. Es wundert mich nämlich ein wenig, dass kein PV bestellt wurde. Hast Du die Anklageschrift schon? Wenn ja, schau mal zu welchem Spruchkörper angeklagt ist... Amtsgericht - Strafrichter oder Amtsgericht - Schöffengericht...?

Ich sehe hier selbstverständlich auch keine Geldstrafe mehr. Es wird definitiv eine Freiheitsstrafe geben. Eine unter 2 Jahren, so dass sie grds. auch noch bewährungsfähig ist. Ob sie tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird, ist die 2. Frage, wobei ich da etwas optimistischer bin, als der Anwalt.

Punkt ist nur der - und jetzt schreibe ich etwas, dass hier in den letzten 10 Jahren schon ganz oft geschrieben habe und wofür Du mir mit:

Zitat:
Ich möchte das nicht so gerne hören aber ich muss zugeben wenn ich ehrlich bin ist was dran. Ich entwickle mich langsam zur Gewohnheitsverbrecherin wogegen ich was tun muss sonst ist bald endgültig ende.


das Stichwort lieferst. Fassen wir mal zusammen. Die bisherigen 3 Verurteilungen haben Dich nicht soweit beeindruckt, dass Du mit den Straftaten aufgehört hast. Immer wieder Betrug ... ist ja auch relativ leicht, man bekommt die Opfer idR. nicht zu Gesicht, man verletzt niemanden usw.

Jetzt hast Du Angst vor eine Strafe ohne Bewährung (verständlich) und denkst, dass Du was tun musst. Soll ich Dir verraten was passiert (zu 99%) wenn Du tatsächlich Bewährung bekommst. Es wird ein Riesendruck vonDir abfallen und mit jedem Tag der ins Land geht, verblasst die Erinnerung an die Angst und verblassen die Vorsätze. Woher ich das weiß? 20 Jahre berufliche Erfahrung mit Straftätern und Straftäterinnen. Du bist genau der klassische Fall: junge, ledige, alleinerziehende Frau mit wenig Geld, die "gelernt hat", dass man durch Betrug relativ schnell und unkompliziert zu Geld kommen kann. Die weiterhin gelernt hat, dass einem nicht der Kopf abgerissen wird, selbst wenn man erwischt und verurteilt wird.

Geldstrafe, nochmal Geldstrafe, nochmal Geldstrafe, kleine Bewährungsstrafe ...

Und dann setzt der fatale Denkfehler ein, näml. der, dass man denkt, dass das immer so weitergeht, bzw. zumindest schon noch 1 weiteres Mal gutgehen wird. Tut es aber nicht. Mal ist Schluss. Mal früher, mal später... Und es ist genau der Tätertyp, den Du verkörperst, der es oftmals erst dann merkt, wenn es zu spät ist. Wenn sie dann da sind, die 2,5 oder 3 Jahre, dann zwingend ohne Bewährung plus die 1-2 widerrufenen Bewährungen im Hintergrund, die auch noch mal 2 oder 3 Jahre ausmachen. Plötzlich hat man dann 5 oder 6 Jahre Knast vor der Nase und es gibt plötzlich nichts mehr, dass einen davor rettet. Kein Spitzenanwalt, keine "allerletzte Chance" - nichts. Wenn ich Dir sagen würde, wieviele Großpackungen Taschentücher schon vor meinem Schreibtisch durchgeheult wurden, von Mädels die es "zu spät" begriffen haben, würdest Du staunen. Grad gestern war es mal wieder so weit. Eine junge BTM-Lady, noch keine 30. 3 Jahre Freiheitsstrafe und noch 2 Bewährungen, die widerrufen werden (insg. 3,5 Jahre), also insgesamt 6,5 Jahre. Herzlichen Glückwunsch. 20 Chancen bekommen, 20 Chancen nicht genutzt. "Wird schon noch ein einziges Mal gutgehen" ... Tja, ist es nicht.

Du sagst jetzt wahrscheinlich: "Mir wird das nicht passieren, bei mir kommt es nicht soweit"

Meine Antwort: Das haben mir 80% der Mädels mit den durchgeheulten Taschentüchern auch gesagt, als es noch nicht zu spät war. Trotzdem kam es soweit.

Kleine Gute-Nacht-Geschichte zum drüber nachdenken. Nur leider kein Märchen, sondern die böse Wahrheit.





-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.10.2019 23:53

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Meine Antwort: Das haben mir 80% der Mädels mit den durchgeheulten Taschentüchern auch gesagt, als es noch nicht zu spät war. Trotzdem kam es soweit.
Eher >90%. Bei 3+ einschlägigen Vorstrafen - und es ist bei den Delinquentinnen eigentlich immer 242 oder 263. Aber wir geben hier unser Bestes, nicht wahr?

-- Editiert von DeusExMachina am 23.10.2019 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Also sprechen wir hier auch noch von zwei Rentnern, die ihr mühsam Erspartes ausgegeben haben für einen fahrbaren Untersatz, um zum Lebensmitteleinkauf zu gelangen? Die Ihnen noch entgegenkommen wollten unter Absehen von Strafanzeige und Angebot einer Ratenzahlung? Und angesichts von vier Möglichkeiten:

1. Unwissen
2. Abstreiten
3. Reue
4. Zusätzliche Provokation der Opfer

haben Sie sich für Letztere entschieden. Puh. Das ist kein Psychologieforum, deshalb lasse ich das einmal so stehen.


Ja das stimmt so. Tut mir auch echt Leid deshalb hab ich ihnen ja auch den Brief geschrieben. In Psychologie war ich noch besonders gut. Wenns um solche Sachen geht mache ich fast immer das grund falsche. Deshalb habe ich meine Geständnisse auch immer meinen Verteidiger verlesen lassen damit da nichts falsch rüberkommt.

Zitat (von DeusExMachina):
Dass Sie das "nicht gerne hören" möchten, dürfte eine erhebliche Erschwernis sowohl für das laufende Verfahren als auch Ihr weiteres Leben darstellen. Wenn Sie sich immer noch nicht völlig im Klaren darüber sind, dass Sie billigend in Kauf nehmen, durch Ihre egoistischen, kriminellen Machenschaften, unschuldige Mitmenschen (die sich im Gegensatz zu Ihnen niemals im Leben etwas zu Schulden kommen ließen) mitunter in größte finanzielle Not zu bringen, haben Sie eine Strafaussetzung zur Bewährung m.E. tatsächlich nicht verdient.


Sie glauben also das ich doch "einfahre" obwohl ich noch keine FS mit oder ohne Bewährung hatte (klingt wieder ziemlich nach Selbstmitleid ist aber gar nicht so gemeint - glaub ich jedenfalls)? Ich setze mich nicht so gerne damit auseinander. Ich fühle mich dann so schmutzig so kriminell und schäm mich vor allem vor meiner Tochter. Ich versuche ja immer das richtige zu tun und würde mich auch jedes mal am liebsten selbst verprügeln wenns nicht klappt. Ich geb ja auch immer alles gleich zu (soll keine rechtfertigung sein). Die Leute tun mir auch Leid und das was ich ihnen angetan hab. Wirklich. Aber irgendwie ...... ich weiß auch nicht. Ob ich es verdiene weiß ich gar nicht mal auf der anderen Seite weiß ich aber auch nicht was es bringen soll wenn ich im Gefängnis sitze.

Zitat (von DeusExMachina):
Zitat (von Lisaleinchen):
Ich denke darüber nach ohne RA zur Verhandlung zu gehen um RA-Kosten zu sparen
In der bislang geschilderten Situation wäre das der denkbar größte Fehler, der noch zu begehen wäre.


Dann fahr ich auf jeden Fall ein, hmm. Ich kann das alles auch irgendwie nicht so richtig rüberbringen wie ich es meine. Das klingt dann immer entweder nach Selbstmitleid oder nach Gleichgültigkeit obwohl beides wirklich nicht zutrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Warum wurde ein PV denn abgelehnt? Weil Du schon einen Wahlverteidiger hattest, oder weil die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht vorliegen.


Ja Wahlverteidiger mein RA genauer meine RAin verteidigt mich jedes Mal. Und jedes Mal werden die Standpauken länger und länger. Und jedes Mal droht sie mir intensiver das sie mich jetzt nicht mehr "raushaut". Aber sie setzt sich dann doch immer wieder für mich ein. Ist ein echter Schatz. Würde bestimmt schon sitzen wenn sie gewesen wäre!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Hast Du die Anklageschrift schon? Wenn ja, schau mal zu welchem Spruchkörper angeklagt ist... Amtsgericht - Strafrichter oder Amtsgericht - Schöffengericht...?


Nein noch nicht. Aber meine RAin fürchtet zum Schöffengericht.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ich sehe hier selbstverständlich auch keine Geldstrafe mehr. Es wird definitiv eine Freiheitsstrafe geben.


Ja das ist mir klar. Deshalb habe ich ja auch gefragt ob ich Bewährung krieg oder gleich einfahre.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Punkt ist nur der - und jetzt schreibe ich etwas, dass hier in den letzten 10 Jahren schon ganz oft geschrieben habe und wofür Du mir mit:

Zitat:
Ich möchte das nicht so gerne hören aber ich muss zugeben wenn ich ehrlich bin ist was dran. Ich entwickle mich langsam zur Gewohnheitsverbrecherin wogegen ich was tun muss sonst ist bald endgültig ende.


das Stichwort lieferst.


Ja ich weiß. So was in der Art sagt sie auch immer. Ich soll froh sein das ich gleich einfahre und nicht noch 2-3 Bewährungen sammle die dann noch obendrauf kommen. So kriegt sie mich vielleicht nach der Hälfte der Strafe, sie meinte so 4-8 Monate tatsächlich in Haft, wieder raus.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Jetzt hast Du Angst vor eine Strafe ohne Bewährung (verständlich) und denkst, dass Du was tun musst. Soll ich Dir verraten was passiert (zu 99%) wenn Du tatsächlich Bewährung bekommst. Es wird ein Riesendruck von Dir abfallen und mit jedem Tag der ins Land geht, verblasst die Erinnerung an die Angst und verblassen die Vorsätze...... Du bist genau der klassische Fall: junge, ledige, alleinerziehende Frau mit wenig Geld, die "gelernt hat", dass man durch Betrug relativ schnell und unkompliziert zu Geld kommen kann. Die weiterhin gelernt hat, dass einem nicht der Kopf abgerissen wird, selbst wenn man erwischt und verurteilt wird.


Das bestreite ich gar nicht. Das stimmt schon.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und dann setzt der fatale Denkfehler ein, näml. der, dass man denkt, dass das immer so weitergeht, bzw. zumindest schon noch 1 weiteres Mal gutgehen wird.


Nein. Diesen Denkfehler hab ich nie gemacht. Ich wusste jedes Mal wenn ich wieder einen Betrug begangen hatte das das wieder in die Hose geht. Und das war ja auch jedes Mal so. Denn ich bin eine tatsächlich eher grottenschlechte Betrügerin. Diese 6 Einzelbetrügereien insgesamt sind wirklich meine einzigen (man klingt das jetzt großmütig). Ich wurde JEDESMAL auch noch recht schnell ertappt und ich hatte nicht ein einziges Mal echten Erfolg. Meine RAin schimpft immer "nicht nur das du immer betrügen musst du bist auch noch blöd dazu".

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Du sagst jetzt wahrscheinlich: "Mir wird das nicht passieren, bei mir kommt es nicht soweit"


Nein sag ich nicht. Ich weiß und es ist mir auch bewusst das das mal so endet. Vielleicht schon jetzt wenn ich nicht endlich die Kurve kriege. Ich hab bloß Angst das ich es nicht einfach, warum auch immer, schon wieder nicht schaffe. Ich dachte nachdem ich den Job hatte das ich es jetzt geschafft habe und die Straftaten endgültig der Vergangenheit angehöhren. Ich brauchte ja keine Angst haben das mich jemand bei meinem Arbeitgeber anzeigt die wissen von Anfang an mit wem sie es zu tun haben. Sie halten hier und da viel genauer ein Auge auf mich als das sie das bei anderen tun würden (ist völlig i.O. das machen wir seit 4 Jahren so und das sie mir nicht ganz trauen ist verständlich und ich habs verdient)
Aber ich heul dir keine Taschentücher durch, versprochen. Selbstmitleid ist nicht meins und wenn ich einfahre dann bin ich alleine schuld sonst niemand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Eher >90%. Bei 3+ einschlägigen Vorstrafen - und es ist bei den Delinquentinnen eigentlich immer 242 oder 263. Aber wir geben hier unser Bestes, nicht wahr?

Ja vielen Dank. Ich bin ja schon froh das nicht alle sagen sperrt sie ein und werft den Schlüssel weg!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Nein. Diesen Denkfehler hab ich nie gemacht. Ich wusste jedes Mal wenn ich wieder einen Betrug begangen hatte das das wieder in die Hose geht.


Ich meinte es anders...

"Noch mal gutgehen" in der Form, dass man dieses mal noch nicht in den Knast muss, sondern es wieder nur Geld- oder Bewährungsstrafe gibt.

Dass der Betrug als solcher in die Hose geht, wissen die meisten.

Ps. Deine Anwältin kann sich als Pflichtverteidigerin beiordnen lassen, bzw. es zumindest versuchen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2019 10:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Kann mir wo möglich noch schaden das ich meine Schwester da mit reingezogen hab? Und das ich Kontakt ins Ausland habe durch meine Schwester?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Danke für die Antworten.
Kann mir wo möglich noch schaden das ich meine Schwester da mit reingezogen hab? Und das ich Kontakt ins Ausland habe durch meine Schwester?


Familiäre Kontakte ins Ausland spielen nur bei U-Haft (Fluchtgefahr) eine Rolle. Schengen-Länder wie Frankreich aber auch nicht so dramatisch, da von dort eine Auslieferung relativ leicht zu erreichen wäre. U-Haft ist bei Dir aber ohnehin kein Thema (jedenfalls dieses Mal noch nicht).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das ich meine Schwester mit reingezogen hab?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Und das ich meine Schwester mit reingezogen hab?


Das Bundesverdienstkreuz wird man Dir dafür nicht gerade verleihen, aber eine extreme Rolle bei der Strafzumessung spielt es auch nicht. Es wird auch nicht "Zünglein an der Waage" bei der Frage "Bewährung ja oder nein" sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Für die Schwester "könnte" es Probleme geben, wenn sich ein Verdacht ergibt, dass diese der Beihilfe Schuldig sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Wie sieht es denn eigentlich mit der Rückzahlung an die Geschädigten aus? Sind da schon Zahlungen geflossen?

Ich könnte mir vorstellen, dass die Einziehung des Wertersatzes im Urteil angeordnet wird bzw. bei evtl. Strafaussetzung zur Bewährung eine entsprechende Auflage zur Schadenswiedergutmachung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich setze mich nicht so gerne damit auseinander. Ich fühle mich dann so schmutzig so kriminell

Sie sollten DRINGENDST eine Therapie ins Auge fassen, wenn Sie sich nicht mal gedanklich mit Ihren Straftaten auseinandersetzen wollen. Wie soll denn ein Umdenken stattfinden, wenn Sie sich damit allenfalls bis zum Prozess damit auseinandersetzen?

Zitat (von Lisaleinchen):
schäm mich vor allem vor meiner Tochter.
Ja klar. Würden Sie sich wirklich um das seelische Wohl Ihrer Tochter sorgen, würden Sie sowas lassen!

Sorry, aber das mußte jetzt mal raus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Katastrophe! Ich hab noch alte Mietschulden die ich in Raten abstottere. Hab die Rate vergessen (wirklich vergessen keine Absicht!) wegen dem ganzen Mist. Heut hab ich ein Schreiben bekommen das die Ratenvereinbarung wegen Nichtzahlung weg ist und ich die ganze Summe (rund 2860 Euro) auf einmal zahlen muss. In 10 Tagen! Das geht gar nicht soviel hab ich längst nicht. Ich hab´s meiner RAin noch gar nicht gesagt. Sie hat 2016 mühesamst die Ratenzahlung ausgehandelt mit dem anderen RA damit der mich nicht anzeigt sonst würde ich wohl schon lange sitzen. Nur weil meine RAin die Vereinbarung aushandeln konnte hat er auf Anzeige verzichtet wenn ich immer zahle. Ich konnte letztes Jahr auch schon eine Rate nicht zahlen und jetzt will er alles. Ich bin im Eimer! Der zeigt mich jetzt doch auch noch an, wollte er ja 2016 schon machen. Ich trau mich gar nicht das meiner Anwältin zu sagen. Die reißt mir doch den Kopf ab und schmeißt mich in den Mülleimer.
Verdammt was mach ich denn nun bloß? Ich weiß jammern zählt nicht ich bin selbst schuld aber ich hab ne ****** Angst vorm Knast!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von annama123):
Wie sieht es denn eigentlich mit der Rückzahlung an die Geschädigten aus? Sind da schon Zahlungen geflossen?


Nein und da geht leider auch wenig bis nix. Ich komme mit Miete und Nebenkosten und allem so schon gerade so über die Runden. Wenn irgendwas passiert / kaputt geht auch nur ne Kleinigkeit kann ich das schon nicht mehr zahlen und muss erst eine weile versuchen was zu sparen. Für 5000 Euro zusammenzukriegen brauch ich wohl 10 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

H

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rexdeutschland
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Hab gerade mal deinen Fall und die Diskussion hier gelesen und möchte auch was dazu sagen.
Ich bin kein Anwalt, ich hab im April dieses Jahres eine 11 monatige Bewährungsstrafe erhalten. Ich kenn also deine Gefühle aus deiner Sicht wobei es bei mir wohl leichter war eine Bewährung zu bekommen – keine Vorstrafen und das nötige Geld um den Schaden und die Bewährungsauflage auf einmal zu bezahlen. Das trifft bei dir wohl beides nicht zu. Ich kann also nachvollziehen das du Angst hast. Ich sollte mich auch etwas zurückhalten mit Kritik – das Ding mit dem Glashaus und den Steinen.
Aber mir ist doch das eine oder andere aufgefallen:
Du schreibst das du 31 bist und ne 9 jährige Tochter hast! Bist du da sicher das du wirklich 31 Jahre alt bist? Bei manchem was du hier schreibst muss man – ich bitte um Nachsicht – an deiner Reife zweifeln.
Fangen wir mal unten an. Da schreibst du:

Zitat (von Lisaleinchen):
Katastrophe! Ich hab noch alte Mietschulden die ich in Raten abstottere. Hab die Rate vergessen ….. wegen Nichtzahlung weg ist und ich die ganze Summe (rund 2860 Euro) auf einmal zahlen muss…….! Verdammt was mach ich denn nun bloß? ! ……. ich hab ne ****** Angst vorm Knast!


Wie wäre es wenn du für den Anfang die Rate für diesen Monat zahlst? Noch haben wir Oktober! Du kannst noch „pünktlich" die Monatsrate zahlen und damit die Sache vermutlich aus der Welt schaffen und, wenn ich die Anwälte die dir geantwortet haben, richtig verstehe einen großen Schritt zu nochmal bzw. erstmalig Bewährung machen!

Und weiter

Zitat (von Lisaleinchen):

ich habe eine falsche Abholadresse angegeben. Zum Bezahlen hab ich das Konto meiner Schwester, die wohnt in Frankreich genommen und sie hat es mir dann gegeben (sie wusste nicht das es Betrug ist).


Hast du echt gedacht wenn du eine falsche Adresse angibst und das Konto deiner Schwester mit Namen das sie dich dann nicht ausfindig machen? Ich verstecke mich im Glashaus da ich dich nicht sehe siehst du mich auch nicht oder wie.

Und dann

Zitat (von Lisaleinchen):

Ein älteres Rentnerpaar, meine Tochter hat aufgemacht und dann haben sie mir gesagt das ich sie um ihr Geld betrogen habe. Sie waren sogar ganz nett haben gesagt das sie nicht so weit von mir weg wohnen und mich auch nicht anzeigen wollen ein Kind braucht schließlich seine Mutter gerade dann wenn kein Vater da ist. Ich müsste ihnen nur ihr Geld wiedergeben es geht ihnen nicht darum das ich bestraft werde.
Sie sagten sogar ich könnte es in Raten abstottern aber sie könnten nicht darauf verzichten da sie auch beide nur eine kleine Rente haben. (Wenn ich daran denke wie weh mir 2000 Euro tun würden um die ich betrogen würde). Ich war völlig überfahren und hab sie angeschrien das sie ihr Geld in den Offen stecken können und hab ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen.


Sorry aber das ist nicht nur unreif das ist schlicht und einfach eine riesen Sauerei! Das geht ja wohl gar nicht! Und geschadet hast du dir damit wohl auch noch selbst. Gut gemacht bravo.
Du solltest im Boden versinken bis über die Ohren!!!

Weiter

Zitat (von Lisaleinchen):
3 Tage später bekam ich einen Anruf von meiner Schwester wie ich es wagen könnte sie in meine "*******" mit hinein zu ziehen. Seitdem redet sie nicht mehr mit mir.


Dachtest du sie fällt dir um den Hals vor lauter Freude das sie wegen dir wegen Betrug angezeigt wurde?

Zitat (von Lisaleinchen):
Der Schaden beträgt ca. 5000 Euro.


Dann hast du jetzt also rund 7800 Euro Schulden + Verfahrenskosten + Anwältin (mit der kannst du vielleicht reden die scheint dich ja zu mögen) + Bewährungsauflage (bei mir z.B. 4800 Euro). Bei deiner Art Geldprobleme zu lösen (bzw. am Ende zu vermehren) wird dich deine Tochter bald für länger im Knast besuchen müssen fürchte ich.

Wobei

Zitat (von DeusExMachina):
Also sprechen wir hier auch noch von zwei Rentnern, die ihr mühsam Erspartes ausgegeben haben für einen fahrbaren Untersatz, um zum Lebensmitteleinkauf zu gelangen? Die Ihnen noch entgegenkommen wollten unter Absehen von Strafanzeige und Angebot einer Ratenzahlung? Und angesichts von vier Möglichkeiten:

1. Unwissen
2. Abstreiten
3. Reue
4. Zusätzliche Provokation der Opfer

haben Sie sich für Letztere entschieden. Puh. Das ist kein Psychologieforum, deshalb lasse ich das einmal so stehen.


Zitat (von Lisaleinchen):
Ja das stimmt so. Tut mir auch echt Leid deshalb hab ich ihnen ja auch den Brief geschrieben. In Psychologie war ich noch besonders gut. Wenns um solche Sachen geht mache ich fast immer das grund falsche. Deshalb habe ich meine Geständnisse auch immer meinen Verteidiger verlesen lassen damit da nichts falsch rüberkommt.


Immerhin Einsicht. Deine ganzen aussagen zeugen davon. Du macht´s nur nichts daraus.
Übrigens: mein Verteidiger hat mir geraten das Geständnis persönlich vorzutragen, in meinen Worten das macht es glaubwürdiger. Wobei ich das gleiche Problem habe wie du: Sowas kommt bei mir leicht falsch rüber. Hat aber trotzdem geklappt mit der Bewährung ich muss also nicht ganz so schlecht gewesen sein.

Und noch eins

Zitat (von DeusExMachina):
Dass Sie das "nicht gerne hören" möchten, dürfte eine erhebliche Erschwernis sowohl für das laufende Verfahren als auch Ihr weiteres Leben darstellen. Wenn Sie sich immer noch nicht völlig im Klaren darüber sind, dass Sie billigend in Kauf nehmen, durch Ihre egoistischen, kriminellen Machenschaften, unschuldige Mitmenschen (die sich im Gegensatz zu Ihnen niemals im Leben etwas zu Schulden kommen ließen) mitunter in größte finanzielle Not zu bringen, haben Sie eine Strafaussetzung zur Bewährung m.E. tatsächlich nicht verdient.


Hier ist ihr Urteil vielleicht doch etwas zu hart das sie es grundsätzlich gar nicht mal verdient hat mit der Bewährung. Ob sie sie bekommt ist natürlich was anderes.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lisaleinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine RAin hat gerade angerufen.
Sie hat kurz mit Staatsanwaltschaft gesprochen. Die wäre bereit eine Strafe von ca. einem Jahr mit Bewährung zu akzeptieren wenn ich im Gegenzug einer Verhaltenstherapie zustimme. Das kann man, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht als Bewährungsauflage geben wenn ich nicht zustimme?
Stimmt das?
Meine Anwältin sagt ich sollte akzeptieren.
Ich weiß nicht ob ich das wirklich will! Ich bin doch keine verückte, gemeingefährliche Irre die einen Psychiater braucht!
Ist es ohne Zustimmung aus für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Dir wird gerade eine goldene Brücke gebaut und DU willst nicht drüber gehen?

Deine Vorstrafen in mehreren Betrugsfällen zeigen doch, dass du da ein Problem hast. Was spricht dagegen eine Therapie zu machen, damit du dieses Verhalten und der Zukunft unterlassen kannst?

Der Staatsanwalt schlägt vor, dass es eine (letztmalige) Bewährungsstrafe gibt, falls du bereit bist eine Therapie zu machen und diese auch nachzuweisen. Klar, er kann sie nicht als Auflage erteilen. Aber wenn du den Vorschlag nicht annimmst, dann wird er im Gegenzug wohl auch eher weniger gewillt sein deine Strafe zur Bewährung auszusetzen. Bedeutet dann eben, dass du einen Teil der Strafe wohl absitzen musst.

Wobei das vielleicht auch in deinem Fall nicht die schlechteste Idee ist. Vor allem für deine Tochter. Die wird dann (vorübergehend) anders untergebracht. Hast du schonmal darüber nachgedacht, ob du in der Lage bist sie vernünftig zu erziehen oder darüber wie sie sich fühlt, wenn plötzlich deine Opfer vor der Türe stehen udn sie es mitbekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Das ist wieder einer der Threads, bei denen ich mich frage, ob es eine echte Geschichte ist oder sich wieder mal ein Forentroll köstlich amüsiert.

Falls Du echt bist: Kann sein, dass Du die Therapie nicht willst, brauchen tust Du sie 100%ig!!!!!
Alleine bringst Du doch Dein Leben nicht mehr in den Griff.
So wie es aussieht, ist das die allerletzte Chance, die man Dir bieten möchte, bevor Du hinter schwedischen Gardinen verschwindest.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich bin doch keine verückte, gemeingefährliche Irre die einen Psychiater braucht!

Was haben Sie nur für Vorstellungen von einer Therapie! Entweder diese wird ambulant durchgeführt, dann gehen Sie ein oder max. zweimal in der zu einem Arzt, der meist ein geradezu wohnlich eingerichtetes Zimmer hat, in welchem Sie mit dem Arzt unbefangen Gespräche führen - über Sie, über Ihre Familie und Tochter, über den Drang, immer wieder Straftaten zu begehen, über das was Sie belastet oder das, was Sie freut. Ganz entspannt.

Wäre die Therapie stationär (wohl eher nicht), dann ziehen Sie in ein Zimmer, das sehr wenig mit "Krankenhaus" zu tun hat und gar nichts mit "Gummizelle". Sie werden weder "ruhiggestellt" noch bekommen Sie eine Zwangsjacke. Dann gibt es Einzelgespräche, wie oben beschrieben, auch Gruppengespräche (Sie sind ja bei weitem nicht die einzige Person, die solche und ähnliche Probleme hat!), auch Malen, Werken, ggf Schwimmen (wenn angeboten), etc. Auch ganz easy und angenehm.

Dazu gibt es noch die sogenannte Tagesklinik, da verbringt man ein paar Stunden vor Ort und kehrt im Nachmittag nach Hause zurück und schläft auch dort - quasi so, als ginge man zur Arbeit.

Sie sollten vielleicht weniger Trash-TV schauen ;) . Nichts für ungut.

Nachtrag:

Sie deuten an, daß Sie eigentlich nicht genau wissen, warum Sie immer wieder ins gleiche Muster verfallen. In einer solchen Therapie haben Sie die Gelegenheit, genau diese Strukturen zu erkennen und vor allen Dingen aufzubrechen. Sie lernen Strategien, dagegen anzukommen, wenn es Sie mal wieder überkommt. Sie bekommen auch Hilfestellung, wie Sie auch mit Ihrer Tochter kindgerecht darüber sprechen können. In vielen Fällen sind solche immer wiederkehrenden Verhaltensweisen irgendwo in der Kindheit begründet. Das zu erkennen ist schon der erste Schritt, sein Verhalten nachhaltig zu ändern.

Und glauben Sie mir, Sie werden auf jeden Fall positives daher rausziehen! Es ist immer gut, wenn man etwas über sich selbst lernt. Offensichtlich haben Sie ja irgendein Defizit, welches Sie versuchen, mit dem Geld aus diesen Straftaten auszugleichen. Oder Sie versuchen einfach immer den vermeintlich leichtesten Weg zu gehen. Gegen beides gibt es eben genannte Strategien.

Eine Therapie würde ihnen nur helfen! Im besten Sinne. Und Ihrer Tochter allemal! Wenn nicht für Sie, dann machen Sie es für Ihre Tochter!

-- Editiert von fb367463-2 am 24.10.2019 12:43

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich weiß nicht ob ich das wirklich will! Ich bin doch keine verückte, gemeingefährliche Irre die einen Psychiater braucht!
Hierzu möchte ich gar nicht mehr so viel schreiben, aber in Verbindung mit dem letzten Satz eines insgesamt sehr schönen (praktischen) Beitrages noch eine Klarstellung anbringen:

Zitat (von Rexdeutschland):
Hier ist ihr Urteil vielleicht doch etwas zu hart das sie es grundsätzlich gar nicht mal verdient hat mit der Bewährung.
Dazu möchte ich wiederum einmal kurz den Gesetzestext zitieren:

Zitat (von 56 (1) StGB):
Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
Bei aller Empathie sehe ich angesichts der bisherigen Schilderungen der TE nicht, welche - zumindest - einzelne Voraussetzung hier gegeben sein soll. Mit Verlaub: wir haben hier eine RAin, die einen ja schon immer "irgendwie raushaut" und eine vollkommen uneinsichtige Delinquentin, die sich nicht nur nicht von mittlerweile drei Verurteilungen beeindrucken ließ, sondern darüber hinaus auch noch (um dem Ganzen die Krone aufzusetzen) in Betracht zieht, das Entgegenkommen der StA auszuschlagen, um sich nicht einer offensichtlich notwendigen Therapie zu unterziehen. Daher, ich wiederhole mich: ja, der Grundgedanke der Möglichkeit einer Strafaussetzung würde hier nach meinem Dafürhalten ad absurdum geführt.

Was viele nicht verstehen: eine Bewährungsstrafe ist kein Zwischenschritt (nach einer Geldstrafe) zu einer tatsächlichen Haftstrafe. Ich habe bereits viele Verurteilte gesehen, die (im Gegensatz zur TE) Musterkandidaten (im Sinne des Gesetzgebers) für eine Strafaussetzung gewesen wären, aber keine weitere Chance bekommen haben. Und auch dies war jeweils argumentierbar. Das ist also hier alles andere als ein Automatismus und ein Klardenkender würde das Angebot der StA mit Kusshand annehmen. Insbesondere da es ja zudem eine der letzten, denkbaren Maßnahmen bereits enthält, die dazu beitragen könnten, dass ein Kind demnächst nicht ohne Eltern aufwachsen muss.

-- Editiert von DeusExMachina am 24.10.2019 12:53

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich bin doch keine verückte, gemeingefährliche Irre die einen Psychiater braucht!


Doch. Ich würde zwar die Worte vielleicht etwas weniger hart wählen, aber Therapiebedürftig bist du deinen Schilderungen nach.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ist es ohne Zustimmung aus für mich?


Hoffentlich. Zumindest würdest du die Chancen für Haft enorm erhöhen, da du auch noch uneinsichtig hinsichtlich deiner Krankheit bist.

Wirklich leid tut mir deine Tochter. In diesem prägenden Alter solche Verhaltensweisen vorgelebt zu bekommen kann sehr leicht dazu führen, dass sie in einigen Jahren eine ähnliche "Karriere" einschlägt.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich weiß nicht ob ich das wirklich will!

Willst Du denn die Alternative?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1499 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Willst Du denn die Alternative?
Das ist m.E. die falsche Frage, da sich die TEin offenkundig nicht im Geringsten über die Alternative bewusst ist. D.h. sowohl über die Möglichkeit einer Haftstrafe, die nicht ausgesetzt wird als auch über ihre weitere Karriere, sofern sie sich nicht zumindest in psychologische Behandlung begibt (und das wäre m.E. das Minimum, damit die Sache gut ausgeht - für die Tochter).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Lisaleinchen):
Sie hat 2016 mühesamst die Ratenzahlung ausgehandelt mit dem anderen RA damit der mich nicht anzeigt sonst würde ich wohl schon lange sitzen.
Also eventuell noch ein Fall mehr?

Zitat (von Lisaleinchen):
Sie hat kurz mit Staatsanwaltschaft gesprochen. Die wäre bereit eine Strafe von ca. einem Jahr mit Bewährung zu akzeptieren wenn ich im Gegenzug einer Verhaltenstherapie zustimme.
Falls der Fall oben noch zur Anzeige kommt, gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft dieses Angebot zurücknimmt.

Zitat (von Lisaleinchen):
Ich weiß nicht ob ich das wirklich will! Ich bin doch keine verückte, gemeingefährliche Irre die einen Psychiater braucht!
Dann wähle die Alternative: ab in den Knast.

-- Editiert von guyfromhamburg am 25.10.2019 11:08

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Klar, er kann sie nicht als Auflage erteilen


Nicht als Auflage [§ 56b StGB] aber als Weisung [§ 56c StGB]. Der Zustimmung bedarf es nur bei einer Entziehungskur, oder einer Therapie die mit körperlichen Eingriffen verbunden ist.

Allerdings wird solch eine Weisung natürlich nicht erteilt werden, wenn der Angeklagte schon im Vorfeld signalisiert, dass er ihr ohnehin nicht nachkommen wird. Dann kann man auch direkt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängen, statt sich die Mühe zu machen die Bewährung gleich wieder zu widerrufen.

Zum Rest will ich gar nicht mehr viel schreiben, du scheinst jemand zu sein der mal ein paar Monate hinter schwedischen Gardinen braucht, um zu merken "wo der Bartel den Most holt". Bzw. steht es zu hoffen, dass Du es zumindest dann merkst und Dich nicht zum "Drehtürpatienten" im Knast entwickelst. Wie gesagt: Du bist das Kardinals-Beispiel des klassischen Falles, den ich weiter vorne beschrieben habe. Bisher ist es immer irgendwie halbwegs gut gegangen, und deswegen denkst Du auch jetzt, dass es schon noch irgendwie gutgehen wird, ohne dass es irgendwie anstrengend (mit so "überflüssigem Scheixx" wie Therapie) wird. Du verpokerst Dich. Zu 95% schon jetzt und falls nicht, dann halt beim nächsten Ding, das nur eine Frage der (kurzen) Zeit ist.

Du bist gerade an einem Punkt in deinem Leben angelangt, wo du dich mal entscheiden musst, wo es die nächsten 10 oder 20 Jahre für dich hingehen soll.

Möchtest du in Freiheit bleiben, Deinen Job behalten, deine Tochter aufwachsen sehen, usw....

oder...

... möchtest du von den nächsten 10 oder 25 Jahren 10 im Knast verbringen, das Sorgerecht für deine Tochter verlieren und nie wieder ein Bein an die Erde bekommen, außer ein Leben als Dauer-Hartz IV'er zu führen?

Du schnallst gerade nicht, dass es nicht nur 5 vor 12 ist, sondern dass es gerade 13 schlägt.

Aber wie gesagt, vielleicht gehörst Du ja zu den Menschen die erstmal ein paar Jahre ihrer Freiheit beraubt werden müssen, bevor sie sie zu schätzen wissen.

Vielleicht gehörst du aber auch zu den Menschen, die mit einem selbstverantwortlichen Leben "draußen" überfordert sind und sich deswegen fremdbestimmt im Knast wohler fühlen. Die gibt es auch...

PS: So, jetzt hab ich doch wieder "viel zum Rest geschrieben" ...



-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.10.2019 21:10

2x Hilfreiche Antwort

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