A und B haben Stress miteinander. Es geht um Beleidigung, Verleumdung usw. Und es gibt gegenseitige Anzeigen.
A hat sich rechtlich schlau gemacht. Aber A und B sind beides juristische Laien.
Als B den A mal wieder per Messenger beleidigt per Fakeprofil (weil die anderen Profile schon blockiert sind), schreibt B "Hab jetzt ein Js Aktenzeichen" gegen dich.
A schreibt dann, dann B ruhig mal weitermachen soll, dann kommt zu dem Js noch ein Ks. Dabei ist A auch bewusst, dass er damit ausdrückt, dass eine Tat gegen B zum Gegenstand eines Verfahrens beim Schwurgericht werden könnte, ohne das aber zu konkretisieren. Natürlich meinte A das nicht ernst.
Jetzt bekommt A aber eine Vorladung wegen Bedrohung. Der Vorwurf ist vage, lautet aber darauf, dass der A gegenüber dem B ein Tötungsdelikt angekündigt hat.
Jetzt ist die Frage, ob allein die obige Aussage schon eine Bedrohung begründet. Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.
Kryptische Drohung strafbar?
10. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2024 | 12:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kryptische Drohung strafbar?
#1
Antwort vom 10. Oktober 2024 | 13:00
Von
Status: Unparteiischer (9770 Beiträge, 2063x hilfreich)
Zitat :Jetzt bekommt A aber eine Vorladung wegen Bedrohung. Der Vorwurf ist vage, lautet aber darauf, dass der A gegenüber dem B ein Tötungsdelikt angekündigt hat.
Ich sehe keinerlei Ankündigung eines Tötungsdeliktes
#2
Antwort vom 10. Oktober 2024 | 13:27
Von
Status: Lehrling (1213 Beiträge, 201x hilfreich)
Zitat :Jetzt ist die Frage, ob allein die obige Aussage schon eine Bedrohung begründet. Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.
Naja, wenn man weiß für welche Taten ein Schwurgericht zuständig ist (oder eventuell googelt - so wie es die betroffene Person vermutlich gemacht hat), finde ich die Sache eigentlich sehr eindeutig.
Falls man es eben anders gemeint hat, sollte man es eben erklären.
Den "Nickname" finde ich übrigens sehr unpassend, hoffentlich nur als "Witz" gemeint, passt aber nicht zu so ernsten Themen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Oktober 2024 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (129136 Beiträge, 41196x hilfreich)
Zitat :Ich denke, diese Andeutung mit einem KS-Aktenzeichen ist doch viel zu vage, als dass sich davon jemand bedroht fühlen könnte.
KS-Aktenzeichen sind bestimmten, definierten Verfahren zugeordnet - siehe § 74 GVG.
Mal abgesehen von der Herbeiführens einer Explosion durch Kernenergie und dem Mißbrauch ionisierender Strahlen gegenüber einer unübersehbaren Zahl von Menschen ist allen Aufzählungen die Todesfolge des Opfers gemein.
Die Todesfolge des Opfers ist dann doch schon sehr konkret, auch wenn man sich noch nicht über die Details der konkreten Ausführung ausgelassen hat.
#4
Antwort vom 10. Oktober 2024 | 22:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Den "Nickname" finde ich übrigens sehr unpassend, hoffentlich nur als "Witz" gemeint, passt aber nicht zu so ernsten Themen.
Solche Namen sind üblich bei der NWO. Man sollte nicht mit einem Stock im Hintern durchs Leben gehen.
#5
Antwort vom 11. Oktober 2024 | 00:41
Von
Status: Student (2618 Beiträge, 616x hilfreich)
Zitat :Solche Namen sind üblich bei der NWO. Man sollte nicht mit einem Stock im Hintern durchs Leben gehen.
Den Aküfi der 70-er und 80-er muss man aber auch nicht aufleben lassen.
Es gibt tatsächlich Leute, die von der neuen Weltordnung noch keine Notiz genommen haben
... und auch nicht werden
#6
Antwort vom 11. Oktober 2024 | 11:46
Von
Status: Master (4351 Beiträge, 1243x hilfreich)
Gehört wohl auch zur NWO, die Justiz und dieses Forum mit solchen Kindergartenstreitereien auf Trab zu halten. Ein vernünftiger Umgang mit neuen Medien scheint dagegen kein Teil der NWO zu sein.
Again what learned.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.885
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten