Werde nun höchstwahrscheinlich den 2ten Strafbefehl wegen Beförderungserschleichung bekommen. Erster war 40 TGS, zweiter wird schätzungsweise 80 TGS haben. Es wird meines sehr Achtens zu einer Eintragung im FZ kommen da Überliegefrist bzw allgemeine Löschungsfrist nicht vergangen.
Ich arbeite bereits seit 1,5 Jahren für einen öffentlichen Arbeitgeber als Handwerker.
Muss ich dies melden wenn ich in einem SÜ2 bereich arbeite? Oder auch allgemein?
Ist ja vom Grundwesen keine einschlägige Vorstrafe für Handwerker?!?! Außerdem wurde ich ja schon gefragt.
Meine erklärt zu haben bei meiner Bewerbung (Fragebogen)keine Strafe über 60 TGS kassiert zu haben denke dies hat etwas mit einer der Flughafensicherheitsregelnungs ähnlichen Regelung bzw. Gesetz zu tun (ist aber kein Flugh.) Ich erklärte dies nach dem ersten Strafbefehl. War ja ok hatte nur 40 TGS würde nie angesprochen.
Nun hab ich aber die wahrscheinlich 80TGS aufn Kerbholz Plus Eintragung im FZ.
Können die mich jetzt Kündigen?
Schon klar sie müssen aktiv ins MiStra schaun wenns da drinn überhaupt steht.Aber des tun die ja eh wegen der SÜ 2, die ich nicht bestanden habe hat mir nur keiner mittgeteilt. Bloß Körpersprache und Blicke lügen nicht! Außerdem fragen sie bei der SÜ 2 auch das Polizeiregister ab und das steht alles drinnen?
Somit wird bei der nächsten SÜ 2 Abfrage, die wie ich annehme erst dann wieder Sinn macht wenn Erster Strafbefehl aus BZR, FZ gelöscht, spätestens heraus kommen das ich ja vorbestraft wurde während des Arbeitsverhältnisses. Somit wird mich auch Schweigen nur eine gewisse Zeit verschonen. Also bitte etwas handfestes als Antwort.
Andererseits könnte der MAD mich wegen der BTM Einträge vllt grundsätzlich Disqualifiziert haben für diesen Bereich?
Und es erfolgt keine erneute Anfrage durch oder wegen der SÜ2.
Wie lange wird so ein BtM Eintrag bei de Polizisten im Register gespeichert?
Sorry ich weiß urkompliziert. Fragt ruhig nach wenn etwas unklar ist.
Gruß und vielen Dank
PS: Gibt es schweigepflichtgebundene Personen im öffentlichen Dienst, besten Falls aus meiner Dienststelle, die sich mit dieser Materie auskennen?
-- Editiert von Günter1234 am 03.02.2020 21:40
Kündigung wegen Vorstrafe öffentlicher Dienst
3. Februar 2020
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Frage vom 3. Februar 2020 | 21:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Vorstrafe öffentlicher Dienst
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#1
Antwort vom 3. Februar 2020 | 21:45
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 112x hilfreich)
Bitte nicht mehrere Threads zum selben Sachverhalt eröffnen. Hier geht es weiter:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Befoerderungserschleichung-als-AN-beim-oeffentlichen-Dienst-__f568192.html
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