Folgende Frage: wenn (in Unkenntnis von Vorschriften) früher mal Kunst- oder Kulturgüter aus der Türkei mit nach Deutschland gebracht wurden, wie lange bleibt dies strafbar?
Dem Käufer war damals nicht klar, daß er Kunst gekauft hat, die er nicht hätte ausführen dürfen. Wie sehen die Verjährungsfristen aus? Ist es sinnvoll, sich zu melden und etwas zurückzugeben obwohl man es bezahlt hat aber nicht ausser Landes hätte bringen dürfen?
-- Editiert von Moderator am 14.02.2020 18:39
-- Thema wurde verschoben am 14.02.2020 18:39
Kulturgüter aus dem Ausland
14. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2020 | 16:38
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 7x hilfreich)
Kulturgüter aus dem Ausland
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#1
Antwort vom 16. Februar 2020 | 05:19
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 7x hilfreich)
Hat niemand eine Idee, was mit Antiquitäten und Kulturgütern passieren könnte, die jemand in Unkenntnis der Lage importiert hat?
#2
Antwort vom 16. Februar 2020 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatHat niemand eine Idee, was mit Antiquitäten und Kulturgütern passieren könnte, die jemand in Unkenntnis der Lage importiert hat? :
Die könnten beschlagnahmt werden oder beim Importeur verbeiben.
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#3
Antwort vom 16. Februar 2020 | 15:56
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatdie er nicht hätte ausführen dürfen. Wie sehen die Verjährungsfristen aus? :
Da sollte man in einem türkischen Rechtsforum fragen.
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