Liebes Forum,
dieser Fall addressiert eigentlich mehrere verschiedene Rechtsbereiche, aber es ist nur ein bestimmter auswählbar.
Zunächst die Historie:
Aufgrund einer Verspätung von 1 h 20 m unseres Fluges von Barcelona nach Frankfurt, konnten wir den Anschlussflieger nach Wien nicht erreichen, weshalb wir eine Gesamtverspätung von ca. 4 Stunden hatten.
Aus diesem Grund forderte ich entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004 eine Entschädigung in Höhe von 500 € (wir waren zu zweit).
Zunächst meldete sich lange Zeit niemand zurück, trotz mehrfacher Mahnung.
Als sich jemand zurückmeldete, wurde uns mitgeteilt, dass sich der Flug aufgrund schlechter******rung verspätet hatte, und die Airline daher nicht dafür verantwortlich sei. Man Überweise uns jedoch jeweils aus Kulanz 100€.
Da mir das sehr merkwürdig vorkam, vor allem, da am 08.08.2018 ausgezeichnete Bedingungen herrschten, hakte ich nach.
Daraufhin wurde sich für den "Fehler" entschuldigt. Nicht das Wetter sei Schuld an der Verspätung gewesen sein, sondern eine Restriktion des Flughafen Frankfurts. Wir sollten Verständnis dafür haben, dass die Korrespondenz damit für Lufthansa geschlossen sei.
Nun sowieso bereits sehr misstrauisch, forschte ich beim Flughafen Frankfurt nach. Der Flug LHXXXX am 08.08. sei mit 1 h 10 m aus Frankfurt gekommen, und durch eine Regulierung der EUROCONTROL in Brüssel kam es zu einer additiven Verspätung von 10 Minuten.
DIese 10 Minuten können jedenfalls meines Erachtens nicht ausschlaggebend für den verpassten Anschlussflug sein, da dieser bereits bei einer Verspätung von 55 m verpasst gewesen wäre.
Mir stellen sich nun die Fragen:
- Mach sich die Airline hier des versuchten Betruges in zwei Fällen schuldig?
- Wenn ja, lässt sich das zu unserem Vorteil nutzen?
- Mittlerweile haben sich die E-Mails die ich geschrieben habe sehr gehäuft. Wie hoch sind die Erfolgschancen auf eine Aufwandsenschädigung? In welcher Höhe sollte diese sein?
- Wie kann ich den Druck auf die Airline erhöhen, ohne gleich einen teuren Anwalt einzuschalten?
Bitte keine patzigen Antworten, ich bin wirklich kein Jurist, darum ist für mich nicht unbedingt alles so offensichtlich, wie für andere.
In jedem Fall bedanke mich schon im Voraus freundlich für jede Hilfe.
Kundenservice einer Airline versucht zu betrügen.
21. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2019 | 16:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kundenservice einer Airline versucht zu betrügen.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Januar 2019 | 17:11
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
Zitat:- Mach sich die Airline hier des versuchten Betruges in zwei Fällen schuldig?
Der Beweis, dass die Flugline absichtlich falsche Angaben macht, um sich einer Zahlung zu entziehen wird sich wahrscheinglich nicht gerichtsverwertbar erbringen lassen.
Zumal eine Airline keinen Betrug begehen kann - maximal die Mitarbeiter der Airline. Dehalb kann man auch nicht "die Airline" anzeigen, sondern nur die Mitarbeiter der Airline.
Zitat:- Mittlerweile haben sich die E-Mails die ich geschrieben habe sehr gehäuft. Wie hoch sind die Erfolgschancen auf eine Aufwandsenschädigung? In welcher Höhe sollte diese sein?
Aufwandsersatz für Mails wird in Deutschland bislang nicht anerkannt, deshalb Chancen nahe 0%.
#2
Antwort vom 21. Januar 2019 | 20:12
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 29x hilfreich)
Wenn du googlest nach „verspätung airline einklagen" kommen einige Anbieter, die ohne Kostenrisiko den Fall prüfen und - im Erfolgsfall gegen Provision- alles weiter übernehmen. Stiftung Warentest hat sich damit beschäftigt: https://www.test.de/Fluggastrechte-Der-Weg-zur-Entschaedigung-4667375-5049363/ unter Fluggasthelfer.
Ansonsten kannst du „Druck" ausüben mit einer schriftlichen Aufforderung, Betrag x zu zahlen bis Datum y (zB zwei Wochen). Auch ohne Anwalt. Das ist aber mit Kostenrisiko, denn nun kann sich die Airline dagegen wehren - auch mit Anwalt - und der Verlierer zahlt die Kosten des Rechtstreits.
Und jetzt?
Schon
268.226
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten