Liebe Forennutzer,
letztes Jahr befand ich mich mit einem Freund auf einer zweispurigen Straße. Ein LKW befuhr ebenfalls die Straße, es herschte Tempolimit 80 km/h.
Der LKW überholte uns immer wieder und wirde dann aber wieder langsamer ca. 60 km/h - weshalb Ihm mein Kumpel der fuhr dann wieder überholte. Bei einem Überholmanöver hat der LKW uns touschiert (dachten wir zumindest - weil es ein komisches Geräusch machte). Mein Kumpel wies mich an mit einer Taschenlampe nach hinten aus dem Auto zu leuchten was ich ohne groß nachzudenken tat. Ich weiß das die Taschenlampe da es eine LED-Lampe ist relativ stark ist und bin mir zu 100% sicher das ich nach unten auf den Boden aber eben raus geläuchtet habe ca. 3 - max. 5 Sekunden. Im weiteren Verlauf hat mein Kumpel noch die Polizei dazugezogen um den LKW stoppen zu lassen da er den ggf. vorhandenen Schaden aufgenommen haben wollte.
Das leuchten wurde von der Polizei als "gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr" angesehen da der LKW-Fahrer als Schutzbehauptung sagt er wäre geblendet gewesen - Sie wollten sogar eine tateinheit mit "gefährlicher Körperverletzung" daraus machen sehe ich jetzt aber auf der Ladung nichts mehr von.
Jedenfalls habe ich heute einen Brief von Gericht bekommen das ich zur Ermahnung geladen werde. Ich habe mich mal schlau gemacht und herausgefunden, das der Richter mir sagen wird das das "dumm" war und ggf. mit Auflage z.B. Sozialstunden das dann erledigt ist.
Folgende Fragen:
* Ist das wie eine Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal oder ein Einzelgespräch mit Richter/in o.ä.?
* Ist dieser Termin "verbindlich" oder wie bei der Polizeilichen Ladung muss ich da nicht hin?
* Sollte ich es wirklich gestehen (hab gelesen das wäre Vorraussetzung für eine Ermahnung) auch wenn ich der Ansicht bin auf den Boden geläuchtet zu haben und das es Ihn nicht geblendet haben kann?
* Brauche ich hier einen Anwalt / habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
* Habe ich dort die Möglichkeit meine aktuelle Situation (vorallem auch zum Zeit der "Tat") zu erklären oder ist mein Schicksaal durch die besiegelt?
Vielen Dank für eure Hilfe
NoPoday
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Kurioser "gef. Eingriff in den Straßenverkehr"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist das wie eine Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal oder ein Einzelgespräch mit Richter/in o.ä.?
Es ist ein Einzelgespräch.
Ist dieser Termin "verbindlich"
Na sicher doch.
habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Nein.
Brauche ich hier einen Anwalt
Nein.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Ist das wie eine Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal oder ein Einzelgespräch mit Richter/in o.ä.?
Es ist im Gerichtssaal, aber keine richtige Hauptverhandlung.
Ist dieser Termin "verbindlich" oder wie bei der Polizeilichen Ladung muss ich da nicht hin?
Lesen Sie doch einfach die Ladung.
Sollte ich es wirklich gestehen (hab gelesen das wäre Vorraussetzung für eine Ermahnung) auch wenn ich der Ansicht bin auf den Boden geläuchtet zu haben und das es Ihn nicht geblendet haben kann?
Ich sehe da keinen Widerspruch. Möglicherweise haben Sie ja doch mal etwas höher geleuchtet. Also können Sie doch sagen, wie es aus Ihrer Sicht war, nämlich dass Sie der Ansicht sind, nur nach unten geleuchtet zu haben (wobei man sich dann fragen muss, wie ein Schaden am Fahrzeug zu erkennen sein soll), aber möglicherweise auch mal etwas höher geraten sind, was Ihnen natürlich unendlich Leid tut.
Brauche ich hier einen Anwalt / habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
2x nein.
Habe ich dort die Möglichkeit meine aktuelle Situation (vorallem auch zum Zeit der "Tat") zu erklären oder ist mein Schicksaal durch die besiegelt?
Sie können natürlich Ihre aktuelle Situation schildern. Aber halten Sie es kurz. Es geht darum, dass Ihnen verdeutlicht werden soll, dass man nicht andere Verkehrsteilnehmer mit einer Lampe blenden darf. Es geht nicht um Ihr Schicksal.
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Hallo,
ich würde mit "Notwehr" argumentieren, denn schließlich gab es den Verdacht eines Unfalls. Und das Verhalten des LKW-Fahrers vorher (die seltsamen Spielchen beim Überholen) gab den Anlass, eine baldige Fahrerflucht zu befürchten (etwa weil er betrunken sein könnte). Also musste mindestens das - unbeleuchtete! - Kennzeichen ermittelt werden.
Das es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, etwa einfach stehen bleiben und den LKW vorbeifahren lassen (hinten ist das Kennzeichen ja gleich mehrfach beleuchtet), oder ihm folgen, ist dann nicht mehr entscheidend, denn man muss in solchen Situationen nicht zu 100% rational handeln.
quote:Und, war es nun so oder nicht?
hat der LKW uns touschiert (dachten wir zumindest - weil es ein komisches Geräusch machte).
quote:Wieso Schutzbehauptung? Es war doch wirklich so.
da der LKW-Fahrer als Schutzbehauptung sagt er wäre geblendet gewesen
quote:Wo soll denn hier nur ansatzweise eine Körperverletzung vorliegen?
Sie wollten sogar eine tateinheit mit "gefährlicher Körperverletzung" daraus machen
Stefan
Hallo,
wer ist bei dieser Verhandlung / diesem Termin im Gerichtssaal den alles anwesend? Sind dort Zuschauer erlaubt - wenn ja kann ich das verhindern?
Ich weiß nicht wie der aktuelle Stand hier ist aber es könnte sein das der LKW das Auto am Reifen oder (Mercedes Geländewagen) an der Seite an so einem Schutzteil touschiert hat wobei keine Sichtbaren schäden zurückgeblieben sind.
Schutzbehauptung deshalb weil der LKW-Fahrer sich das mit dem Leuchten erst wieder einfallen lassen hat als die Polizei Ihm die Anzeige wegen Nötigung u. ebenfalls gef. Eingriff in den Straßenverkehr eröffnet hat!
Die Polizisiten mochten mich nicht wirklich - im weiteren Verlauf haben Sie sogar von irgend einer LED-Lampe die Bedingungsanleitung herausgesucht und dort angestrichen das man darauf hingewiesen wird, nicht ins Gesicht zu läuchten. Die Polizisten argumentieren das durch das Leuchten in die Augen die Sehkraft ggf. auch langfristi negativ beeinflusst werden könnte. Ein ärztliches Attest hierrüber liegt meines Wissens nach nicht vor!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
NoPoday
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quote:<hr size=1 noshade>Die Polizisiten mochten mich nicht wirklich - im weiteren Verlauf haben Sie sogar von irgend einer LED-Lampe die Bedingungsanleitung herausgesucht und dort angestrichen das man darauf hingewiesen wird, nicht ins Gesicht zu läuchten. <hr size=1 noshade>
Bei solchen "Ermittlern" mögen sich meine Nackenhaare gar nicht mehr ablegen ...
quote:<hr size=1 noshade>Die Polizisten argumentieren das durch das Leuchten in die Augen die Sehkraft ggf. auch langfristi negativ beeinflusst werden könnte. <hr size=1 noshade>
Stimmt zwar, aber in der Regel nur bei sehr kurzen Abständen (von der legendäeren "Torch" und deren Varianten mal abgesehen), die hier vermutlich eher nicht zum tragen kommen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Szenario schön verpackt, aber: Wenn der LKW euch ständig überholt hat, dann setzt das Voraus, dass ihr das Gleiche gemacht hat: Also ein Duell mit dem LKW-Fahrer, der dann geblendet wurde/worden sein soll.
Der Ausgang der Sache hängt letztendlich davon ab, wer glaubwürdiger erscheint. Mir leuchtet die Sache mit der Taschenlampe so gar nicht ein.......
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Nach seinen Überholmanövern ist der Lkw immer deutlich langsamer geworden weshalb ihn mein Kumpel faheer des PKW ebenfalls wieder überholt hat. Warum er das gemacht hat keine Ahnung mir wäre das zu blöd gewesen!
Was genau verstehst du nicht?
Warum es als Straftat geahndet wird oder warum ich raus geleuchtet habe?
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Heute mit Richterin und Staatsanwaltschaft telefoniert - es würde auf eine Einstellung mit Richterlicher Ermahnungen und Verkehrsunterricht als Auflage rauslaufen...
Kann ich damit zufrieden sein oder sollte ich eine Hauptverhandlung anstreben?
Gruß,
NoPoday
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quote:
Kann ich damit zufrieden sein oder sollte ich eine Hauptverhandlung anstreben?
Nimm es dankbar und reumütig an, alles andere könnte deutlich "ungünstiger" für dich ausgehen.
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