LADENDIEBSTAHL Ware im Wert von bis 60 Euro das erste mal

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
NRW-BÜRGER
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
LADENDIEBSTAHL Ware im Wert von bis 60 Euro das erste mal

Liebe Mitglieder.
Nehmen wir an ein Mann (31 Jahre) hat heute einen Ladendiebstahl ausgeübt und Ware im Wert von 50 bis 60 Euro geklaut. Er ist noch nie Polizeilich aufgefallen und hatte noch nie eine Straftat begangen. Daher würde ich gerne wissen, wann er Post bekommen und von wem und was dann passieren wird. Bekommt er eine Anzeige im Führungszeugniss oder um Bundeszentralregister ? Er ist z.Z. arbeitslos (Arbeitslosengeld-1 1300 Euro netto) wollte demnächst eine Stelle anfangen, und muss sein Führungszeugnis vorlegen.
Daher die frage was kommt Ihn zu und wird das Verwahren ohne Gericht eingestellt und wie hoch ist der Tagessatz ?
Gruß
NRW-BÜRGER


-- Editiert von NRW-BÜRGER am 09.11.2006 15:26:42

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Nehmen wir mal an, Herr Kollege Rönner hätte einen Beitrag namens 'Diebstahl und seine Folgen' geschrieben. Dann würde ich diesen zunächst lesen - das sollte Ihre Fragen beantworten. Sind dann noch Unklarheiten da, können Sie gern fragen. :)

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"Freie Anwaltskanzlei Prof. Dr. jur. G. Rissen, Dr. jur. B. Schissen, Dr. E. Klatant & Söhne & Nichte"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NRW-BÜRGER
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Erst mal danke für ihre Antwort, aber ich habe mich erst heute angemeldet und bin Ihrer Anweisung gefolgt und habe nichts passendes gefunden, weil alles im Jugendstrafrecht liegt, daher bitte ich Sie mir Ihre persönliche Meinung dazu zu sagen.
Danke

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mirnixdirnix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber NRW-Bürger,

dein imaginärer Mann(31) hat gleich mehrere Fragen.:)
Wann er Post bekommt, von wem und welche Stafe, kann hier wohl keiner beantworten. Ich würde ihm allgemein raten:
Er sollte, soweit die Geschichte von der Polizei aufgenommen wurde bzw. schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, einen Anwalt aufsuchen.
Dieser sollte mit ihm dann alles weitere (wie Einsichtnahme in die Akten u. Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft)regeln. Was seine Befürchtung mit dem Führungszeugnis angeht, hat das zunächst auf seine Stellensuche keinen Einfluß, da diese Sache erst rechtskräftig werden muß (Urteil), damit irgendeine Eintragung (Führungszeugnis oder BZRG) erfolgt. Bei Stellen, wie z.B. Polizei oder Wachmann wird allerdings nach laufenden Ermittlungsverfahren gefragt. Eine falsche Angabe hat dann erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen.

PS: Tagessätze sind bei Diebstählen mit Werten von dieser Größenordnung meist gering einzustufen.(unter 90)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1951
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 20x hilfreich)

Lieber NRW-Bürger,
den Anwalt könnten Sie sich ersparen, zumal Sie ja arbeitslos sind und ohnedies kaum ein Anwalt einen Finger rührt ohne Kostenvorschuss. Warten Sie erst einmal in Ruhe ab.
Mir sind aus meiner ehemaligen Aushilfs-Praxis als Warenhausdetektiv Fälle bekannt, in denen überhaupt keine Strafverfolgung eintrat bei Ersttätern und Schadenhöhe unter 60 EUR.
Denken Sie auch an die zahllosen Ladendiebstähle nach der Maueröffnung, wobei man noch großzügiger war. Sie sollten allerdings die "Fangprämie" bezahlen, denn die armen *******e mit 5-6 EUR Stundenlohn möchten auch leben...

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17267x hilfreich)

Hi,

ein Anwalt ist, wie elub schon schrieb, ganz überflüssig - der Sachverhalt ist ja klar, da ist ein Anwalt rausgeschmissenes Geld (500 Euro kostet der lässig). Ansonsten ist die Sache so am Rande der Einstellungsfähigkeit. Also wird entweder gegen eine Geldbuße eingestellt oder eine kleine Geldstrafe verhängt. Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist höchst unwahrscheinlich, eine Geldstrafe kommt zumindest ins Bundeszentralregister. Darüberhinaus ist es auch möglich, daß gar keine Anzeige erstattet wird (siehe auch elubs Beitrag).

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

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