Ladebdiebstahl wert 120 euro

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladebdiebstahl wert 120 euro

Guten Tag, ich habe ein Problem gemacht und um Hilfe gebeten. Vor 2 Wochen war ich in der Karstadt-Galerie und habe eine Tasche für 59 Euro geklaut (ich wurde an dem Tag nicht erwischt), dann bin ich am nächsten Tag mit der Absicht gegangen, ein paar zu kaufen Sachen, am Ende habe ich nur eine Sache bezahlt und die anderen drei in Höhe von 59,99 Euro hat sie versteckt oder gestohlen.Auf dem Weg nach draußen haben mich die Kinder erwischt, mit ins Büro genommen und gesagt, dass sie auch von der Tasche wüssten von gestern sahen sie in den Aufnahmen. Ich habe alles gestanden und bin vor Scham "gestorben", habe alles zurückgegeben, und sofort 100 Euro Strafe bezahlt, dann hat die Detetkivi alle meine Daten genommen und meinen Ausweis kopiert. Ich habe 3 Papiere unterschrieben - ich weiß nicht was, denn ich war Ich schäme mich schrecklich, etwas zu fragen, und mein Deutsch ist sehr schlecht (ich benutze Google Übersetzer),Sie haben die Polizei nicht gerufen

Meine Fragen sind: 1. Wenn die Kinder mich später angezeigt haben, wie lange hat es gedauert, bis ein Polizeiruf kam? 2. Kommt die Polizei in meine Wohnung? Wie viel Strafe erwartet mich?

Ich bin 32 Jahre alt und das ist das erste Mal, dass ich so etwas mache. Es tut mir so leid und ich möchte es beheben

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Karolina123mitglied):
1. Wenn die Kinder mich später angezeigt haben, wie lange hat es gedauert, bis ein Polizeiruf kam?

Falls damit gemeint ist, wann eine Nachtlicht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt: das dauert normalerweise zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. Manchmal auch noch länger.



Zitat (von Karolina123mitglied):
2. Kommt die Polizei in meine Wohnung?

In der Regel nicht.



Zitat (von Karolina123mitglied):
Wie viel Strafe erwartet mich?

Wenn es das erste mal war: vermutlich keine. Allenfalls eine kleine Geldstrafe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten, ich habe einen fehler im text nicht "kinder" sondern Detetkivi. Aber ich sehe, du verstehst es

Ja, das wäre das erste Mal, dass ich diesen "******" mache. Noch eine Frage, mit wie viel Strafe kann ich rechnen?


Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und alles zusammen waren es 119,98 Euro (Tasche vom Vortag und andere Sachen neulich)
Vielen,vielen Dank für Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und alles zusammen waren es 119,98 Euro (Tasche vom Vortag und andere Sachen neulich)
Vielen,vielen Dank für Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Dann wird es vermutlich keine Strafe geben.
Allenfalls eine kleine Geldstrafe, also eine halbes bis ein Monatseinkommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten, ich hoffe meine Fragen und Erklärungen sind verständlich (weil mein Deutsch sehr schlecht ist)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Glaubst du wirklich, ich bekomme nur eine Strafe für den Diebstahl von 119,98 Euro?

(Oh, ich habe so etwas Dummes getan, ich schäme mich so)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Karolina123mitglied):
ich hoffe meine Fragen und Erklärungen sind verständlich

Bis her gelingt es offenbar.
Und die Antworten sind wohl auch verständlich?



Zitat (von Karolina123mitglied):
weil mein Deutsch sehr schlecht ist

Zumindest besser als bei so manchem Muttersprachler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karolina123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Antworten, und dass die Antworten verständlich waren

0x Hilfreiche Antwort

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