Hallo !
Ich hoffe sie können mir helfen ! Also... Im Sommer habe ich etwas geklaut, ein Freund war dabei ! Nun kam letztens ein Brief in dem stand dass, das Verfahren gegen mich eingestellt wurde und mir nichts passiert ist und gestern kam plötzlich ein Brief in dem Stand das ich als Zeuge geladen bin in dem Strafverfahren gegen meinen Freund! Ich finde das etwas komisch weil ich ja diese Cd damals eingesteckt habe und nicht er, aber ich sollte vllt dazu sagen das er schon etwas in seinem Führungszeugniss stehen hat ! Ich würde gerne wissen ob mir jetzt auch noch etwas passieren kann obwohl ich ja diesen Brief bekommen habe in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde ? Und ich soll dort Aussagen was ich beobachtet habe, aber ich habe nichts beobachtet ! Aber ich habe Angst das sie mir nicht glauben werden ! Ich würde eben gerne wissen wieso mein Freund jetzt vor Gericht muss !
Laden Diebstahl - Verurteilung !
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Sie werden ganz recht damit haben, daß es daran liegt, daß Ihr Freund bereits vorbestraft ist. Bei Ihnen wurde das Verfahren vermtl. mangels öffentlichem Interesse und Geringfügigkeit eingestellt. Bei Ihrem Freund wurde das öffentl. Interesse offenbar bejaht.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Bei ihm steht nur eine kleinigkeit im führungszeugniss ( er hat mal ein lagerfeuer an einem öffentlichen ort gemacht und das ordnungsamt kam) und er wird verurteilt obwohl ich die straftat begangen habe und er als mitbeteiligter angezeigt wurde ? hm und mir kann nichts mehr passieren ?
Vielen Dank das sie mir weiter helfen !
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--- editiert vom Admin
ja ich sag es ihnen wie es war ... das ich die cd eingesteckt habe und nicht er ! ich hatte eben nur angst das wenn ich das sage , dass ich dann doch noch bestraft werde ! ich konnte nichts beobachten weil ich nicht auf ihn geachtet habe was er macht aber der detektiv der uns angezeigt hat bzw erwischt hat hat meinen freund mit angezeigt als mittäter und als ich von einem polizisten vernommen wurde habe ich gesagt das er eben dabei war! aber nicht das er mitbeteiligt war aber das haben die so notoert weil der ladnedetektiv es eben so beobachtet hat! das hat er dann in sein protokoll aufgenommen und jetzt steht mein freund eben vor gericht aber es war nicht so er war einfach nur dabei er wusste nichts er war nicht mit beteiligt !
können sie mir bitte weiter helfen ? tut mir echt schrecklich leid wenn ich sie mit meinen fragen nerve !
Nach welcher Vorschrift wurde denn das Verfahren damals gegen Sie eingestellt? § 170 StPO
? (kaum, oder?) Sondern eher nach § 153, oder § 153a StPO
. Und in diesem Fällen wird es keine Wideraufnahme mehr (gegen Sie) geben, auch wenn Sie jetzt die Wahrheit sagen.
Das müssen Sie sowiso, weil wenn Sie lügen, begehen Sie eine uneidliche Falschaussage, und die ist viel 'schlimmer' und wird schwerer bestraft, als ein Diebstahl.
Entweder wird Ihr Freund freigesprochen, oder er wird als Mit
täter verurteilt. Für Sie spielt das keine Rolle.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielen dank für ihre antworten !
ich hatte eh vor die wahrheit zu sagen ich hatte ur bedenken das mir dann eine andere straftat angehängt wird weil in meinem protokoll ja steht das er mitbeteiligt war ! tut mir leid für meine doofe fragerei aber ich kann sicher davon ausgehen das mir nichts passieren wird ?
werden sie mir auch glauben wenn ich vor gericht sage wie es war (das er nicht mitbeteiligt war) obwohl in meinem protokoll das gegenteil steht ?
also in dem brief den ich bekommen habe stand :
Dies ist eine straftat gemäß §§242
,248, 25 Abs 2
Strafgesetzbuch ! Im vorliegenden fall wird ausnahmsweise gemöß §45 Abs.1
Jugendgerichtsgesetz davon abgesehen anklage zuerheben !
Vielen dank nochmal !
könnte ich vielleicht bitte noch eine antwort zu meinen fragen bekommen ?!
DANKE
Ich sehe das auch so, das Verfahren ist eingestellt, und somit denke ich auch tot.
Ihrem Freund wird hiernach nach der Paragraphenkette als Mittäter verfolgt. Wie Sie auf den § 248 kommen weiß ich nicht, den gibt es nicht mehr.
Mittäterschaft ist das bewußte und gewollte Zusammenwirken innerhalb eines gemeinsamen Tatplanes.
Hiernach kann Ihr Freund auch bestraft werden, selbst wenn er die Sache nicht selbst genommen hat.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
@ C. Konert
Er/sie meint § 248a
@ Waldkäfer
Ihre eigentl. Frage bisher war ja, ob das Verfahren wegen Diebstahl gegen Sie noch mal aufgenommen werden kann. Das ist bei der Einstellung nach § 45(1) JGG
zu 99,99% unwahrscheinlich, auch wenn kein absoluter Strafklageverbrauch eingetreten ist.
So in Ihrem letzten Beitrag fragen Sie jetzt:
werden sie mir auch glauben wenn ich vor gericht sage wie es war (das er nicht mitbeteiligt war) obwohl in meinem protokoll das gegenteil steht ?
Woher sollen wir wissen, was das Gericht Ihnen glaubt oder nicht glaubt??
Sie haben offenbar ein Protokoll unterschrieben, in dem steht, daß er mitbeteiligt war (auch wenn Sie es anders 'gesagt' haben)?!
Oder steht in dem Protokoll Ihre Angebe, daß er nicht beteiligt war. Das ist näml. aus Ihrer Schilderung nicht klar zu erkennen.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
...und wenn im Polizeiprotokoll steht
, daß Sie gesagt haben, daß er mitbeteiligt war (auch wenn Sie das vielleicht nicht so gesagt oder gemeint haben), könnte das Gericht eine gegenteilige, entlastende Behauptung jetzt vor Gericht natürl. als Falschaussage sehen.
Es immer 'unglücklich' Protokolle zu unterschreiben, in denen etwas steht, daß man so nicht gesagt hat, oder von dem man nicht möchte, daß es so drinsteht. Denn am Ende gilt eben iaR. das als als 'gesagt' was geschrieben steht und worunter sich Ihre Unterschrift befindet.
Ein mit mir befreundeter Strafverteidiger rät in Situationen, wie auch Ihre zu sein scheint
, meist zu einer Aussageverweigerung gem. § 55 StPO
(wenn deren Voraussetzungen gegeben sind), da Sie evtl.(!!)
in der unglücklichen Lage sind, sich entweder selbst elner falschen Verdächtigung bezichtigen zu müssen, oder aber eine uneidliche Falschaussage zu begehen.
Um das aber abschliessend beurteilen zu können (auch, ob Sie sich vollumfassend auf § 55 StPO
berufen können), müßte man die Ermittlungsakte kennen, bzw. den genauen Wortlaut des Polizeiprotokolls.
Evtl. sollten Sie die Sache mal mit einem Anwalt besprechen.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielen dank das sie mir geholfen haben !
also zu dem protokoll nochmal, ich habe eigentlich nichts gesagt das mein freund mitbeteiligt war, der polizist hat mir das schreiben vorgelesen das er von dem ladendetektiv hat der uns angezeigt hat! und darin stand eben das mein freund mitbeteiligt gewesen ist ! ich hab dazu nur genickt weil ich eben dachte sie werden wohl eher dem detektiv glauben wie mir verdächtigen!
kann ich das vor gericht auch so sagen wie ich es ihnen jetzt geschildert habe ? ich habe nämlich wirklich so gedacht ! der detektiv hat es so gesehn !
hm und die sache mit dem anwalt ist die, dass dieser ja bezahlt werden muss und ich kein geld dazu habe!
vielen dank für ihre antworten !
ich habe hie rnoch eine kleine ergänzung :
im protokoll steht nicht was ich beobachtet habe danach wurde ich nicht gefragt! dort steht lediglich nur drin das er mittäter ist, weil ich wie oben schon geschrieben eben genickt habe als der polizist mich das gefragt hat!
und in dem schreiben das ich bekommen habe wo drin stand das ich als zeuge geladen bin stand unteranderem auch drin das ich schildern sollte was ich beobachtet habe (was mein freund gemacht hat) aber ich habe nichts beobachtet weil ich beschäftigt war die cd einzustecken ich habe nicht auf ihn geachtet! Vor gericht werden sie mich ja fragen was ich beobachtet habe kann ich dann, das dann antworten, dass ich nichts beobachtet habe ?
vielen dank
Vor gericht werden sie mich ja fragen was ich beobachtet habe...
Wor Gericht wird man Sie fragen, ob Ihr Freund an dem Diebstahl beteiligt war, oder nicht.
So, und dann haben wir die Situation -ich kann mich nur wiederholen- daß Sie bei der Polizei:
dort steht lediglich nur drin das er mittäter ist, weil ich wie oben schon geschrieben eben genickt habe als der polizist mich das gefragt hat!
durch 'nicken' angegeben haben, daß er Mittäter ist. Und was wörtlich
im Protokoll steht, wissen Sie doch sicher auch nicht, oder? Also ob da steht 'Waldkäfer hat genickt
' oder ob da steht 'Waldkäfer hat gesagt
... oder haben Sie eine Durchschrift des Protokolls?
Jetzt bei Gericht wollen Sie auf jeden Fall das Gegenteil
erzählen (daß er nicht beteiligt war, und das er auch nichts wußte).
Was ist denn die logische Schlußfolgerung daraus??
Das eine der beiden Versionen nicht stimmen kann, oder?
Natürl. können Sie jetzt bei Gericht erzählen, daß Sie damals 'nur genickt haben, weil Sie eigentl. dachten...', aber strenggenommen ist dieses 'nicken' auf die Frage ob er beteiligt war eben eine 'falsche Verdächtigung', wenn er tatsächlich nicht
beteiligt war.
Wie auch schon gesagt, hat der Gesetzgeber für die Situation, daß man sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage vor Gericht selber einer Straftat bezichtigen müßte, die Möglichkeit geschaffen, die Aussage gem. § 55 StPO
zu verweigern. So muß man weder vor Gericht lügen, noch muß man zugeben, bei der Polizei nicht die Wahrheit genickt, ääh gesagt zu haben.
Was Sie daraus machen, müssen Sie selbst wissen und entscheiden.
Abschliessend kann ich ihn nur noch den dringenden(!) Rat geben, daß falls (ich sage bewußt : falls
) er doch mitbeteiligt war, Sie also damals bei der Polizei die Wahrheit genickt/gesagt haben sollten, Sie auch jetzt vor Gericht dabei bleiben sollten, und nicht aus 'Freundschaft' versuchen ihn zu decken. Das kann zieml nach hinten losgehen und eine Falschaussage vor Gericht wird mit mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
vielen dank ....
ich werde dort ja als zeuge vorgeladen und am telefon hat man mir eben gesagt das ich aussagen soll was ich beobachtet habe!
eine frage hätte ich da aber noch :
bekomme ich dann mein protokoll vorgelesen was der polizist eben damals aufgenommen hat oder bekomme ich einfach nur nochmal die selben fragen gestellt wie damals bei dem protokoll und der richter schaut anhand des protokolls ob die antworten übereinstimmen?
und am telefon hat man mir eben gesagt das ich aussagen soll was ich beobachtet habe!
Ja, nun, das ist die Standardantwort auf die Frage:'Was muß ein Zeuge machen/sagen?' und bezieht sich nicht nur auf Ihren konkreten Fall.
Sie können sich sicher sein, daß man Sie direkt fragen wird, ob er an dem Diebstahl beteiligt war, oder nicht, denn darum geht es ja bei der ganzen Angelegenheit.
bekomme ich dann mein protokoll vorgelesen was der polizist eben damals aufgenommen hat oder bekomme ich einfach nur nochmal die selben fragen gestellt wie damals bei dem protokoll und der richter schaut anhand des protokolls ob die antworten übereinstimmen?
Letzteres. Und wenn die Antworten nicht übereinstimmen, ist eben das Problem da...
Wobei der Richter natürl. nicht wortwörtlich die Fragen aus dem Protokoll runterbetet, sondern schon seine eigenen Fragen formuliert (ggf. auch solche, die im Protokoll nicht gestellt worden sind)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 11.12.2006 22:53:07
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