Ich habe nach eingen Monaten einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Die Angaben zu meinem Einkommen kann ich sehr schwer beantworten, da dieses sehr unterschiedlich ist. (Freie Mitarbeit, Promotion) Wenn ich keine Angaben diesbezüglich mache, wird mein Einkommen geschätzt, oder? Wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine Geldstrafe zahlen muss (1. Diebstahl, unter 15 Euro, keine Vorstrafen etc.)? Und wie hoch wird der Betrag dann ausfallen? (Ich beginne jetzt gerade mein Studium)
Vielen Dank für jede Antwort!!
Ladendiebstahl, Anhörungsbogen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Einstellung ist recht wahrscheinlich.
Falls es doch eine Geldstrafe geben sollte (was ich nicht glaube), würde man -zumindest bei uns am Gericht- einen Tagessatz von ca. 10,- € ansetzen. Wenn man Dich also zu 20 -30 Tagessätzen verurteilen würde, kämst Du auf 200,- bis 300,- €
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Also brauche ich keine Angaben zu machen, was mein Einkommen angeht? Oder wirkt sich das negativ aus, wenn ich sozusagen etwas "verschweige?
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Wie gesagt, Dein Einkommen würde geschätzt (meist zu hoch). Deswegen würde ich schon Angaben machen. (Nimm einfach das Mittel der letzten 3 Monate oder so)
Die 10,00 € bei uns werden meist bei Leuten angesetzt, die angeben "gar kein Einkommen" zu haben (z.B. von den Eltern unterhalten zu werden). Prinzipiell gilt bei der Einkommensangabe aber Wahrheitspflicht.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Also, angenommen ich bekomme 150 Euro Unterhalt von meinen Eltern pro Monat. Dann würde der Tagessatz wie hoch ausfallen?
Bei 150,- wäre der Tagessatz 5 Eur. Aber kein Richter der Welt glaubt Dir, daß Du von 150,oo € im Monat "wohnst und lebst". Wohnen und/oder essen zu Hause sind sog. "geldwerte Vorteile", die das Gericht auch berücksichtigt. Die Richter haben da einiges Ermessen. Deswegen auch bei uns die o.g. Regelung. Die Richter sagen sich: Jeder kann min. ein Einkommen auf Sozialhilfeniveau erreichen, desw. wird der Sozialhilferegelsatz (ca. 300,-) zugrunde gelegt, bei Leuten, die kein Einkommen haben, oder weniger als 300,-.
Aber -wie auch schon gesagt- wird es bei Dir als Ersttäter sehr wahrscheinlich eine Einstellung geben. Wie alt bist Du eigentl.? Noch unter 21?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 10.10.2004 22:47:54
Jep, noch unter 21. Das ganze war auch eine saublöde Geschichte die ich total berue. Was nicht heißen soll, dass ich dafür jetzt nicht grade stehe.
Wie sieht das mit den Angaben zur Sache aus? Ich hab schon angekreuzt, dass ich die Tat zugebe. Dann kannman ja ncoh was zum Motiv, besonderen Tatumständen etc. schreiben. Ich will mich da jetzt aber auch gar nicht mehr irgendwie rauswinden, sondern das ganze einfach nur abschließen. Ist es wichtig, diese Felder auszufüllen? Wenn ich jetzt etwas schreiben würde, um mich zu entlasten, würde mir das ja auch keiner abnehmen. Oder habe ich Nachteile, wenn ich einfach nichts hinschreibe. (So nach dem Motto: "Der ist ja eh alles egal, hält es nicht mal für wichtig, sich zur Tat zu äußern. Gibt Minuspunkte!...")
Bei den Angaben zur Sache kannst Du reinschreiben, daß es Dir leid tut, und es nicht noch mal vorkommt. Wenn Du noch unter 21 bist, kann auch noch Jugendrecht zur Anwendung kommen. Dort gibt es keine Geldstrafen.
Wenn die Sache nicht eingestellt wird, wäre die "passende" Sanktion im Jugendrecht für die Sache einige Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung. Aber -wie gesagt- ich rechne mit einer Einstellung.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Vielen Dank für die Antworten auf meine zahlreichen Fragen!! Hat mir wirklich sehr geholfen!
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