Ladendiebstahl, Getränk im Laden konsumiert

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
haunsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl, Getränk im Laden konsumiert

Hallo Liebe Gemeinde
Ich habe während eines grösseren Einkaufs im Supermarkt ein Getränk im Wert von 2euro aus dem Regal genommen und von diesem ein paar Schlucke genommen, meiner Freundin angeboten, die hat auch getrunken, dann habe ich das Fläschchen leergetrunken und es in ein Regal gestellt.
Ich habe einen vollen Einkaufswagen bezahlt und wollte mit diesem aus dem Laden. Am Ausgang wurden wir vom Detektiv angehalten und des Diebstahls bezichtigt. Die Polizei kam mit zwei Wage, vier Mann und Blaulicht vorbei weil ich mich geweigert habe mit dem steroidgeblähten Detektiv in sein kabuff zu gehen, er hatte mir offen Gewalt angedroht. Ich war zuvor bereit meine Personalien anzugeben und die Konsequenzen meines Konsums zu tragen.
Ich bin mir klar dass meine Handlung rechtens war, dennoch frage ich hier was mir und meiner mitbeschuldigten Freundin geraten wird um glimpflich davonzukommen. Wir haben die Belehrung erhalten und wollen uns nun dazu äussern.
Gruss und Dank Philip

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

sollte es sich um die 1. Anzeige wg. Diebstahls handeln, passiert nichts außer einer Einstellung wg. Geringfügigkeit. Außerdem hätten wir da noch die Fangprämie und das Hausverbot, aber das ist dann schon außerstrafrechtlich.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
haunsen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort mümmel
eine Fangprämie fällt wohl nicht mehr an, zumindest habe ich bis jetzt nichts diesbezüglich erhalten. ich habe mich auf einer anderen Seite jetzt eingelesen und meine Hoffnung auf Nichtigkeit der Klage ist leider dahin. Ich wollte eigentlich mit Kulanz und Unverhältnismässigkeit argumentieren, leider sieht dies das Gesetz anders.
Gruss Philip

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Die Kulanz haben Sie sich zunichte gemacht, als Sie gegen den Detektiv (den Sie u.U. gerade beleidigt haben, trotz dass er nur deinen Job macht) Widerstand geleistet haben.

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"Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr."

-- Editiert am 10.08.2009 21:33

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