Ladendiebstahl, den ich bitter bereue

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl, den ich bitter bereue

Hallo alle zusammen, beginnen Sie mit der Prämisse Entschuldigung für mein falsches Deutsch, ich helfe mit dem Übersetzer, ich finde mich in einer Situation des Unbehagens, und ich muss für meine Schuld eingestehen, die ich bitter bereue, ich lebe seit 3 ​​Monaten in Deutschland Mein Vater, heute bin ich in einem Baugeschäft, und da ich Maurer bin, brauchte ich ein paar Sicherheitsschuhe, also zog ich die Schuhe aus, die ich auf die Schachtel gelegt hatte, und ich trug die neuen (Wert 70 Euro ) Am Ausgang des Ladens hielt der Detektiv mich auf, brachte mich in einen privaten Raum mit meinem Vater und ich gab meine Fehler zu und ich fragte höflich, um die Angelegenheit zu schließen, damit ich nicht beschädigt werde, weil dieses Ding, denke ich, mich dazu führt Verliere den Verlust der Arbeit, da die Amndung bei meinem Arbeitgeber ist, jetzt ist das mein erster Fall, der Detective ist weitergegangen und hat seine Karten gemacht, die ich unterschrieben habe, auch wenn ich nicht sehr gut verstanden habe, was es ist Trat Tava sah, dass es in Deutsch geschrieben war, dann im Internet erkannte ich, dass es ein Bericht ist, dann überprüfte er meinen Vater, zu dem er ein Paar Handschuhe im Wert von 5-6 Euro fand, aber er hatte nicht gestohlen, aber er hatte sie wegen er ist ein Maurer, und für ihn schrieb er den Bericht, den mein Vater nicht unterschrieb, aber ich musste jeweils 50 Euro für Verwaltungsausgaben zahlen, weil ich glaubte, dass es da drüben war, aber der Detective sagte mir am Ende, dass ich von der Polizei, jetzt, wo ich aufrichtig rede, befand ich mich in einer Situation der Not, weil diese Dinge nicht in meiner Persönlichkeit sind. Ich bitte um Klarstellung und Hilfe, ohne die deutschen Gesetze zu kennen, was werden die Schritte sein, denen ich gegenüberstehen werde? Wird ich bestraft werden? Wenn ja, wie viel könnte es sein, verdiene ich etwa 1600 Euro netto, und das gleiche wird mein Vater erleiden? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Klarstellungen. Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sie werden wahrscheinlich eine Geldstrafe zahlen müssen. Die Höhe kann man nicht genau vorhersagen. Schätzung: 1.000,00 bis 1.500,00 EUR.

Wenn Ihr Vater nichts gestohlen hat, sollte er auch keine Strafe akzeptieren.

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#2
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich bin eine Menge Geld, ich bin verzweifelt

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#3
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll ich einen Anwalt einstellen?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Den musst Du dann aber auch noch zusätzlich bezahlen. Bei klarer Rechtslage bei Ladendiebstahl lohnt sich das nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wozu?

Was soll ein Anwalt in diesem Fall machen? Die Sache ist doch klar. Und da ein Anwalt in solch einem Fall ca. 650,00 bis 1000.00 Euro kosten wird, wird es nur noch teurer.

Warten Sie erst mal ab, was passiert. Vielleicht wird das Verfahren auch gegen eine Geldbuße von z.B. 500,00 Euro eingestellt. Ich denke aber, dass Staatsanwalt und Richter wenig Verständnis dafür haben werden, dass jemand der 1.600,00 Euro netto verdient einen Diebstahl von Schuhen für 70,00 Euro begeht.

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#6
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich hoffe auf eine Milde, denn ehrlich gesagt in einer großen Strafe müsste ich aufgeben um zur Arbeit zu gehen, von der ich den Bus bezahle um 35 km am Tag zu bezahlen, dann zahle ich die Miete des Hauses, Essenskosten, ich schwöre das war in einem Ich brauchte Tage, um das Gehalt zu sehen, aber zur Arbeit zu gehen, und mit der Kälte und dem Wasser, die in diesen Tagen wirklich hart sind, konnte ich diese Gründe in dem Brief angeben, den ich vom Ministerium erhalten sollte. eine andere Frage, da der Brief oder die Polizei in die Räumlichkeiten meines Arbeitgebers gehen, hat Auswirkungen auf den Job? oder wird die Polizei ihm nichts sagen? Vielen Dank

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#7
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte Sie, mir zu helfen, wenn auch nur wohler zu fühlen, ich ist es nie so etwas tat, letzte Nacht habe ich nicht schlafen, nicht essen, da ich gestern ein seltsames Gefühl, mir helfen zu verstehen, wie ich verhalten, und die Geldstrafe Wie viel wird sich indikativ auswirken, könnte die Möglichkeit bestehen, dass der Fall geschlossen wird, ohne eine Geldstrafe zu zahlen?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

könnte die Möglichkeit bestehen, dass der Fall geschlossen wird, ohne eine Geldstrafe zu zahlen? Nein - bei einem Warenwert von 70 Euro sicherlich nicht.
konnte ich diese Gründe in dem Brief angeben, den ich vom Ministerium erhalten sollte. "Ich hatte gerade kein Geld, da mußte ich eben stehlen" - sowas schreibt man tunlichst nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo, danke für die Antwort, lasst uns sagen, dass ich wenigstens sicher das Ende kenne, das mich verdient, diejenigen, die Fehler machen, müssen zahlen und das ist richtig. Ich bitte Sie, ich weiß, dass alles vom Ministerium abhängt, wie viel könnte ich bezahlen? Wird es Auswirkungen auf die Arbeit haben?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich bitte Sie, ich weiß, dass alles vom Ministerium abhängt, wie viel könnte ich bezahlen? Das wurde bereits kompetent in Antwort Nr. 1 eingeschätzt. Zu den da genannten 1.000 bis 1.500 Euro kommen noch 70 Euro Gerichtskosten.
Wird es Auswirkungen auf die Arbeit haben? Normalerweise nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, eine andere Frage, Nettoeinkommen, wie berechnen Sie? das Nettogehalt abzüglich des Abzugs aller Ausgaben, oder ist es direkt das Nettogehalt? Was ist mit meinem Vater, welchem ​​Verfahren sollte er folgen? weil ich annehme, dass der Brief vom Ministerium auch zu ihm kommen wird.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich bitte Sie, mir zu helfen, wenn auch nur wohler zu fühlen


Was soll es bringen, Ihnen jetzt irgendwas unrealistisches zu sagen, nur damit sie sich wohler fühlen? Und am Ende kommt doch alles anders...

Eine Geldstrafe kann man auf Antrag auch in Raten zahlen. Das kann man beantragen, wenn man weiß wie hoch die Strafe ist.

Zitat:
das Nettogehalt abzüglich des Abzugs aller Ausgaben, oder ist es direkt das Nettogehalt?


Direkt das Nettogehalt

Zitat:
Was ist mit meinem Vater, welchem ​​Verfahren sollte er folgen? weil ich annehme, dass der Brief vom Ministerium auch zu ihm kommen wird.


Wie schon gesagt: Wenn Ihr Vater nichts gestohlen hat, sollte er das auch so in den Anwortbrief schreiben.

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#13
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch allen für die Klarstellungen, ich möchte meine Stimmung mit euch teilen, und ich lade alle ein, die eine solche Geste im Sinn haben, tu es nicht, du bereue es bitter, und ich sage es, weil es eine ist Ich fühle mich schlecht, und jetzt, wo ich falsch liege, muss ich bezahlen, und es ist richtig.

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#14
 Von 
cerebellum
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 21x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 29.01.2018 00:24

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#15
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

vergib mir, eine letzte Frage, es ist bequemer, das Nettoeinkommen zu erklären oder sich zu enthalten, und dann könnte die Schätzung des Richters günstiger sein?

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ihr Einkommen ist ja nicht so besonders hoch - da dürfte es schon besser sein, dieses anzugeben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
antonio94
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arbeitgeber erfuhr, was passierte, weil die Polizei zu ihm ging, weil ich in seinem Büro wohnte, und er feuerte uns ab, und wie? Wie zahle ich die Strafe? Zu diesem Zeitpunkt ist der Nettoumsatz 0

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#18
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mein Arbeitgeber erfuhr, was passierte, weil die Polizei zu ihm ging, weil ich in seinem Büro wohnte, und er feuerte uns ab, und wie?


Ja, das ist halt doof gelaufen.

Zitat:
Wie zahle ich die Strafe? Zu diesem Zeitpunkt ist der Nettoumsatz 0


In diesem Fall wird wohl entwender der Arbeitslosengeldanspruch als Einkommen herangezogen oder mindestens der Hartz 4-Satz.
Also mit einem Tagessatz von 10-15 Euro muss man schon rechnen. Ein Tagessatz darunter ist höchst unwahrscheinlich.

Sollte man die Geldstrafe nicht sofort bezahlen können gibt es zum einen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder zum anderen die Geldstrafe in Form von gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Dies muss man jedoch rechtzeitig selbständig bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen.

Bezahlt man die Geldstrafe nicht bzw. trifft keine entsprechende Vereinbarung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, so kommt es zur Ersatzfreiheitsstrafe und das bedeutet man kommt in das Gefängnis.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Zu diesem Zeitpunkt ist der Nettoumsatz 0

es ist bequemer, das Nettoeinkommen zu erklären oder sich zu enthalten, und dann könnte die Schätzung des Richters günstiger sein?

Finde den Widerspruch...

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