Hallo zusammen,
Fall: Frau XY begeht Discounter-Ladendiebstahl Schaden 0,39 EUR. Nie zuvor auffällig geworden
Problem: Mittlerweile aus Wohnung ausgezogen, deren Adresse Polizei aufgenommen hat, da längerer Auslandsaufenthalt ansteht, bis Auszug keine Post der Staatsanwaltschaft erhalten. Hat jetzt weder festen Wohnsitz + kann keine Post empfangen, Post-Nachsendeauftrag nicht möglich, da abgemeldet, hat auch kein Aktenzeichen.
Unbekannt ob
1. Staatsanwaltschaft wg. Geringfügigkeit eingestellt hat (§153 StPO
)
2. Einstellung nach § 153 a StPO
gegen Auflagen erfolgte
3. Strafbefehlsverfahren eingeleitet und Geldstrafe festgelegt
Frau XY möchte Probleme bei Abflug wg. eventuellem Haftbefehl wg. eventueller Nichtbezahlung der Auflage/Geldstrafe vermeiden. Diebstahl
war in einer anderen Stadt als dem letzten Wohnort.
Was tun, um vorzubeigen, dass Verhaftung auf Flughafen erfolgt und etwaige Geldstrafe bezahlt wird?
Kann Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen, damit etwaige Geldstrafe bezahlt werden kann, wenn Frau XY kein Aktenzeichen und auch sonst nix hat?
-- Editiert von Williams123 am 07.11.2018 22:04
-- Editiert von Williams123 am 07.11.2018 22:05
-- Editiert von Williams123 am 07.11.2018 22:08
-- Editiert von Williams123 am 07.11.2018 22:10
Ladendiebstahl, nicht bezahlte Geldstrafe = Haftbefehl ?
Man kann dafür sorgen, das man eine ladungsfähige Anschrift hinterlässt.
Diese teilt man dann der Polizei mit und bittet um Übermittlung des Aktenzeichens.
Es gibt keine Anschrift, die hinterlassen werden kann. Kann der Rechtsanwalt durch Akteneinsicht an die Zahlungsinfos für die Geldstrafe kommen?
-- Editiert von Williams123 am 07.11.2018 23:26
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1. Kann Frau XY einfach zur Polizei gehen, um eine etwaige Geldstrafe zu bezahlen? Wenn ein Haftbefehl vorliegt, sollte dies möglich sein?
2. Alternativ könnte Sie am Flughafen bei Bundespolizei bezahlen?
Unbekannt ob
1. ...
2. Einstellung nach § 153 a StPO
gegen Auflagen erfolgte
3. ...
Das kann nicht sein, da der Beschuldigter solch einer Einstellung vorab zustimmen müsste.
Im Übrigen ist beim geschilderten Sachverhalt 1. sehr viel wahrscheinlicher als 3.
Zitat:1. Kann Frau XY einfach zur Polizei gehen, um eine etwaige Geldstrafe zu bezahlen? Wenn ein Haftbefehl vorliegt, sollte dies möglich sein?
Wenn einer vorliegt (und bundesweit im System steht), ist das möglich, ja...
Zitat:Kann der Rechtsanwalt durch Akteneinsicht an die Zahlungsinfos für die Geldstrafe kommen?
Wenn man ihm genug Infos zum ansetzen geben kann, kann er das.
@!!Streetworker!!
Vielen Dank für die Antwort, eine kurze Frahe hätte ich noch:
Wie wahrscheinlich ist es, dass Frau XY zur Aufenthaltsermittlung ausgeschreiben wird und evtl. am Flughafen Probleme bekommt
Zitat :Es gibt keine Anschrift, die hinterlassen werden kann
Dann muss man sich halt eine besorgen.
Zitat :Kann Frau XY einfach zur Polizei gehen, um eine etwaige Geldstrafe zu bezahlen? Wenn ein Haftbefehl vorliegt, sollte dies möglich sein?
Wenn der hafbefehl sich alleine auf die Geldstrafe bezieht, ja.
Zitat :Wie wahrscheinlich ist es, dass Frau XY zur Aufenthaltsermittlung ausgeschreiben wird und evtl. am Flughafen Probleme bekommt

@HarryvanSell, was soll das außer Betrieb bedeuten?
Zitat:Wie wahrscheinlich ist es, dass Frau XY zur Aufenthaltsermittlung ausgeschreiben wird und evtl. am Flughafen Probleme bekommt
Wenn tatsächlich ein Strafbefehl erlassen wurde und nicht zugestellt werden konnte, ist eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung sehr wahrscheinlich.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.11.2018 22:16
Zitat :@HarryvanSell, was soll das außer Betrieb bedeuten?
Harry seine Wahrsager-Glaskugel ist defekt
Wird in dem Fall nicht zuerst ein Anhörungsbogen von der Polizei kommen? Kommt der mit normaler Post und könnte er mit einem Nachsendeauftrag im Inland nachgesendet werden an eine neue Adresse?
Was ist denn bei unbekannt verzogen. Schreibt die Polizei dann zur Aufenthaltsermittlung aus von sich aus oder leitet sie das an die Staatsanwaltschaft weiter mit dem Hinweis unbekannt verzogen und die entscheidet dann ob eine Aufenthaltsermittlung erfolgen soll?
Ein Anhörungsbogen kommt nur, wenn nicht vor Ort schon eine Kurz-Beschuldigtenvernehmung gemacht wurde. Der kommt mit der normalen Post.
Zu Frage 2: Letzteres
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.11.2018 16:44
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