Ladendiebstahl + Fangprämie

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
perle91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl + Fangprämie

Hallo,

ich war vor kurzem mit meiner kleinen Tochter einkaufen. Als ich gerade den Wein (2Euro) geholt habe, wollte sie UNBEDINGT eine Brezel an der Bäckerei im Laden. Ich hatte beide Hände voll, da ich eigentlich auf dem Weg zu einem Geburtstag war, also packte ich die Flasche kurz in meine Tasche. Ging zur Bäckerei (musste an der Kasse vorbeilaufen!) und kaufte meiner Kleinen die Brezel, um dann wieder meinen Einkauf fortzuführen.. Doch dann wurde ich vom Detektiven angehalten.
Polizei kam und ich brach dann vollkommen in Tränen aus, denn schließlich wollte ich nichts klauen! Außerdem war ich zu dem Zeitpunkt alkoholisiert, weil ich wie gesagt eigentlich zu einem Geburtstag wollte..

Habe kurz darauf ein Schreiben von einem Anwalt gekriegt, dass ich 50Euro Fangprämie + 39Euro Anwaltskosten zahlen muss.

Was soll ich jetzt tun? Fangprämie einfach bezahlen? Ich wollte doch nicht klauen.. und wenn ich jetzt doch nicht zahle, kommen doch sicherlich noch weitere Kosten hinzu!

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-- Editiert am 08.02.2011 19:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

1.) mit Kindern besoffen einkaufen - sollte man nicht tun.
2.) Wenn man an der Kasse vorbei geht ohne zu bezahlen ist das Diebstahl, man kann den Wein im Laden zurücklassen und kehrt dann zurück um ihn zu kaufen.
Anscheined hat schon der Detektiv und der Chef des Ladens die Geschichte nicht abgekauft oder ?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
perle91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Bäckerei ist IM Laden gewesen.. D.h. ich habe den Laden doch gar nicht erst verlassen!

Ach und dem Detektiven tat es im Nachhinein selbst leid, dass er die Polizei gerufen hat..

-- Editiert am 08.02.2011 19:45

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Zahlen werden Sie trotzdem müssen.
Hat die Staatsanwalt das Verfahren eingestellt ? oder ermittelt Sie noch ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>D.h. ich habe den Laden doch gar nicht erst verlassen! <hr size=1 noshade>


Aber doch anscheinend die Kasse passiert, an der Sie den Wein zunächst hätten zahlen müssen?!

Strafrechtlich könnte man hier evtl. sogar noch mangels Vorsatz aus der Sache rauskommen (weswegen ich auch davon ausgehe, dass das Strafverfahren eingestellt wird, wenn Sie nicht einschlägig vorbestraft sind)

Zivilrechtlich (Fangprämie/Bearbeitungsgebühr) sieht es aber anders aus. Da reicht auch schon eine fahrlässige Eigentumsverletzung um die Schadensersatzpflicht auszulösen.

Dazu gibt es ja das "berühmte" Urteil des AG Dülmen:

quote:<hr size=1 noshade>
AG Dülmen
2001-07-12
3 C 271/01

Zahlt ein Ladeninhaber seinen Mitarbeitern eine Fangprämie für das Stellen eines Ladendiebes, so kann er das Geld von dem Dieb zurückverlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bloß vergessen hat, die Waren zu zahlen.

Der Geschädigte könne nach Ansicht des Gerichts alle Kosten ersetzt verlangen, die durch die konkrete Diebstahlshandlung verursacht wurden. Hierzu zählen auch die Abwicklungskosten, sowie eine übliche Fangprämie.

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