Ladendiebstahl 1 Euro

20. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Swen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 1 Euro

Hallo,

Habe einige Schrauben (4 Stck) zum Größenvergleich mit in den Baumarkt genommen, da ich etwas andere brauchte. Ich fand keine passenden Schrauben, steckte die meinen wieder ein und kaufte noch andere Artikel ein. An der Kasse behauptete ein vermutl. Detektiv, ich hätte diese Schrauben gestohlen. Er nahm meine Personalien auf, dann konnte ich wieder gehen. Hatte noch keine PKonflikte mit dem Gesetz.
Fragen:
1. Soll ich im Anhörungsbogen auf meiner Version bestehen?
2. Wie sieht es mit Verfahrenseinstellung aus?
3. Ist die Einstellung wegen Geringfügigkeit auch möglich wenn ich auf meiner Version der Tat bestehe oder sollte ich besser falscherweise zugeben?

Vielen Dank für eine Antwort !




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

1. Das mußt Du selber entscheiden. Wenn Du nichts gestohlen hast, solltest Du es auch nicht zugeben,

2. Kommt drauf an, was der Detektiv aussagt. Sagt er aus, daß er gesehen hat, daß Du Ware des Marktes eingesteckt hast, sieht es eher schlecht aus, für eine Einstellung nach § 170 StPO , eine nach § 153 ist trotzdem möglich.

3. Ist möglich

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Swen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage: Meine Frau weiß auch, daß ich die Schrauben von zu Hause mitgenommen habe und war auch mit im Geschäft. Inwieweit ändert das meine Position im Vergleich zu einer vermutlich anderslautenden Aussage des Detektives?
Sollte ich dies auch auf dem Bogen angeben?
Will ja nur eine Verfahrenseinstellung erreichen.
Vielen Dank für eine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30198 Beiträge, 9548x hilfreich)

Sicher kannst Du das angeben, aber laß Deine Frau nicht in eine Falschaussage "rennen". Das wird teuer.

Wenn's natürl. so war, gib es an, kein Thema.

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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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