Ladendiebstahl 13 Jahre - Fangprämie - Folgen

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
pe4ran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 13 Jahre - Fangprämie - Folgen

Hallo Zusammen,
meine Frage bezieht sich auf einen versuchten Ladendiebstahl eines 13-jährigen. Er wurde erwischt, es war das erste Mal, sieht ein, dass er Mist gebaut hat und lernt hoffentlich daraus.
Der Händler verlangt nun 100 EUR Fangprämie von ihm.

Dass die Eltern nicht dafür haftbar gemacht werden können, habe ich schon im Forum gelesen. Mir ist aber noch nicht klar, ob / welche langfristigen Auswirkungen es hat, wenn der Junge nicht zahlt.
Die Forderung wäre ja zivilrechtlich durchzusetzen und sind 100 EUR für einen 13-jährigen ohne Einkommen ohnehin nicht zu hoch?

Ich wäre dankbar für jede "Erleuchtung"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Tag :)

Wie wurde er denn erwischt? Vom Ladendetektiv beobachtet und dann aufgegriffen?
Schon allgemein dürfte es aber mit der Durchsetzbarkeit der Fangprämie schlecht aussehen.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
pe4ran
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde von einer Mitarbeiterin beobachtet, wie er Waren in seinen Rucksack gesteckt hat (ca. 12 EUR) und beim Versuch, den Laden zu verlassen gestoppt. Die hat dann die Polizei geholt, wo ich ihn abholen durfte. Er hat es auch zugegeben, soweit alles unstrittig.
Der Betrag ist nicht offiziell als Fangprämie tituliert, sondern als Bearbeitungsgebühr.

Vernünftigerweise (wir eingeschlossen) wird man nicht das Rechtssystem die Lösung finden lassen. Aber nur mal angenommen, es wäre so und er würde in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt werden, dann kann die Forderung ja wahrscheinlich nicht eingetrieben werden.
Bleibt die dann stehen, bis er ein eigenes Einkommen hat / Volljährig ist und dann hätte er einen Packen inklusive Zinsen etc. zu zahlen?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Aber nur mal angenommen, es wäre so und er würde in einem zivilrechtlichen Verfahren verurteilt werden, dann kann die Forderung ja wahrscheinlich nicht eingetrieben werden. Doch, kann sie, denn sie bleibt ihm 30 Jahre "erhalten".
Bleibt die dann stehen, bis er ein eigenes Einkommen hat / Volljährig ist und dann hätte er einen Packen inklusive Zinsen etc. zu zahlen? Natürlich. Gerichtsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten, Zinsen - da kommt einiges zusammen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

100 Euro sind allerdings nicht durchsetzbar - in der Regel kann man das auf 50 Euro kürzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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