Hallo,
Ich weiß selbst, wie respektlos und unverschämt und vor allem auch wie dumm meine Tat war und ich würde alles tun, um es wieder rückgängig zu machen, aber ich wurde heute bei einem Ladendiebstahl mit einem Warenwert von 159€ geschnappt und habe daraufhin 50€ Strafe gezahlt und natürlich 1 Jahr Hausverbot bekommen. Jetzt habe ich panische Angst, was als Nächstes passiert. Sie haben meine Personalien aufgeschrieben und natürlich Anzeige erstattet, bzw. werden das jetzt tun. Meine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter, was passiert als Nächstes? Ich wurde das erste Mal erwischt und bin 20 Jahre alt und Studentin und arbeite nebenbei als Werkstudentin.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen
Grüße
Pinkypie
Ladendiebstahl 150€ Warenwert
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatund habe daraufhin 50€ Strafe gezahlt :
Vermutlich eher eine "Fangprämie"?
ZitatMeine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter, was passiert als Nächstes? :
Es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Vermutlich wird man einen Anhörungsbogen bekommen, falls es nicht vorher eingestellt wird.
Hallo Harry van Sell,
Danke erstmal für die Antwort.
Ja, die Fangprämie meinte ich, war schlecht formuliert von mir mit der Strafe. Aber denkst du wirklich, dass das Verfahren bei dieser Betragshöhe eingestellt wird und wenn ein Anhörungsbogen kommt, was steht da dann so ungefähr drinnen?
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Nun, das war durchaus verständlich - dass man standrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kommt in Deutschland bislang eher selten vor.ZitatJa, die Fangprämie meinte ich, war schlecht formuliert von mir mit der Strafe. :
Der kommt sehr wahrscheinlich. Darin darf man personenbezogene Daten sowie (optional) eine Schilderung zum Sachverhalt angeben. Nach den bisherigen Schilderungen wäre es durchaus naheliegend, sich einzulassen.Zitatwenn ein Anhörungsbogen kommt, was steht da dann so ungefähr drinnen? :
Eine Einstellung nach 45 Abs. 3 JGG (Geständnis vorausgesetzt) bzw. 153a Abs. 1 StPO wäre nicht unwahrscheinlich.ZitatAber denkst du wirklich, dass das Verfahren bei dieser Betragshöhe eingestellt wird :
Mit welcher Strafe in welcher Höhe in ungefähr zu rechnen und wie lange dauert es so schätzungsweise bis ich den Anhörungsbogen erhalte?
Und was passiert, wenn ich den Betrag nicht einfach so bezahlen kann ( ich bin ja Studentin und arbeite nebenbei auch viel)
ZitatUnd was passiert, wenn ich den Betrag nicht einfach so bezahlen kann ( ich bin ja Studentin und arbeite nebenbei auch viel) :
Dann zahlt man in Raten
ZitatMit welcher Strafe in welcher Höhe in ungefähr zu rechnen und wie lange dauert es so schätzungsweise bis ich den Anhörungsbogen erhalte? :
Abwarten. Es macht keinen Sinn vorher darüber zu spekulieren
Danke für die schnellen Antworten, aber es macht mich gerade einfach ziemlich fertig, aber klar, ich muss dafür jetzt gerade stehen und bin selbst schuld an meiner Lage.
Aber kann man nicht ungefähr etwas vorhersagen, auf was es hinauslaufen kann
-- Editiert von User am 24. November 2023 09:23
Na, dreistellig wird es schon werden. Was die Raten anbelangt: § 153a räumt dafür nur 6 Monate ein. Und zahlt man nicht oder nicht vollständig, dann geht das Verfahren halt weiter und man landet vor dem Jugendrichter. Dann gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe (das oben Beschriebene ist eine GeldAUFLAGE, was rechtlich nicht dasselbe ist). Im Übrigen kann statt einer Geld- auch eine Arbeitsauflage erfolgen (Sozialstunden bzw. gemeinnützige Arbeit).
Das wurde doch schon geschrieben.ZitatAber kann man nicht ungefähr etwas vorhersagen, auf was es hinauslaufen kann :
Ich ergänze noch:
-Erfahrungsgemäß dauert es in großen Kommunen länger, bis der Anhörungsbogen kommt.
-Leg schon mal regelmäßig etwas Geld beiseite.
Werde ich mit 20 Jahren denn überhaupt noch mit dem Jugendstrafrecht behandelt oder gelte ich da nicht schon als Erwachsener?
Das wird sich zeigen - Heranwachsende (18 bis 20) können nach Jugendstrafrecht oder "normalem" Strafrecht verarztet werden. "Studentin" spricht aber eher für das Jugendstrafrecht. Und zuständig sind Jugendstaatsanwalt und Jugendrichter.
-- Editiert von User am 24. November 2023 12:52
Wir sind hier im Jugendstrafrecht @muemmel: Eine 20-jährige Studentin verurteilen wir zu keiner Geldstrafe, das weißt Du doch.ZitatDann gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe (das oben Beschriebene ist eine GeldAUFLAGE, was rechtlich nicht dasselbe ist). :
-- Editiert von User am 28. November 2023 01:04
Eine 20-jährige Studentin verurteilen wir zu keiner Geldstrafe, das weißt Du doch. In der Regel nicht - aber da es durchaus möglich wäre, da ja auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden kann, habe ich die Möglichkeit halt erwähnt.
Ja gut, Verzeihung!
Hey, hast du Update? Was passiert danach?
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