Ladendiebstahl 150€ Warenwert

23. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2023 20:25:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 150€ Warenwert

Hallo,
Ich weiß selbst, wie respektlos und unverschämt und vor allem auch wie dumm meine Tat war und ich würde alles tun, um es wieder rückgängig zu machen, aber ich wurde heute bei einem Ladendiebstahl mit einem Warenwert von 159€ geschnappt und habe daraufhin 50€ Strafe gezahlt und natürlich 1 Jahr Hausverbot bekommen. Jetzt habe ich panische Angst, was als Nächstes passiert. Sie haben meine Personalien aufgeschrieben und natürlich Anzeige erstattet, bzw. werden das jetzt tun. Meine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter, was passiert als Nächstes? Ich wurde das erste Mal erwischt und bin 20 Jahre alt und Studentin und arbeite nebenbei als Werkstudentin.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen

Grüße

Pinkypie

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Pinkypie):
und habe daraufhin 50€ Strafe gezahlt

Vermutlich eher eine "Fangprämie"?



Zitat (von Pinkypie):
Meine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter, was passiert als Nächstes?

Es kommt zu einem Ermittlungsverfahren. Vermutlich wird man einen Anhörungsbogen bekommen, falls es nicht vorher eingestellt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.11.2023 20:25:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Danke erstmal für die Antwort.
Ja, die Fangprämie meinte ich, war schlecht formuliert von mir mit der Strafe. Aber denkst du wirklich, dass das Verfahren bei dieser Betragshöhe eingestellt wird und wenn ein Anhörungsbogen kommt, was steht da dann so ungefähr drinnen?

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#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von Pinkypie):
Ja, die Fangprämie meinte ich, war schlecht formuliert von mir mit der Strafe.
Nun, das war durchaus verständlich - dass man standrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kommt in Deutschland bislang eher selten vor.

Zitat (von Pinkypie):
wenn ein Anhörungsbogen kommt, was steht da dann so ungefähr drinnen?
Der kommt sehr wahrscheinlich. Darin darf man personenbezogene Daten sowie (optional) eine Schilderung zum Sachverhalt angeben. Nach den bisherigen Schilderungen wäre es durchaus naheliegend, sich einzulassen.

Zitat (von Pinkypie):
Aber denkst du wirklich, dass das Verfahren bei dieser Betragshöhe eingestellt wird
Eine Einstellung nach 45 Abs. 3 JGG (Geständnis vorausgesetzt) bzw. 153a Abs. 1 StPO wäre nicht unwahrscheinlich.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#4
 Von 
guest-12324.11.2023 20:25:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit welcher Strafe in welcher Höhe in ungefähr zu rechnen und wie lange dauert es so schätzungsweise bis ich den Anhörungsbogen erhalte?
Und was passiert, wenn ich den Betrag nicht einfach so bezahlen kann ( ich bin ja Studentin und arbeite nebenbei auch viel)

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von Pinkypie):
Und was passiert, wenn ich den Betrag nicht einfach so bezahlen kann ( ich bin ja Studentin und arbeite nebenbei auch viel)


Dann zahlt man in Raten

Zitat (von Pinkypie):
Mit welcher Strafe in welcher Höhe in ungefähr zu rechnen und wie lange dauert es so schätzungsweise bis ich den Anhörungsbogen erhalte?


Abwarten. Es macht keinen Sinn vorher darüber zu spekulieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
guest-12324.11.2023 20:25:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten, aber es macht mich gerade einfach ziemlich fertig, aber klar, ich muss dafür jetzt gerade stehen und bin selbst schuld an meiner Lage.

Aber kann man nicht ungefähr etwas vorhersagen, auf was es hinauslaufen kann

-- Editiert von User am 24. November 2023 09:23

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Na, dreistellig wird es schon werden. Was die Raten anbelangt: § 153a räumt dafür nur 6 Monate ein. Und zahlt man nicht oder nicht vollständig, dann geht das Verfahren halt weiter und man landet vor dem Jugendrichter. Dann gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe (das oben Beschriebene ist eine GeldAUFLAGE, was rechtlich nicht dasselbe ist). Im Übrigen kann statt einer Geld- auch eine Arbeitsauflage erfolgen (Sozialstunden bzw. gemeinnützige Arbeit).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Pinkypie):
Aber kann man nicht ungefähr etwas vorhersagen, auf was es hinauslaufen kann
Das wurde doch schon geschrieben.
Ich ergänze noch:
-Erfahrungsgemäß dauert es in großen Kommunen länger, bis der Anhörungsbogen kommt.
-Leg schon mal regelmäßig etwas Geld beiseite.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12324.11.2023 20:25:04
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich mit 20 Jahren denn überhaupt noch mit dem Jugendstrafrecht behandelt oder gelte ich da nicht schon als Erwachsener?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Das wird sich zeigen - Heranwachsende (18 bis 20) können nach Jugendstrafrecht oder "normalem" Strafrecht verarztet werden. "Studentin" spricht aber eher für das Jugendstrafrecht. Und zuständig sind Jugendstaatsanwalt und Jugendrichter.

-- Editiert von User am 24. November 2023 12:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Dann gibt es Sozialstunden oder eine Geldstrafe (das oben Beschriebene ist eine GeldAUFLAGE, was rechtlich nicht dasselbe ist).
Wir sind hier im Jugendstrafrecht @muemmel: Eine 20-jährige Studentin verurteilen wir zu keiner Geldstrafe, das weißt Du doch.

-- Editiert von User am 28. November 2023 01:04

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Eine 20-jährige Studentin verurteilen wir zu keiner Geldstrafe, das weißt Du doch. In der Regel nicht - aber da es durchaus möglich wäre, da ja auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden kann, habe ich die Möglichkeit halt erwähnt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Ja gut, Verzeihung!

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hummfrage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, hast du Update? Was passiert danach?

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#15
 Von 
Hummfrage
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, hast du Update? Was passiert danach?

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