Ladendiebstahl 1500 Euro falsch beschuldigt

27. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
traurigesDing
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 1500 Euro falsch beschuldigt

Mein Freund, mittlerweile 18 Jahre alt, zum genannten Strafzeitpunkt aber erst 17 jahre alt geworden, hat letzte Woche einen Brief von der Polizei bekommen das er sich nächste Woche auf dem Revier einfinden soll.Der Betreff in dem Schreiben ist folgender: Ermittlung gegen Sie wegen Diebstahl in/aus Verkaufsräumen. Er hat letztes Jahr einen Ferienjob verübt(Regale auffüllen) und dort wurde versucht Waren im Wert von 1500 Euro aus dem Laden zu schaffen.Die Täter wurden aber von dem Hausmeister aus dem Gebäude ertappt, allerdings rannten die wohl weg.Mein Freund musste seinen Personalausweis zeigen,es wurden Fingerabdrücke con Ihm genommen und er wurde zu dem versuchten Diebstahl befragt ob er damit was zu tun hätte. War aber nicht der Fall.Seine Fingerabdrücke wurden auf ein paar Bierflaschen gefunden, was sich aber aufgeklärt hat da er diese ja einräumen musste.Auf den anderen Sachen waren seine Fingerabdrücke nicht.Jetzt über ein Jahr später kommt dieses schreiben.Wir vermuten das die tatsächlichen täter sich zusammengetan haben und gemeinsam aussagen das er die Waren klauen wollte.Dies haben die Beiden damals schon ausgesagt.Da aber nichtsmehr kam, und er es ja wirklich nicht war, dachten wir das die Sache erledigt wäre. Jetzt machen wir uns ziemliche Sorgen(wir können uns keinen Anwalt leisten) was nun passieren kann.Kann er mit einer Haftstrafe rechnen(wenn die anderen gegen Ihn fälschlicherweise aussagen)?Mit welcher Strafe kann er sonst rechen?Bzw was kann er tun damit es nicht soweit kommt?Er war es wirklich NICHT.
Hoffen um baldige Antwort.(Ich bin im sechsten monat Schwanger und rege mich extrem auf, was meinem Kind bestimmt nicht gut tut.)
Danke schon im Vorraus.
Mit freundlichen Grüssen
Jung

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also, Dein posting ist etwas widersprüchlich:

...von dem Hausmeister aus dem Gebäude ertappt, allerdings rannten die wohl weg

Das hieße ja, die Täter wären unbekannt.


Dies haben die Beiden damals schon ausgesagt.


Dies widerum hieße, die Täter wären bekannt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß sie bekannt sind.

a) Sind es Freunde/Bekannte von Deinem Freund?

b) Warum denkst Du, daß Sie Deinen Freund fälschlicherweise beschuldigten sollten

c) Nicht böse sein -und vor allem nicht aufregen, daß arme Kind-, und ich will Deinem Freund auch nichts unterstellen, aber woher bist Du Dir so sicher, daß er 100%ig nichts mit der Sache zu tun hat. Doch bestimmt nur, weil er es Dir gesagt hat, oder?

Glaub' mir, ich habe jeden Tag mit straffälligen (jungen) Leuten zu tun. Was glaubst Du wie oft ich den Satz höre: "um Gottes Willen, sagen Sie bloß meiner (schwangeren) Freundin nichts, die weiß von Nichts.

Wie gesagt, daß muß nicht so sein, aber denk mal darüber nach; und beantworte die Fragen a) und b), dann sehen wir weiter.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
traurigesDing
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Hausmeister hat an der Hintertür des Ladens zwei Jugendliche gesehen die weggerannt sind und ein paar Taschen gefunden die voll waren mit Dingen aus dem Laden.Er hat gesehen wie einer der Beiden ein braunes Oberteil anhatte.(Mein Freund hatte einen braunen Pulli an). Ihm wurden nachher auch mein Freund und der andere Beschuldigte vorgestellt und er hat damals ausgesagt das mein Freund es nicht war sondern eindeutig der andere.Also war damals ja die Sache auch für die Polizei erledigt.Und von den anderen Verdächtigen hat es einer der Beiden zugegeben das er damit was zu tun hatte, hat aber zugleich ausgesagt das unter anderem mein Freund mit dabei gewesen wäre.
Nein es sind keine Freunde von Ihm.Waren es auch nicht.
Zu unserem restlichen Umfeld wollte ich noch sagen, das ich 26 Jahre alt bin und bereits zwei Kinder habe, die allerdings nicht von Ihm sind.Wir sind seit einem knappen Jahr Verlobt und wollen auch demnächst heiraten.Mit meinen Beiden (Steven und Pascal)kommt er super lieb klar.Und Ihm ist wirklich alles zuzutrauen aber das nicht.Vor allem wurden damals Dinge geklaut, mit denen mein Freund nichts anfängt.Z.B. Bier(er trinkt keines)und so weiter..
Ist zwar kein Gegenbeweis ich weiß, aber er war es wirklich nicht..
Gruß Jung

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

O.K., dann gehen wir mal davon aus, daß er es wirklich nicht war. (Offen bleibt allerdings die Frage, wiso die anderen ihn beschuldigen, die werden deswegen nicht "weniger kriegen", eher mehr, wenn ihnen die "falsche Verdächtigung" nachzuweisen ist). Aber egal jetzt:

Da Dein Freund zum Tatzeitpunkt 17 war, kommt das JGG zur Anwendung (also Jugendrecht), wenn nicht sowiso nach §170 StPO eingestellt wird, weil Deinem Freund eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen ist ("in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten").

Wird ihm denn "Diebstahl" oder "schwerer Diebstahl" vorgeworfen (geschah das ganze während der Öffnungszeiten, oder wurde eingebrochen?)

Ist Dein Freund schon mal straffällig geworden?

Falls nein, und falls nicht eingestellt wird, sondern er verurteilt wird, kann man bei Tatbestand Diebstahl von einigen Std. Sozialarbeit ausgehen; bei schwerem Diebstahl könnten 1-2 Wochenenden Freizeitarrest herauskommen.

Ist er allerdings schon vorbestraft könnte es teurer werden (vorausgesetzt er wird verurteilt)



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
traurigesDing
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,
nein es war zwar auserhalb der Öffnungszeiten(etwa 22 Uhr),aber für die "Einräumer" war der Laden geöffnet.Sie räumeten immer nach Ladenschluß die Regale ein.
Schonmal Straffällig? Jein... mit 14 Jahren war er bei einer Sachbeschädigung dabei, musste auch zur Polizei und wurde verhört, aber da er selbst nichts damit zu zun hatte, wurde das ganze fallen gelassen. Es blieb also damals bei einer Anhörung bei der Polizei. Bedeutet das jetzt das er schonmal Straffällig war? Oder nur wenn er auch verurteilt wurde? Das wurde er nämlich noch nie. Vorbestraft ist er auf alle Fälle nicht.
Was bedeutet Freizeitarrest?
Danke schon im Vorraus.
Grüsse Steffi

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die "alte Sache" ist nur im zentralen Verfahrensregister der StA eingetragen. Wenn damals eingestellt wurde, weil klar war, daß er nichts damit zu tun hatte, fällt diese Eintragung jetzt bei der neuen Sache nicht ins Gewicht.

Freizeitarrest bedeutet, daß man in seiner Freizeit (Samstag 08:00 - Sonntag ca. 17:30)
in der Jugendarrestanstalt einsitzen muß.

Je nachdem wie viele Freizeitarreste verhängt werden. Möglich sind 1-4.

Da der Laden für die Einräumer geöffnet war, würde "schwerer Diebstahl" entfallen. es handelt sich also um einen "einfachen Diebstahl", der höchstwahrscheinlich mit sozialen Arbeitsstunden geahndet werden würde.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
traurigesDing
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob,
vielen Dank für Deine Hilfe.. Wir hatten echt Angst das evtl. Geföngnis oder sonstiges drohen kann. Sind deshalb jetzt schonmal sehr erleichtert. Wir hoffen aber trotz alledem weiter das seine Unschuld eindeutig nachbewiesen werden ikann, da er ja wirklich nichts damit zu tun hatte. Vielen Dank also für Deine Mühe uns zu erleichtern.
Grüsse Steffi

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

gern geschehen :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Christian Rüger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht Dein Freund muss seine Unschuld nachweisen, sondern die Ermittlungsbehörden müssen ihm die Schuld nachweisen. Ich wäre bei einer erneuten Vorladung sehr skeptisch und würde durchaus zur Konsultation eines Rechtanwaltes raten. Zu einer polizeilichen Vorladung muss Dein Freund nicht erscheinen und er kann als Beschuldigter jederzeit die Aussage verweigern!

Mit freundlichen Grüssen
Christian Rüger

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