Habe dummerweise für 170 Euro Drogerieartikel geklaut(alles offene Testprodukte, was die Sache aber nicht besser macht).
Bin erwischt worden, 50 Euro an den Laden bezahlt und warte auf Post von der Polizei.Bin Ersttäterin,32 Jahre alt. Wohne in Baden-Württemberg.Es geht mir seitdem ziemlich mies und habe folgende Fragen:
1. wo wird die Tat gespeichert,wenn sie nicht im Führungszeugnis erscheint?
2. wird sie irgenwann gelöscht?
3. bin ich nach der Strafe vorbestraft?
4. Wie hoch wird die Strafe sein?
5. Wie kann ich eine Verhandlung vermeiden?
6. ist ein Anwalt sinnvoll?
Danke für Antwort, habe große Angst...B
Ladendiebstahl 170 Euro
10. Februar 2003
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Frage vom 10. Februar 2003 | 00:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl 170 Euro
#1
Antwort vom 10. Februar 2003 | 09:31
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9548x hilfreich)
hallo.
1. Im Bundeszentralregister
2. aus dem BZR m.W. nicht.
3.kommt auf die Höhe der Strafe an. (ab 90 Tagessätze Geldstrafe, ja)
4.Die Anzahl der TGS kann man nicht prognostizieren, die Höhe eines TGS hängt vom mtl. nettoeinkommen ab)
5.Es wird wahrscheinlich eh keine Hauptverhandlung geben, sondern einen Strafbefehl (schriftliches Verfahren).
6. Würde ich von der Höhe des Strafbefehls abhängig machen. Wenn zu hoch, dann Einspruch gegen das Strafmaß einlegen (mit Anwalt)
Gruß, Bob
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