Ladendiebstahl 170Euro

7. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
kai2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 170Euro

Hallo,

ich habe gestern ein grosse Dummheit begangen und in einem Laden Ware im Wert von 170Euro geklaut. Dabei bin ich erwischt worde. Ich habe den Tat im Laden und bei der Polizei zugegeben und mich dafür entschuldigt. Heute habe ich noch ein schriftliche
Entschuldigung zu dem Laden geschickt. Das ist wirklich das erste und letzte mal für mich! Ich schäme mich sehr dafür!

Ich habe in diesem Forum sehr gute Information gelesen, (Danke!)
Habe aber noch zwei Fragen:

1. Da 170Euro nicht wenig ist, kann ich noch mit einem Geldstrafe
rechnen, oder kommt es ehr zur Hauptverhandlung?

2. Wie kann ich darauf hinwirken oder signalisieren, dass ich an
einer Einstellung gegen Geldstrafe interessiert bin? Kann man es nur durch ein RA tun oder kann ich auch selber an den Staatanwalt
schreiben.

Vielen Dank im Voraus!
Kai

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JD
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kai,
Ich kann dazu nur sagen es war echt eine große Dummheit, aber halb so wild das ist mir nämlich auch schon passiert. Ich habe ebenfalls Waren im Wert von 170€ gestohlen. Mein Rat an Dich nimm Dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt sonst zieht man Dich über den Tisch.

mfg

JD

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#2
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

HAllo,
ich habe die gleiche Dummheit begangen. Und wollte gerne wissen wie das gemeint war mit dem Rechtsanwalt nehmen, "sonst zieht man dich über den Tisch".
Wie ist das ganze denn bei euch ausgegangen?

mfg

rq

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"1. Da 170Euro nicht wenig ist, kann ich noch mit einem Geldstrafe
rechnen, oder kommt es ehr zur Hauptverhandlung?"

Geldstrafe und Hauptverhandlung sind keine Gegensätze. Worauf Sie hinauswollen, ist - denke ich - der Unterschied zwischen dem Strafbefehlsverfahren und der Hauptverhandlung vor Gericht. Im Strafbefehlsverfahren beantragt die StA beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Wenn das Gericht dagegen keine Einwände hat, erläßt es diesen. Als Strafbefehlsempfänger haben Sie dann die Wahl, den Strafbefehl zu akzeptieren oder nicht. Im letzteren Fall kommt es dann zu einer Hauptverhandlung. Per Strafbefehl wird in den allermeisten Fällen eine Geldstrafe verhängt. Aber auch eine Hauptverhandlung kann natürlich mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe enden.
In Ihrem Fall gehe ich angesichts Ihrer Schilderungen (Ersttäter, relativ geringer Wert, Geständnis) eigentlich davon aus, dass von dem Erlaß eines Strafbefehls Gebrauch gemacht wird, durch den Sie dann zu einer entsprechenden Geldstrafe verurteilt werden.



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"fiat justitia et pereat mundus..."

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