Ladendiebstahl - 35,00 €, habe alles zugegeben

28. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - 35,00 €, habe alles zugegeben

Hallo,

habe in einem Laden eine Sache von 35,00 € mitgehen lassen.
Wurde leider erwischt. Schäme mich total und so etwas wurde ich nie nie nie aber wirlklich nie wieder tun.
Habe auch direkt alles zugegeben und die Polizei hat auch alles notiert. Auch mein Gehalt. Ich habe noch nie so etwas gemacht. Könntet Ihr mir sagen was auf mich zukommen wird? Ach ja bin 26 Jahre alt.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wollte noch etwas hinzufügen.
Kann ich ein Schreiben an das Kaufhaus schicken um mich bei denen zu entschuldigen?
Oder soll ich erstmal abwarten, was mich erwartet.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Bin ziemlich fertig. Bitte um Antwort- Danke!!!

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#2
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rose,
auch ich wurde heute beim Ladendiebstahl erwischt.Zum erstenmal habe ich heute etwas ohne bezahlen mitgenommen und schon erwischt! Aber ich muss sagen es ist gut so, denn jetzt geht mir so Sch...., wie es mir bitte nie wieder gehen soll! Deshalb werde ich sowas nie wieder machen!
Ich selbst warte noch Antworten aus dem Forum wie es nun weiter geht.
Ich bin 31.

Zu deiner Frage mit der Entschuldigung, würde ich Dir raten dies auf jeden Fall zu tun, denn erstens ist das was wir getan haben wohl eine kräftige Entschuldigung wert und außerdem wird es uns vielleicht beim Strafmaß des Staatsanwaltes helfen.

Gruß
Caro

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

Sollten Sie nach Erwachsenenrecht geurteilt werden (was in beiden von Ihnen geschilderten Fällen der Fall ist), so gilt bei einem Ladendiebstahl für Sie das folgende:

(1) Anhörungsbogen:
Als erstes werden Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten. Auf diesen können Sie Ihre Version zur Tat schildern. Persönliche Daten müssen geschildert werden, Angaben zur Tat hingegen nicht. Angaben zum Einkommen sind auch freiwillig. Sollten Sie keine Angaben zum Vermögen machen, so wird das Gericht Ihr Einkommen schätzen, was sich gegebenenfalls nachteilig für Sie auswirken könnte.

(2) Geringfügigkeit:
Sollte der Wert, der von Ihnen gestohlenen Sache bis zu €50 betragen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

(3) Vorbestrafung:
Sollten Sie bereits vorbestraft sein, so können Sie nicht mehr so einfach mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft rechnen. Desweiteren erhöhen sich die Geldstrafen je nach Ihrem Grad der Vorbestraftheit (Anzahl der Delikte und Art der Delikte etc.).

Man gilt dann nicht mehr als Ersttäter, wenn schon ein Eintrag im Bundeszentralregister vorliegt, und nicht erst bei einer "Vorstrafe" im eigentlichen Sinn (= Führungszeugnis-Eintrag).

(4)Ersttäter:
Sollten Sie Ersttäter sein und sollte der Wert der von Ihnen gestohlenen Sachen keinen allzugroßen Wert haben und sollten Sie keinen besonders schweren Fall des Diebstahls begangen haben, so können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens (gegen Auflage) rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus.

(5) Einträge:
Sollte die Verurteilung unter 90 Tagessätzen bleiben und sollten Sie noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister haben, so wird kein Eintrag im Persönlichen Führungszeugnis vorgenommen, jedoch ein Eintrag im Bundeszentralregister.

Jede Verurteilung über 90 Tagessätze wird im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen. Sollten Sie bereits einen Eintrag im Bundeszentralregister haben, so wird auch eine Verurteilung unter 90 TS im Persönlichen Führungszeugnis eingetragen.

Eingestellte Verfahren werden in keinem Register eingetragen (außer im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, in welches jedoch nur begrenzt Personen Einblick haben). Freisprüche werden nicht eingetragen.

(6) Geldstrafe:
Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, ist diese immer von den Einzelheiten Ihres Falles abhängig und vom Ermessen des Richters. Desweiteren ist die Rechtssprechung von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Baden-Würtemberg sind die Urteile vom Strafmaß im Durchschnitt höher als im restlichen Bundesgebiet. Eine Prognostizierung ist somit nicht möglich.

(7) Strafbefehl:
Ein Strafbefehl ist eine Verhängung einer Strafe, ohne der Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann dieses durch schriftlichen Antrag bei Vergehen beantragen. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erfolderlich erachtet. Ob Geldstrafe oder ob sogar eventuell eine Einstellung gegen Auflagen (z.B. Sozialstunden) liegt im Ermessen des Gerichtes.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend "Rose",

natürlich können Sie ein Entschuldigungsschreiben an das jeweilige Kaufhaus schreiben. Ob Sie dieses jetzt tun, oder erst nach Erhalt des Anhörungsbogen ist bei eindeutiger Beweislage (man hat Sie ja erwischt) m.E. egal. Ein Entschuldigungsschreiben ist jedoch zu empfehlen, um eine Reue zu zeigen.

Schicken Sie auch eine Kopie des Entschuldigungsschreibens an die Staatsanwaltschaft / Polizei, die Ihren Fall bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure Antwort.

Ich werde auf jedenfall ein Schreiben aufsetzen und dies den Kaufhaus auch schicken.
Mir ist das alles so peinlich. ich bereue es. Ich kann seit dem nicht mehr schlafen, bin völlig aus der Rolle.
Ich hoffe, dass es in meinen Fall zur Einstellung kommen wird.


Zur Cora, gleiches Leid??
Ich kann dir auch nur raten, ein Brief zu schreiben. Um zu zeigen, dass es dir leid tut.
Sag mir Bescheid wie es bei dir weitergehen wird.
Danke.
Rose.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rose,
ja mach ich. Sobald ich weiteres habe und weiß lass' ich es dich wissen.
Man ist sowas von bescheuert.
Kannst mir ja auch schreiben bei Neuigkeiten.
Gruß
Caro

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rose,
hast du schon den Anhörungsbogen bekommen? Ich habe noch nichts bekommen. Gruß Cora

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe gerstern das Schreiben erhalten.
Zum Glück muss ich nur 150,00 € zahlen und der Betrag kommt dann einen Tierheim zugunste.

Das ist alles was dir mir geschrieben haben.
Und bei dir??

Meld dich mal

Grüsse
Rose

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
emi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo rose844
Wie lange gedauert bis allea vorbei ?

bitte antwort....

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#11
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Emi,

das hat insgesamt ca. 6 Wochen gedauert

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Meme
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich hab vor 14 Monaten Ladendiebstahl begangen. Die Sache mit der ich erwischt worden war liegte im Wert von knapp 6€. Ich bin Ausländer und hab den Anhörungsbogen vollstaändigt ausgefüllt und erst aus meiner Heimat abgeschickt, da ich nur wenige Tage später züruckkehren musste. Bislang hab ich nix von der Staatsanwalt gehört. Hab auch meine Anschriftsänderung in meinem Land notiert und alles zugegeben, falls sie mich eine Geldstrafe verhängen wollten. Kann ich denn von einer Strafverfahrenseinstellung ausgehen da Sie sich nicht mehr gemeldet haben. Es war meine erste und letzte Tat je.

Vielen Dank,
MEME

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen "Meme",

als Ersttäter können Sie mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit rechnen.

Jedoch ist es eher unwahrscheinlich, dass es überhaupt noch zu staatsanwaltschaftlichen Handlungen kommt, aufgrund der langen Spannweite von 14 Monaten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rose,
tja da hast du nochmal Glück im Unglück gehabt.Ich habe noch nichts gehört.Anhörungsbogen kam und den habe ich samt Entschuldigungsschreiben vor 2 1/2 Wochen weg geschickt.Ich bange jeden Tag und hoffe auch das der Schrieb bald im Briefkasten ist.Es belastet doch sehr.
Ich tue das nie wieder, ich hoffe Dir geht es auch so.
Gruß Caro

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Johann
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, noch ne' Frage Rose,

kam das Schreiben per Einschreiben, oder ganz normal???

Gruß Cora

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Meme
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Ich möchte dieses Jahr wieder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wegen einem möglichen Jobangebot. Als Ersttäter und ne Einstellung vom Verfahren würde es noch überhaupt Schwierigkeiten geben dabei auch wenn ich ein makelloses Führungszeugnis von meinem Land habe und nie vorbestraft bin?

Meme

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rose844
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cora,

ich hatte keinen Anhörungsbogen erhalten.
Ich bekam direkt von der Staatsanwaltschaft das Schreiben.

Der Brief kam ganz normal.
Ich denke mal, dass es bei dir genau so sein wird wie bei mir.
Es war ja deine erste Straftat und du bereust es ja.
Also toi toi toi und meld dich bitte wenn du etwas gehört hast.
Alles Liebe Cora.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Cora:

Einstellungsverfügungen kommen immer "normal"

@ Meme:

Die Einstellung hätte man Dir in jedem Fall mitteilen müssen, da Du als Beschuldigter vernommen worden bist.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
subit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin in 2000 gegen diebstal zu 40 tagessetze a 20 DM verurteilt steht das in polizeiliche führungszeugnis? Bin auslender mit unbefristet aufenthalt erlaubnis

Danke Subit

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn das das einzige Mal war, daß Du strafrechtlich aufgefallen bist = Nein !

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
subit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, auch gut so sonst währe schlecht wegen arbeit

0x Hilfreiche Antwort

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