Ladendiebstahl 40 Euro

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sigi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 40 Euro

Hallo Zusammen,
habe eine frage bin 22 Jahre alt und habe am Freitag den Größten fehler meines Lebens gemacht.
Ich bin in einen Laden und habe Eingekauft bis ich in Die Perfüm abteilung kamm dort habe ich etwas rum geschnuppert !
Habe dann Zwei Artikel aus der Packung genommen und Sie eingesteckt (Gesamtwert : ca. 38 Euro)!
An der Kasse hat mich der Detektiv ins Büro gebeten und eine´Anzeige aufgesetzt.
Ich habe zuvor sowas noch nie gemacht und werde es bestimmt auch nie wieder machen Bin Student und wollte das Perfüm haben warum auch immer ! Was besteht mir jetzt bevor ??

Wäre nett wenn jemand antwortet!

-- Editiert von Sigi123 am 27.09.2008 23:35:35

-- Editiert von Sigi123 am 27.09.2008 23:36:21




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NashOne
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Sigi,

Da der Wert der Sachen ca.40€ beträgt, handelt es sich um einen geringwertigen Diebstahl nach § 248a StGB .

Wenn du Glück hast wird das Verfahren nach § 153 STPO wegen Geringwertigkeit, und fehlendem öffentlichem Interesse einfach eingestellt oder du bekommst nach § 153a STPO eine Auflage (z.B. einmalige Spende, etc.), woraufhin das Verfahren auch eingestellt wird. Damit soll erreicht werden, dass das öffentliche Interesse, der Verfolgung deines Falls, "ausgeglichen" wird.
Wenn du noch keine Vorstrafen hast, könnte es darauf hinauslaufen.

Wenn es zur Verurteilung kommen sollte, wird eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen in das BZR und alles darüber in ein Führungszeugnis eingetragen. Diese Eintragungen werden unterschiedlich behandelt und nach 3-10 Jahren gelöscht.
Das ist aber ehr unwahrscheinlich.

Es könnte auch einfach ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft per Post kommen, bei "klaren" Fällen, wo dir die Strafe ohne zusätzliche Verhandlung mitgeteilt wird. Da bleiben wieder zwei Möglichkeiten: Entweder du nimmst sie an, oder du revidierst.

Am ehesten wird es wohl zu einer Verfahrenseinstellung kommen.
Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht. Willst du aber eine Verfahrenseinstellung aufjedenfall bewirken, wäre es jedoch empfehlenswert.

MfG
NashOne

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