Ladendiebstahl 45 Euro (dringend!!)

22. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
PhilBen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 45 Euro (dringend!!)

Hallo!

Ich , 20 Jahre alt, habe heute völlig dummerweise Bücher im Wert von 45 Euro gestohlen, die ich für mein Studium gebraucht hätte. Nachdem ich meine tat sofort eingestand, habe ich die anfälligen 60 Euro Bußgeld sofort bezahlt, und da die Detektive auch noch freundlich waren, haben sie mir erklärt, dass ich am Montag den Leiter des Detektivbüros anrufen könnte, um meine Reue zu zeigen, bzw. ich werde das natürlich tun, weil ich alles mögliche machen will, um meinen Fehler wenigstens teilweise wiedergutzumachen!!!
Ich habe leider das Problem, dass ich unter starken Panikattacken leide, und dementsprechend auch noch Antidepressiva zu mir nehme, die aber anscheinend nicht mehr ausreichen, um meine Angst und Panik vor einer evtl. Gerichtsverhandlung bzw einer Haft(???) o.ä. zu lindern. Ich bin, wie man so sagt, total am Boden zerstört. Natürlich bin ich es selbst Schuld, aber dennoch habe ich einige Fragen:
1.) was droht mir als schlimmstes Strafmaß, wenn ich (wie ich es sowieso tun werde) alles zugebe und totale Reue zeige?
2.) Ich möchte alles in meiner Macht stehende vornehmen, um irgendwie meine Reue und meine Dummheit einzusehen, bzw. den entsprechenden Stellen dies zu vermitteln. Wie gehe ich am Besten vor?
3.) mir wurde von den (zum Glück ) freundlichen Detektiven gesagt, dass ich eine Chance darauf habe, bei dem Telefonat mit dem Leiter des Detektivbüros ein Strafverfahren abzuwehren, was mir natürlich am liebsten währe! Wie groß ist diese Chance dann?

Schonmal Danke für die (hoffentlich) Antworten, und ich finde es toll,dass es so ein Forum hier gibt!

Mfg, Philben

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...keine Panik: vorausgesetzt, dass das das erste Mal war, dass Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, stehen mehr als gut, dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung und einer Verurteilung kommen wird.
Bei dem geschilderten Wert von € 45,00 handelt es sich m.E. um geringwertige Sachen iSd § 248a StGB - das bedeutet für Sie, dass es sich bei dem Diebstahl um ein sog. Antragsdelikt handelt, dass grds. nur verfolgt wird, wenn Strafantrag gestellt wurde. Diesen Strafantrag stellt im Zweifel der Geschädigte, also hier der Ladeninhaber. Können Sie diesen dazu bewegen, von der Stellung eines Strafantrages abzusehen, hat sich die Sache erledigt. Andernfalls würde das Verfahren gegen Sie m.E. aber auch nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt, so dass Sie auch in diesem Fall keine Folgen zu erwarten hätten.

Gruß

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo PhilBen,

wie Bob.Vila schon sagte hast du sehr gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflage, weil der Wert nicht so hoch war.
Warte ersteinmal ab, was sich bei dem Detektivbüro noch so zeigt, zeige Reue, schreibe ein Entschuldigungsschreiben, dass Du ggf. auch einem folgenden Anhörungsbogen beilegst. Dann wird Dir nicht soviel passieren. Mit Haft musst Du auf keinen Fall rechnen. Ich denke ja, dass Du keine anderen Straftaten begangen hast.

Wie gesagt: wahrscheinlich ist eine Einstellung mit oder ohne Auflage (kleine Geldstrafe), je nach Staatsanwaltschaft und Gericht. Ggf. stellt das Detektivbüro auch keine Strafanzeige. Die Frage ist dann nur: was erwarten die dann von Dir für Gegenleistungen. Überleg also wenn sie Dir etwas anbieten...........

Mach dich also nicht verrückt. Dir reisst keiner den Kopf ab. Du hast eine Dummheit begangen, aber Du zeigst Reue, und wirst es hoffentlich nie wieder tun.

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#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich verstehe nich so ganz, was das Reue zeigen im Detektivbüro bringen soll... kommt mir merkwürdig vor.

AUFPASSEN: Es soll Detektive geben, die andere körperlich gefällig machen, indem sie Diebe erpressen. (Ich will aber keine Panik verbreiten!!!)

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut,
vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

den Rat von meinem Kollegen Herrn Sevriens finde ich auch durchaus wichtig. Habe auch von einigen Fällen mitbekommen, in denen der Detektiv seine Stellung ausgenutzt hat /ausnutzen wollte, um den Dieb zu körperlichen Handlungen oder anderem ihm gefälligen Handlungen erpresst hat.

Keinesfalls sich auf sowas einlassen, dann lieber eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls riskieren!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

@RA Sevriens
das meinte ich mit:

Ggf. stellt das Detektivbüro auch keine Strafanzeige. Die Frage ist dann nur: was erwarten die dann von Dir?


Ich wollte aber nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Vielleicht meinen die es ja wirklich nicht schlecht und erklären sich mit einer anderen Art einverstanden, weil sie sich ausrechnen dass eine Strafanzeige m.E. nichts bringt.

Man soll noch auf Wunder hoffen, obwohl man natürlich eher negatives vermuten würde.

Anhören kann man es sich auf jeden Fall, und das man die Sache bereut, sollte man nicht nur im Detektivbüro zeigen, sondern auch ggf. bei der Polizei, und es natürlich auch in seinem tiefsten Innneren so denken. Vorgetäuschte Reue bringt nichts, denn dann wird man bald wieder mit dem Tatvorwurf konfrontiert sein.

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