Ladendiebstahl 506€

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Isabell123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 506€

Ich wurde heute erwischt wie ich im Wert von 506 € geklaut habe. Ich bin ersttäter. Ich habe bei duglas Parfüm geklaut um sie weiter zu Verkaufen weil ich in großer Geld not bin. Ich bin 15 Jahre alt. Was wird auf mich zukommen ?

-- Editiert von Isabell123mitglied am 18.06.2019 16:26

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Du Glück hast eine Einstellung nach StPO. Alternativ eine Verhandlung vor dem Jugendrichter, welche wahrscheinlich in Sozialstunden münden wird. Diese Paragrafen kommen für Dich in Betracht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html, zudem noch dieser weil Du eine Hehlereiabsicht geäußert hast (Verkauf gestohlener Gegenstände): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html.

-- Editiert von LukeLionLP am 18.06.2019 17:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Und wieso sind Sie in Geldnot? Was sind denn da die Hintergründe?

Rechtlich schließe ich mich meinem Vorredner an. Bei einem Schaden von 500,- Euro vermute ich allerdings eher keine Einstellung, sondern eine Anklage mit Gerichtsverhandlung. Dennoch wird es am Ende vermutlich auf Sozialstunden hinauslaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

zudem noch dieser weil Du eine Hehlereiabsicht geäußert hast (Verkauf gestohlener Gegenstände): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html. Nö - Hehlerei kann man nie an Dingen begehen, die man SELBST geklaut oder unterschlagen hat.
Wenn Du Glück hast eine Einstellung nach StPO. Auch das nicht - eingestellt würde, wenn überhaupt, nach den §§ 45 oder 47 JGG . Hier wird aber schon wegen der Schadenshöhe nicht mehr eingestellt.
Dennoch wird es am Ende vermutlich auf Sozialstunden hinauslaufen. Das sehe ich auch so.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

So ist es.

PS: Wie/Warum ist man mit 15 in "großer Geldnot" ?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.06.2019 19:40

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.226 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen