Ladendiebstahl 69€

4. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 69€

Hallo zusammen, ich habe heute einen Ladendiebstahl bei Thalia begangen. Der Gesamtwert der gestohlenen Schreibwaren und Zeitschriften lag bei 69€. Bin nicht vorbestraft. Alter über 30. Bin echt in Panik. Was kann drohen? Was soll ich tun? Hilfe!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124076 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Was kann drohen?

Kommt ganz darauf an, was Dein Opfer so alles an Rechten wahrnehmen will bzw. schon wahrgenommen hat.



Zitat (von AlexN):
Was soll ich tun?

Nicht mehr klauen, am besten gar keine Straftaten mehr begehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Was kann drohen? Geldstrafe, vielleicht auch Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage.
Was soll ich tun? Abwarten, was kommt. Vermutlich kommt zunächst ein Anhörungsbogen - da kann man dann seine Tat zugeben und seine tiefe Reue erwähnen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Geldstrafe, vielleicht auch Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage.


Wie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? Der Betrag ist leider zu hoch, 69€

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Wie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? 0 %.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? 0 %.

Es gab vor ca 1,1 Jahr eine andere Geschichte. Da wurde ich bei Aldi erwischt. Die haben mir eine Anzeige in Aussicht gestellt, es kam aber nichts mehr. Könnte das auch Einfluss haben. Dadurch gelte ich doch nicht als Wiederholungstäter, oder? Es kam halt nur die Aufforderung, die Vertragsstrafe zu zahlen, 50€, von Aldi selbst.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124076 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Dadurch gelte ich doch nicht als Wiederholungstäter, oder?

Was findet sich denn in Deinem Duden unter dem Wort "Wiederholung" als Definition?

Ist halt fraglich, ob es da eine Anzeige gab.

Aber selbst wenn, wird auch das nicht für eine Haftstrafe reichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wiederholung

Wiederholung heißt doch wiederholt verurteilt, oder? Und wenn's gar nix gab, dann ist's Ersttäter

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht mehr klauen,


na das hat der TE ja schon vergebens versucht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
vergebens versucht

Haha
Was erwartet mich denn nun

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124076 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Wiederholung heißt doch wiederholt verurteilt, oder?

Nö.

Wiederholung bedeutet "mehr als ein Mal"



Zitat (von AlexN):
Und wenn's gar nix gab, dann ist's Ersttäter

Es gab aber nun mal kein "nichts" sondern einen Diebstahl beim Aldi.

Aber unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft nun davon weis oder nicht, bleibt es bei dem in #2, #4 und #6 genannten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1561 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Haha
Was erwartet mich denn nun
Gerade stehe ich recht akut unter dem Eindruck eines Gespräches (wie übrigens so meist, was einige Forenkollegen rglm. nicht berücksichtigen können) - in diesem Fall mit einer durchaus betuchten Person, die erneut des (Laden-)Diebstahls bezichtigt wird. Mangels eines tatsächlichen, psychischen Zwanges handelt es sich dabei um keine pathologische Kleptomanin, jedoch gelangt sie (die Person) allein durch eben jene strafbare Handlung zu einer gewissen Befriedigung (also eine Art Reiz des Verbotenen). Personen wie sie möchten hauptsächlich eines wissen: "Ab wann ließe sich die Sache nicht mehr mit Geld erledigen?". Unter eben diesem Eindruck würde ich den TE gerne um Nachtrag dahingehend bitten, ab welcher (praktischen) Strafandrohung er keine weiteren Diebstähle begehen würde.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#12
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
betuchten

Spannend. Bin aber echt in Panik. Was erwartet mich nun? Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Spannend. Bin aber echt in Panik. Was erwartet mich nun? Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen?


Das entscheidet das weitere Verfahren, Herrgott. Wenn Du auf jede Antwort die gleiche Frage stellst, wird es auch nicht besser.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen?


Ja, warum nicht? Man sollte aber irgendwie nach seiner Post schauen bzw. jemanden beauftragen, wenn man sich denn äußern möchte.

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#15
 Von 
AlexN
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
beauftragen

Sowas will man halt nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Ich wollte nämlich im Juli für einen Monat weg. Wenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124076 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen?

Freier Flug für freie Bürger ...
Naja, .. fast.
Denn einige Länder können durchaus die Einreise verweigern bei Leuten gegen die ermittelt wird.



Zitat (von AlexN):
Wenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Man kann auch in Abwesenheit rechtskräftig verurteilt werden. Oder man wird am Flughafen vorläufig festgenommen.

Insofern scheint es sinnig, der Justiz die Abwesenheit zu verkünden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von AlexN):
Sowas will man halt nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Ich wollte nämlich im Juli für einen Monat weg. Wenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm?


Schon klar, dass das nicht unbedingt der Nachbar erfahren muss, aber vielleicht hat man ja einen guten Bekannten. Schlimm ist es nicht, denn man muss sich als Beschuldigter nicht äußern.

Es kann aber - wie bereits geschrieben wurde - durchaus sinnvoll sein, wenn die Tat bspw. feststeht (was wohl hier der Fall sein dürfte), kann man diese gestehen und Reue bekunden, was dann i.d.R. strafmildernd berücksichtigt wird.

Man könnte die ganze Sache auch einem Anwalt übergeben, welcher dann Akteneinsicht nimmt und für einen dann eine Einlassung schreibt, ein paar hundert Euro muss man dafür aber einplanen.

Oder eben man schreibt, dass man sich derzeit im Urlaub befindet, sich aber noch dazu äußern möchte, gibt natürlich keine Garantie, dass das auch berücksichtigt wird.

-- Editiert von User am 6. Mai 2024 13:21

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Vermutlich wird das ohnehin im Strafbefehlsverfahren, also ohne Hauptverhandlung, erledigt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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