Hallo zusammen, ich habe heute einen Ladendiebstahl bei Thalia begangen. Der Gesamtwert der gestohlenen Schreibwaren und Zeitschriften lag bei 69€. Bin nicht vorbestraft. Alter über 30. Bin echt in Panik. Was kann drohen? Was soll ich tun? Hilfe!
Ladendiebstahl 69€
4. Mai 2024
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Frage vom 4. Mai 2024 | 21:09
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 69€
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#1
Antwort vom 4. Mai 2024 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (124076 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatWas kann drohen? :
Kommt ganz darauf an, was Dein Opfer so alles an Rechten wahrnehmen will bzw. schon wahrgenommen hat.
ZitatWas soll ich tun? :
Nicht mehr klauen, am besten gar keine Straftaten mehr begehen.
#2
Antwort vom 5. Mai 2024 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (33331 Beiträge, 17412x hilfreich)
Was kann drohen? Geldstrafe, vielleicht auch Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage.
Was soll ich tun? Abwarten, was kommt. Vermutlich kommt zunächst ein Anhörungsbogen - da kann man dann seine Tat zugeben und seine tiefe Reue erwähnen.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2024 | 16:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGeldstrafe, vielleicht auch Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage. :
Wie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? Der Betrag ist leider zu hoch, 69€
#4
Antwort vom 5. Mai 2024 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (33331 Beiträge, 17412x hilfreich)
Wie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? 0 %.
#5
Antwort vom 5. Mai 2024 | 17:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie groß ist die Gefahr einer Freiheitsstrafe? 0 %. :
Es gab vor ca 1,1 Jahr eine andere Geschichte. Da wurde ich bei Aldi erwischt. Die haben mir eine Anzeige in Aussicht gestellt, es kam aber nichts mehr. Könnte das auch Einfluss haben. Dadurch gelte ich doch nicht als Wiederholungstäter, oder? Es kam halt nur die Aufforderung, die Vertragsstrafe zu zahlen, 50€, von Aldi selbst.
#6
Antwort vom 5. Mai 2024 | 19:09
Von
Status: Unbeschreiblich (124076 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatDadurch gelte ich doch nicht als Wiederholungstäter, oder? :
Was findet sich denn in Deinem Duden unter dem Wort "Wiederholung" als Definition?
Ist halt fraglich, ob es da eine Anzeige gab.
Aber selbst wenn, wird auch das nicht für eine Haftstrafe reichen.
#7
Antwort vom 5. Mai 2024 | 19:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWiederholung :
Wiederholung heißt doch wiederholt verurteilt, oder? Und wenn's gar nix gab, dann ist's Ersttäter
#8
Antwort vom 5. Mai 2024 | 19:36
Von
Status: Schlichter (7886 Beiträge, 1621x hilfreich)
ZitatNicht mehr klauen, :
na das hat der TE ja schon vergebens versucht
#9
Antwort vom 5. Mai 2024 | 19:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatvergebens versucht :
Haha
Was erwartet mich denn nun
#10
Antwort vom 5. Mai 2024 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (124076 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatWiederholung heißt doch wiederholt verurteilt, oder? :
Nö.
Wiederholung bedeutet "mehr als ein Mal"
ZitatUnd wenn's gar nix gab, dann ist's Ersttäter :
Es gab aber nun mal kein "nichts" sondern einen Diebstahl beim Aldi.
Aber unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft nun davon weis oder nicht, bleibt es bei dem in #2, #4 und #6 genannten.
#11
Antwort vom 6. Mai 2024 | 00:56
Von
Status: Lehrling (1561 Beiträge, 338x hilfreich)
Gerade stehe ich recht akut unter dem Eindruck eines Gespräches (wie übrigens so meist, was einige Forenkollegen rglm. nicht berücksichtigen können) - in diesem Fall mit einer durchaus betuchten Person, die erneut des (Laden-)Diebstahls bezichtigt wird. Mangels eines tatsächlichen, psychischen Zwanges handelt es sich dabei um keine pathologische Kleptomanin, jedoch gelangt sie (die Person) allein durch eben jene strafbare Handlung zu einer gewissen Befriedigung (also eine Art Reiz des Verbotenen). Personen wie sie möchten hauptsächlich eines wissen: "Ab wann ließe sich die Sache nicht mehr mit Geld erledigen?". Unter eben diesem Eindruck würde ich den TE gerne um Nachtrag dahingehend bitten, ab welcher (praktischen) Strafandrohung er keine weiteren Diebstähle begehen würde.ZitatHaha :
Was erwartet mich denn nun
#12
Antwort vom 6. Mai 2024 | 09:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatbetuchten :
Spannend. Bin aber echt in Panik. Was erwartet mich nun? Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen?
#13
Antwort vom 6. Mai 2024 | 09:49
Von
Status: Schlichter (7886 Beiträge, 1621x hilfreich)
ZitatSpannend. Bin aber echt in Panik. Was erwartet mich nun? Und noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen? :
Das entscheidet das weitere Verfahren, Herrgott. Wenn Du auf jede Antwort die gleiche Frage stellst, wird es auch nicht besser.
#14
Antwort vom 6. Mai 2024 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatUnd noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen? :
Ja, warum nicht? Man sollte aber irgendwie nach seiner Post schauen bzw. jemanden beauftragen, wenn man sich denn äußern möchte.
#15
Antwort vom 6. Mai 2024 | 10:29
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatbeauftragen :
Sowas will man halt nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Ich wollte nämlich im Juli für einen Monat weg. Wenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm?
#16
Antwort vom 6. Mai 2024 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (124076 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatUnd noch was: darf ich eigentlich ins Ausland fliegen? :
Freier Flug für freie Bürger ...
Naja, .. fast.
Denn einige Länder können durchaus die Einreise verweigern bei Leuten gegen die ermittelt wird.
ZitatWenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Man kann auch in Abwesenheit rechtskräftig verurteilt werden. Oder man wird am Flughafen vorläufig festgenommen.
Insofern scheint es sinnig, der Justiz die Abwesenheit zu verkünden.
#17
Antwort vom 6. Mai 2024 | 13:18
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatSowas will man halt nicht unbedingt an die große Glocke hängen. Ich wollte nämlich im Juli für einen Monat weg. Wenn ich in der Zeit abwesend bin und nicht antworte, ist das sehr schlimm? :
Schon klar, dass das nicht unbedingt der Nachbar erfahren muss, aber vielleicht hat man ja einen guten Bekannten. Schlimm ist es nicht, denn man muss sich als Beschuldigter nicht äußern.
Es kann aber - wie bereits geschrieben wurde - durchaus sinnvoll sein, wenn die Tat bspw. feststeht (was wohl hier der Fall sein dürfte), kann man diese gestehen und Reue bekunden, was dann i.d.R. strafmildernd berücksichtigt wird.
Man könnte die ganze Sache auch einem Anwalt übergeben, welcher dann Akteneinsicht nimmt und für einen dann eine Einlassung schreibt, ein paar hundert Euro muss man dafür aber einplanen.
Oder eben man schreibt, dass man sich derzeit im Urlaub befindet, sich aber noch dazu äußern möchte, gibt natürlich keine Garantie, dass das auch berücksichtigt wird.
-- Editiert von User am 6. Mai 2024 13:21
#18
Antwort vom 6. Mai 2024 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (33331 Beiträge, 17412x hilfreich)
Vermutlich wird das ohnehin im Strafbefehlsverfahren, also ohne Hauptverhandlung, erledigt.
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