Ladendiebstahl 70 Euro

17. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 70 Euro

Ich bin in ein Geschäft von Ladendetektiv erwischt. Einkäfe für 2 Personen. Eine in Eikaufswagen, ändere in der Tasche (Ich weiß).Später wie immer Strefę von Geschäft, Anzeige und jezt läuft Ermitlungsverfahren.

Ich weiß, meine Fehler, muss ich bezahlen.

Meine Frage, meine Krankhaiten und Arbeitsplatz(war ich todmüde) kommt i Die Frage?

Kann Polizei Untersuchung telefonisch machen?
Ladendetektiv sage ob das nicht erste mal war. Ich war nie erwischt, und erinere nich gleiche Sytuation.

Bin ich erwachsen. Wie lange das wird dauert? Wie hoch Strafe kann ich erwarten?
Gibt es Sinn ein Anwalt ainstellen?




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39638 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von Gienia):
meine Krankhaiten und Arbeitsplatz(war ich todmüde) kommt i Die Frage?
Nein, du weißt, dass du NICHT klauen sollst.
Zitat (von Gienia):
Ich war nie erwischt,
Das kann sein. Nicht jeder Dieb wird immer erwischt.
Zitat (von Gienia):
Gibt es Sinn ein Anwalt ainstellen?
Nein. Noch nicht.
Zitat (von Gienia):
Später wie immer Strefę von Geschäft, Anzeige und jezt läuft Ermitlungsverfahren.
Du weißt es also schon.
Bitte abwarten, bis Post kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34341 Beiträge, 17770x hilfreich)

70 Euro und Ersttäter - vermutlich Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Gienia):
Meine Frage, meine Krankhaiten und Arbeitsplatz(war ich todmüde) kommt i Die Frage?


Also in diese Frage kam es zumindest schon mal, aber ob die Tat aber verwirklicht wurde oder nicht, dafür spielt das keine Rolle.

Es kann aber eventuell Einfluss auf die Strafzumessung haben - kommt auf den Einzelfall an.
Zitat (von Gienia):
Kann Polizei Untersuchung telefonisch machen?


Erst kürzlich gab es hier im Forum eine größere Diskussion um einen Anruf der Polizei, also durchaus nutzt die Polizei auch manchmal auch ihre Telefone, in der Regel aber schriftlich.

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#4
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das kann sein. Nicht jeder Dieb wird immer erwischt.


Egal was meinst Du, bin ich erste mal eingezeigt? Und das wird erste Strafe. Ich bin Auslener, alles ist neu für mich. Danke schön za Deine Hilfe.

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#5
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Es kann aber eventuell Einfluss auf die Strafzumessung haben - kommt auf den Einzelfall an.


Ich arbeite nur in Deutschland. Lebenszentrum ist wo anders. Wie soll ich mein Lohn zeigen? Jahresabrechnung oder lezte Monat?
Ich arbeite 6-8 Monate im Jahr, Rest zu Hause ohne Lohn.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34341 Beiträge, 17770x hilfreich)

Wie soll ich mein Lohn zeigen? Indem Sie in den Anhörungsbogen schreiben, was Sie verdienen - Nachweise sind da nicht erforderlich.
Ich arbeite 6-8 Monate im Jahr, Rest zu Hause ohne Lohn. Dann rechnen Sie halt den Jahresdurchschnitt aus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42101 Beiträge, 14676x hilfreich)

Gienia, dass Deutsch nicht Deine Muttersprache ist, das haben wir gemerkt. Aber auch in Deinem Land dürfte klauen nicht straffrei sein. Du hast gewusst, was Du tust, das war kriminell. Und der Fall wird abgewickelt, unabhängig, woher Du kommst, ob Du müde warst oder was weiß ich.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gienia, dass Deutsch nicht Deine Muttersprache ist, das haben wir gemerkt.


Naturlich ist gestraft, überall.
Ich wollte sagen ich weiß nicht genau was kommt, wenn ud wie viele. Welche Dokumente muss ich haben.

Diebstahl ist Diebstahl. Zu Hause ich hatte mit Polizei zu tun. No ale Fahrer.
Danke schön.

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 18. Dezember 2023 17:18

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#10
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für die Antworte.

Ist es möglich, dass der Supermarkt noch etwas von sich gibt? Zum Beispiel ein früheres Video? Während der Verhaftung gab es nichts anderes, und ich erinnere mich an nichts. Doch störende Gedanken verlassen mich nicht. Nie bestraft.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2046 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Gienia):
Ist es möglich, dass der Supermarkt noch etwas von sich gibt? Zum Beispiel ein früheres Video?


Durchaus.

Zitat (von Gienia):
Während der Verhaftung gab es nichts anderes, und ich erinnere mich an nichts.


Sich an nichts zu erinnern, das wird gerne mal behauptet.

Für die vorgebliche retrograde Amnesie müssen aber schon auch plausible Gründe vorliegen.

-- Editiert von User am 23. Dezember 2023 21:55

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34341 Beiträge, 17770x hilfreich)

Für die vorgebliche retrograde Amnesie müssen aber schon auch plausible Gründe vorliegen. Nö - als Beschuldigte kann die TE (fast) alles erzählen - auch, dass sie sich nicht erinnert. Relevant ist vielmehr, ob Beweise vorliegen - falls ja, ist es ausgesprochen schnuppe, ob die Beschuldigte sich nun an die jeweilige Tat erinnert oder nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Gienia):
Ist es möglich, dass der Supermarkt noch etwas von sich gibt? Zum Beispiel ein früheres Video?
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um eine Logik-Frage:

1. Wenn der Anzeigenerstatter (aus welchen Gründen auch immer) davon überzeugt ist - dies wurde ja so geschildert, dass man bereits früher einen Ladendiebstahl zuungunsten des Supermarktes beging, so wird er dies wohl auch so anzeigen.

2. Dass ein Überwachungsvideo auf Vorrat gespeichert wird, ohne dass es bislang zu einer Strafanzeige kam, erachte ich als unwahrscheinlich. Nun ist es natürlich so, dass man von einem Strafverfahren zu seinen Ungunsten nicht unbedingt zeitnah Kenntnis erlangt. Es könnte also durchaus sein, dass auch die vorausgegangene Straftat angezeigt wurde und das entsprechende Video als Beweismittel weiterhin aufbewahrt wird.

3. Nach den bisherigen, mageren Schilderungen ergibt es mir keinen Sinn, dass der Vertreter des Supermarktes einen des wiederholten Ladendiebstahls bezichtigen sollte, wenn dafür keine Beweise vorliegen. Der Prozess sieht rglm. folgenden Ablauf vor: Der Ladendieb wird erwischt, die entsprechenden Aufnahmen (bis hin zum Parkhaus) werden gesichert und nebst Strafanzeige der Polizei übergeben. Wahlweise - falls noch persönlich angetroffen - wird der Gestellte um die Abgabe einer Erklärung gebeten. Nach meiner bescheidenen Lebenserfahrung würde ich leicht dazu tendieren, dass das Strafverfahren aus dem vorherigen Fall noch läuft - ohne, dass der Beschuldigte bislang Kenntnis davon erlangte - der mittlerweile gewohnten Laufzeit einfacher Diebstahlsachen geschuldet.

PS: Wenn dies zu kompliziert formuliert war, so tut es mir nicht leid. Mein Kommentar in vereinfachter Sprache aus #9 wurde aus mir unerfindlichen Gründen zensiert. So gibt der TE offenkundig an, sich lediglich (gelegentlich) in Deutschland aufzuhalten, um Geld zu verdienen oder Straftaten zu begehen. Außerdem kenne er sich daher in strafrechtlichen Zusammenhängen im Rahmen seiner (wiederholten) Diebstahlhandlungen nicht aus:
Zitat (von Gienia):
Ich bin Auslener, alles ist neu für mich.
Ich bin mir derweil doch recht sicher, dass auch das Strafrecht des Herkunftslandes des TE vergleichbare Normen kennt ("Ware im Supermarkt klauen = böse").

-- Editiert von User am 27. Dezember 2023 03:20

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#14
 Von 
guest-12327.12.2023 15:39:17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön für Alle. In Supermarkt jemand hat gesagt "vermutlich war das nicht erste mal". Ich habe 3 mal in der Woche da gekauft. Ich nehme mein Schuld Ernst.

Ich hatte nie zu tun mit Polizei. In Deutschland arbeite ich seit über 10 Jahren. Jeder macht Fehler, ich auch. Ich bleibe schon Stil.

Ist das möglich meine Schreiben und Konto zu kassieren?

Mit Freusliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39638 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.12.2023 15:39:17):
Ist das möglich meine Schreiben und Konto zu kassieren?
Nein.
Gern nochmal:
Abwarten, bis Post kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von guest-12327.12.2023 15:39:17):
Ist das möglich meine Schreiben und Konto zu kassieren?


Welche Schreiben überhaupt? Und nein, derzeit sieht es nicht danach aus, als ob jemand Ihnen Ihr Konto "wegnehmen" möchte. Wie kommt man auf sowas?

0x Hilfreiche Antwort

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