Ich wurde beim ladendiebstahl im netto erwischt. Es handelt sich hierbei um 2 Päckchen Zimtstangen. Warenwert ca 8€ . Nun einen Strafbefehl bekommen von 1000 € Geldstrafe. Scheint mir irgendwie unangemessen. Was kann ich tun ?
MfG M.Kellner
Ladendiebstahl 8 €
7. August 2023
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Frage vom 7. August 2023 | 17:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 8 €
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#1
Antwort vom 7. August 2023 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32390 Beiträge, 17070x hilfreich)
Nun einen Strafbefehl bekommen von 1000 € Geldstrafe. Und zwar wieviel TS zu wieviel Euro?
Scheint mir irgendwie unangemessen. Kommt drauf - sofern man einschlägig vorbestraft ist, nicht unbedingt...
Was kann ich tun ? Einspruch einlegen, was im Übrigen ja auch drinstehen dürfte.
#2
Antwort vom 7. August 2023 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (116097 Beiträge, 39207x hilfreich)
ZitatScheint mir irgendwie unangemessen. :
Mir nicht.
Schaden von rund 3,7 Milliarden Euro durch Ladendiebstahl - 3,7 Milliarden Euro am Ende bezahlt durch die ehrlichen Kunden
ZitatWas kann ich tun ? :
1. nichts mehr klauen - wie man sieht spart es nicht wirklich Geld
2. den Strafbefehl lesen, da steht drin was man machen muss (Einspruch), wenn einem der Inhalt nicht gefällt
In der Regel empfiehlt es sich, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken.
Einspruch auf die Anzahl der Tagessätze sollte man nur machen, wenn man genau weis was man da macht, einen Profi an seiner Seite hat oder risikofreudig ist und einem Einträge in den entsprechenden Registern nicht interessieren.
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#3
Antwort vom 9. August 2023 | 01:12
Von
Status: Lehrling (1197 Beiträge, 224x hilfreich)
Hoffentlich haben sie wenigstens geschmeckt..ZitatEs handelt sich hierbei um 2 Päckchen Zimtstangen. Warenwert ca 8€ . :
Dann wurde man nicht zum ersten, zweiten oder sogar dritten Mal erwischt.ZitatNun einen Strafbefehl bekommen von 1000 € Geldstrafe. :
Bezahlen oder Einspruch einlegen, ggf. beschränkt auf die Tagessatzhöhe. Hat man sich zur Vernehmung, ggf. unter Angabe seines Einkommens geäußert? Wie die Vorredner bereits ausführten, wäre die Anzahl der TS natürlich sehr interessant (abgesehen von den einschlägigen Vorstrafen, die für 8,- EUR zu einer bemerkenswerten Geldstrafe zu führen scheinen).ZitatWas kann ich tun ? :
#4
Antwort vom 9. August 2023 | 12:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ich bin nicht vorbestraft.Zitateinschlägig vorbestraft :
#5
Antwort vom 9. August 2023 | 12:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32390 Beiträge, 17070x hilfreich)
Dann scheint mir die Strafe recht hoch, auch wenn wir immer noch nicht wissen, ob das nun 10 oder 100 Tagessätze sind.
#6
Antwort vom 9. August 2023 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30227 Beiträge, 9506x hilfreich)
ZitatNun einen Strafbefehl bekommen von 1000 € Geldstrafe. Scheint mir irgendwie unangemessen. :
Um das beurteilen zu könnten, bräuchte man -wie schon gesagt wurde-
a) die Anzahl der Tagessätze
b) die Höhe des einzelnen Tagessatzes
c) die Höhe des mtl. Nettoeinkommens
Zitatich bin nicht vorbestraft. :
Das sagt ebenfalls wenig aus. "Nicht vorbestraft" ist man landläufig gesehen, wenn man keinen Eintrag im Führungszeugnis hat. Dennoch kann man einen (oder mehrere) Einträge im BZR haben. Juristisch gesehen ist man auch damit "vorbestraft", trotz sauberem Führungszeugnis. Selbst wenn es (auch) im BZR keinen Eintrag gibt, kann es in der jüngeren Vergangenheit bereits zu Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit gekommen sein. Auch dann kommt halt irgendwann mal "die eine Tat zu viel", die dann -trotz nicht gegebener Vorstrafe- gleich eine spürbare Geldstrafe nach sich zieht.
ZitatWas kann ich tun ? :
Prinzipiell verfahrensrechtlich: Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Binnen 2 Wochen nach dessen Zustellung.
#7
Antwort vom 10. August 2023 | 00:08
Von
Status: Lehrling (1197 Beiträge, 224x hilfreich)
Nach all den wohlwollenden Kommentaren würde ich eigentlich etwas mehr als nur vier Worte als Antwort erwarten. Ist denn hiermit gemeint, dass lediglich das FZ sauber ist oder gab es bereits Verurteilungen?Zitatich bin nicht vorbestraft. :
Ansonsten erschließt sich mir nicht, weshalb ein Ersttäter wg. einer geringwertigen Sache zu meinetwegen 5 TS verurteilt wird (dann wären wir in diesem Fall bei einem angenommenen Nettoeinkommen von 6.000,- EUR). Also entweder werden hier noch Schilderungen nachgereicht oder eine weitere Antwort ist nicht möglich.
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