Sehr geehrtes Expertenforum,
ich habe eine Frage zu einem gestern zugestellten Strafbefehl.
A wird angeklagt einen Diebstahl nach §§ 242 StGB
begangen zu haben als sie in einer Primark-Filiale Waren im Wert von 107,60€ entwendete.
Die Tat wurde zugegeben. A ist 44 Jahre alt, langzeit-AU-erkrankt und Hartz IV - Empfängerin.
Das Strafmaß wurde auf 80 Tagessätzen zu je 15€ = 1200€ festgesetzt.
Ist die Strafe verhältnismäßig oder sollte widersprochen werden?
Gibt es die Möglichkeit die Tagessatzhöhe wegen des Hartz IV zu mindern wie beispielsweise
Oberlandesgericht Naumburg: Beschl. v. 15.07.2010, Az.: 2 Ss 89/10
LG Köln, Urt. v. 07.10.2010 - 156 Ns 49/10
oder sind die Urteile nicht mehr "zeitgemäß"?
Über jede Antwort bin ich sehr Dankbar,
sik
Ladendiebstahl 80 Tagessätze
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
15,00 € sind weitestgehend üblich bei Hartz IV Beziehern. Bei aktuell 404,00 € Regelsatz sind wir schon ohne Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft rechnerisch bei 13,46 € pro Tagessatz. Die meisten Obergerichte stehen -wenn das die Streitfrage ist- auf dem Standpunkt, dass auch die Kosten der Unterkunft als Einkommen zu werten sind. Es werden auch durchaus Tagessatzhöhen von 20,00 € oder gar 25,00 € verhängt.
Was man evtl. angreifen könnte wären die 80 Tagessätze. Die sind für den Warenwert recht knackig. Es sei denn, es gibt bereits Vorstrafen. Dann wäre es natürl. was anderes.
Wobei man bedenken muß, dass -wenn man die 80 TS angreift- in jedem Fall eine Hauptverhandlung folgt, die in jedem Fall min. 70,00 € kostet. Bedeutet: Knapp 5 Tagessätze müsste man schon runterhandeln um nur diese 70,00 € wieder drin zu haben. Erst bei mehr als 5 Tagessätzen Reduzierung würde es wirklich billiger.
Hallo Streetworker,
vielen Dank für die Antwort.
Die Anzahl der TS empfinde ich als verhältnismäßig sehr hoch, jedoch wollte ich diese aus Gründen der Vermeidung einer Hauptverhandlung nicht angreifen.
Wenn dann wäre die Überlegung gewesen einen beschränkten Widerspruch gegen die Höhe der TS zu platzieren.
Dies hätte jedoch keine Aussicht auf Erfolg, oder?
Kann man andere Umstände geltend machen um die TS-Höhe zu schmälern?
Beste Grüße,
sik
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Dies hätte jedoch keine Aussicht auf Erfolg, oder? Genau.
Kann man andere Umstände geltend machen um die TS-Höhe zu schmälern? Nur Unterhalt, und da unterstelle ich mal, daß Sie vom Alg 2 keinen zahlen - insofern gibt es da nichts.
Die Anzahl der TS empfinde ich als verhältnismäßig sehr hoch, jedoch wollte ich diese aus Gründen der Vermeidung einer Hauptverhandlung nicht angreifen. Wieso eigentlich? Wenn man Gericht und Staatsanwaltschaft nicht pampig kommt, sind die in der Regel ganz nett zu ihren Angeklagten...
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