Ladendiebstahl Anhörungsbogen

23. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-244
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Anhörungsbogen

Hallo,

ist es hinsichtlich der Verfahrenseinstellung nachteilig, wenn
man auf dem Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben macht?

Danke für eine Antwort !




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Das kommt darauf an. Ist denn die Sache überhaupt für eine Einstellung geeignet? Wenn ja ist es natürlich schön, wenn man da eine geständige Einlassung liest.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Das kommt darauf an. Ist denn die Sache überhaupt für eine Einstellung geeignet? Wenn ja ist es natürlich schön, wenn man da eine geständige Einlassung liest.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Das kommt darauf an. Ist denn die Sache überhaupt für eine Einstellung geeignet? Wenn ja ist es natürlich schön, wenn man da eine geständige Einlassung liest.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Du lieber Himmel, einmal hätte ja auch gereicht.....

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