Ladendiebstahl Anhörungsbogen - nicht ausfüllen und einfach mal abwarten was passiert ?

7. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Angie1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Anhörungsbogen - nicht ausfüllen und einfach mal abwarten was passiert ?

Hallo,

zuerstmal vielen Dank, daß es euch gibt !!!

Ich bin vor ca. 2 Wochen, beim Ladendiebstahl erwischt worden, es ist mir schon peinlich genug, aber daraus habe ich gelernt, daß ich sowas nie wieder machen werde. Ich weiß bis jetzt noch nicht warum ich das gemacht habe.

Ich habe einen Gürtel für 9 Euro und einen Kajal Stift gestohlen, daruafhin, mußte ich 80,00 Euro Fangprämie bezahlen. Ich war total fertig mit der Welt, als ich dann zuhause war, schaute ich sofort im Internet nach Informationen leider habe ich diese Seite damals nicht enddeckt. Ich rief dann einen Anwalt unter einer 0190 Nummer an. Der mir riet ich sollte erst mal abwarten bis der Anhörungsbogen von der Polizei kommt, den dann ausfüllen und auch reinschreiben, daß ich eine Verfahrenseinstellung möchte lt. §153 StPO wegen Geringfügiger Wert. Vorgestern kam dann der Anhörungsbogen, es steht aber nichts weiter drin nur ob ich meine Tat zugebe (Zum ankereuzen) Ja oder Nein. Und wieviel ich und mein Mann verdienen. Ich rief dann nochmals den Anwalt an, doch es meldete sich ein anderer. Der wiederum riet mir ich solle nicht den Anhörungsbogen ausfüllen und einfach mal abwarten was passiert ?

Was soll ich den jetzt tun ?

Bitte gebt mir einen Rat, den wen ich den Anhörungsbogen ausfüllen soll, was soll ich reinschreiben ? Da ich im Moment im Erziehungsurlaub bin, und Erziehungsgeld bekomme, das aber im September weniger wird, soll ich das auch angeben, sowie mein 400 Euro Aushilfsjob und das Gehalt für mein Mann ?

Wenn ich verurteilt werde in was für einer Höhe wird wohl die Strafe sein? Bitte meldet euch ich bin total verzweifelt !

Vielen Dank schon im voraus !!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Du kannst auch in Deiner Stellungnahme schreiben, dass du mit einer Einstellung nach §153 einverstanden bist. Da der Diebstahlswert unter der Geringfügigkeitsgrenze (50 Euro) liegt, hast Du gute Chancen dies auch zu bekommen. Wenn Du noch nicht einschlägig mit weiteren solchen Taten in Erscheinung getreten bist.

§153 kann dann Einstellung ohne Auflage oder auch mit Geldstrafe sein. Andernfalls wird es einen Strafbefehl mit einer Anzahl festgesetzter Tagessätze geben.

Bezüglich der Angabe von Einkommen: steht dort dass Du das Einkommen Deines Mannes mit angeben sollst? Ansonsten würde ich nur Dein eigenes ersteinmal angeben. Wenn das Gericht Zweifel hat, kannst Du ja immer noch das ganze per Belege nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angie1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, also soll ich aufjeden Fall mal den Anhörungsbogen ausfüllen.

Zwecks Gehalt es steht halt drin Angaben zur Sache: Einahmen Beschuldigter und Ehemann. Muß ich dann auch das Gehalt von meinem Mann angeben ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

dann wirst Du das wohl mit angeben müssen wenn es drin steht. Verweise aber auf Dein eigenes Einkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Gehaltsangabe ist freiwillig. Macht man es nicht, kann das Gericht allerdings das Einkommen schätzen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

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