Ladendiebstahl - Anhörungsbogen nach 4 Monaten immer noch nicht da

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
finnland
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Anhörungsbogen nach 4 Monaten immer noch nicht da

olgender Fall steht zur Diskussion:

Ein arbeitloser "Jemand" begeht bei einem Discounter einen Diebstahl von Lebensmitteln in Wert von
unter 15 Euro. Er bereut diese Tat sehr. Seit ca. 4 Monaten wartet er nun darauf, dass von der Polizei oder StA ein Anhörungsbogen bzw. eine Vorladung ins Haus kommt. Da seine Frau absolut nichts von seiner Straftat erfahren darf, wartet er nun jeden Tag den Posteingang ab. Das belastet in sehr, da er
kein längeres Fortbleiben von zu Hause planen kann.

Was denken nun die Experten in diesem Forum: Muß nach 4 Monaten immer noch mit einem Anhörungsbogen bzw einer Vorladung bei der StA gerechnet werden?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34464 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

wenn der Jemand nicht vorbestraft ist, wird das wohl eingestellt. Das wird in einem Einstellungsbescheid mitgeteilt, der natürlich auch noch nach mehr als 4 Monaten kommen kann, aber auch gern mal gar nicht kommt. Also begebe sich der Jemand persönlich zur Staatsanwaltschaft und frage nach dem Stand seines Verfahrens. Wenn ihm dann persönlich die Einstellung mitgeteilt wurde, dürfte wohl kein Brief mehr folgen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Klara33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiß, wird nur dann eine Einstellungsnachricht verschickt, wenn der/die Betreffende als Beschuldigte/r vernommen worden ist. Da dies hier wohl nicht der Fall war, denke ich, dass da nichts kommen wird.
Viele Grüße

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