Ladendiebstahl - Anzeige?

31. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guset1475
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl - Anzeige?

Schön guten Tag, vor 2 Tagen habe ich beim Einkauf 2 nicht eingescannte Artikeln in Wert von insgesamt ca. 5 Euro in die Tasche eingesteckt. Nach dem Verlassen des Geschäfts (real-Markt) hat der Detektiv mich angehalten und meine Tasche durchsucht.....Abschließend bekomme ich Hausverbot und eine Anzeige. (Ich bin 17 Jahre alt)
An dem Tag hatte ich meine Personalien nicht mit bzw. Personalausweis. Trotzdem kam die Polizei nicht, ich gab ihm meine Personalien ohne einen Nachweis, um zu prüfen ob es stimmt. Er meinte, dass er Abends bei mir zu Hause noch anrufen möchte um meinen Eltern den Vorfall mitzuteilen, doch bis heute habe ich kein Anruf erhalten.
Meine Frage:
- bekomme ich trotz allem eine Anzeige ?
- bekomme ich einen Brief, obwohl es sich um einen geringfügigen Straftat handelt?
- falls ja, wann würde der Brief ankommen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn Dich der supermarkt anzeigt, dannwirst du auch einen Brief bekommen von der Polizei.. ob Du angezeigt wirst.. wer weiß das schon...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
- bekomme ich trotz allem eine Anzeige ?


Hellsehen kann hier niemand. Wenn er es gesagt hat, wird es wohl so kommmen.

quote:
- bekomme ich einen Brief, obwohl es sich um einen geringfügigen Straftat handelt?


Wenn Anzeige erstattet wird, bekommst Du natürlich auch einen Brief.

quote:
- falls ja, wann würde der Brief ankommen ?


Vielleicht in 3 Tagen, vielleicht in 3 Wochen, vielleicht in 6 Wochen...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guset1475
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute kam der Brief von der Polizei, da drin steht, dass ich zu denen eingeladen wurde. Ich hatte mit 14 Jahren schon mal eine Anzeige wegen minimaler Graffiti (1x1x1 m groß.
Was kommt auf mich zu bzw. was für eine Strafe bekomme ich ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Wie schon gesagt: Hellsehen kann hier niemand.

Benutz die Suche mit den Begriffen Ladendiebstahl und Jugendrecht. Da findest Du einige Anhahaltspunkte. Es wird wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@nick_19

Hier ist wohl eher das Wort **KLEIN** von unterschiedlicher Definition geprägt ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Diese Ladendiebstahl-Threads nerven wirklich. Vielleicht sollte man mal eine "FAQ Ladendiebstahl" entwerfen und hier online stellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Diese Ladendiebstahl-Threads nerven wirklich. Vielleicht sollte man mal eine "FAQ Ladendiebstahl" entwerfen und hier online stellen.

Das wäre eine gute Idee.
Obwohl, wer 3457 Beiträge zum gleichen Thema übersieht, wird auch die FAQ nicht lesen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Also: Dein Graffiti war nicht klein.

Abgesehen davon: Es wird vermutlich auf eine Einstellung gem. § 45 Abs. 2 JGG hinauslaufen, also eine schriftliche Ermahnung. Aber darauf kannst du dich nicht verlassen, es kann auch sein, dass Anklage erhoben wird und du zum Jugendrichter musst, der dir dann erzählen wird, was er davon hält.

1x Hilfreiche Antwort

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