Schön guten Tag, vor 2 Tagen habe ich beim Einkauf 2 nicht eingescannte Artikeln in Wert von insgesamt ca. 5 Euro in die Tasche eingesteckt. Nach dem Verlassen des Geschäfts (real-Markt) hat der Detektiv mich angehalten und meine Tasche durchsucht.....Abschließend bekomme ich Hausverbot und eine Anzeige. (Ich bin 17 Jahre alt)
An dem Tag hatte ich meine Personalien nicht mit bzw. Personalausweis. Trotzdem kam die Polizei nicht, ich gab ihm meine Personalien ohne einen Nachweis, um zu prüfen ob es stimmt. Er meinte, dass er Abends bei mir zu Hause noch anrufen möchte um meinen Eltern den Vorfall mitzuteilen, doch bis heute habe ich kein Anruf erhalten.
Meine Frage:
- bekomme ich trotz allem eine Anzeige
?
- bekomme ich einen Brief, obwohl es sich um einen geringfügigen Straftat handelt?
- falls ja, wann würde der Brief ankommen ?
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Ladendiebstahl - Anzeige?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wenn Dich der supermarkt anzeigt, dannwirst du auch einen Brief bekommen von der Polizei.. ob Du angezeigt wirst.. wer weiß das schon...
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quote:
- bekomme ich trotz allem eine Anzeige ?
Hellsehen kann hier niemand. Wenn er es gesagt hat, wird es wohl so kommmen.
quote:
- bekomme ich einen Brief, obwohl es sich um einen geringfügigen Straftat handelt?
Wenn Anzeige erstattet wird, bekommst Du natürlich auch einen Brief.
quote:
- falls ja, wann würde der Brief ankommen ?
Vielleicht in 3 Tagen, vielleicht in 3 Wochen, vielleicht in 6 Wochen...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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Heute kam der Brief von der Polizei, da drin steht, dass ich zu denen eingeladen wurde. Ich hatte mit 14 Jahren schon mal eine Anzeige wegen minimaler Graffiti (1x1x1 m groß.
Was kommt auf mich zu bzw. was für eine Strafe bekomme ich ?
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Wie schon gesagt: Hellsehen kann hier niemand.
Benutz die Suche mit den Begriffen Ladendiebstahl und Jugendrecht. Da findest Du einige Anhahaltspunkte. Es wird wohl auf ein paar Sozialstunden hinauslaufen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
@nick_19
Hier ist wohl eher das Wort **KLEIN** von unterschiedlicher Definition geprägt
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Diese Ladendiebstahl-Threads nerven wirklich. Vielleicht sollte man mal eine "FAQ Ladendiebstahl" entwerfen und hier online stellen.
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quote:
Diese Ladendiebstahl-Threads nerven wirklich. Vielleicht sollte man mal eine "FAQ Ladendiebstahl" entwerfen und hier online stellen.
Das wäre eine gute Idee.
Obwohl, wer 3457 Beiträge zum gleichen Thema übersieht, wird auch die FAQ nicht lesen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Also: Dein Graffiti war nicht klein.
Abgesehen davon: Es wird vermutlich
auf eine Einstellung gem. § 45 Abs. 2 JGG
hinauslaufen, also eine schriftliche Ermahnung. Aber darauf kannst du dich nicht verlassen, es kann auch sein, dass Anklage erhoben wird und du zum Jugendrichter musst, der dir dann erzählen wird, was er davon hält.
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