Hallo @ all,
ich bin gestern aus allen Wolken gefallen. Ich habe eine Ladendiebstahlsanzeige bekomme, aus dem Jahre 2002, von meinem alten Arbeitgeber. Ich kann mir das nicht erklären.
3 Fragen:
Ist die überhaupt gültig? (verjährungsfrist)
Wie sieht die Beweisslast aus?
Wie muss ich mich verhalten?
Danke der mir helfen kann. Gruss
yucatan :-)
Ladendiebstahl Anzeige nach 2,5 Jahren?!?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Verjährt wäre die Sache noch nicht, allerdings müßte "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung" bestehen (entscheidet die Staatsanwaltschaft) da die Strafantragsfrist (3 Monate) abgelaufen ist.
Wenn ö.I. bejaht wird, kann es aber auch ohne Strafantrag verfolgt werden.
Die Beweislast liegt auf Seiten der Staatsanwaltschaft.
Ob Sie zur Sache aussagen wollen, oder nicht, oder einen Anwalt konsultieren wollen, müssen Sie selber entscheiden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Was heisst den öffentliches Interesse? blöde frage, habe mit sowas noch nie zu schaffen gehabt.
gruss und danke :-)
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Guten Tag "Yucatan",
unter "öffentlichem Interesse"
versteht man die Belange der Allgemeinheit gegenüber Individualinteressen in Form der Bejahung der Eröffnung eines Strafverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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@ Bob: aber die Antragsfrist beginnt ja nach § 77b II StGB
erst dann, wenn der Antragsberechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Sofern dies gerade erst geschehen sein sollte, könnte der AG doch mE auch jetzt noch (fristgerecht) Strafantrag stellen.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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