Ladendiebstahl- Beihilfe?

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Melanie1407
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl- Beihilfe?

Meine Freundin (17) und ich (19) waren einkaufen in zwei unterschiedlichen Drogeriemärkten. Sie hat eine Sozialphobie und andere psychische Erkrankungen. Sie hat mich in beiden Läden mehrfach angesprochen und gefragt ob ich mal stehen bleiben kann/bei ihr bleiben kann. Da ich von ihren Problemen weiß, hab ich das ohne nachzudenken gemacht und mich bei den Regalen umgeschaut bei denen wir gerade waren. Ich hatte auch ein paar Dinge gefunden die ich alle bezahlt hatte und bei denen ich später auch den Kassenzettel als Nachweis vorzeigen konnte. Im zweiten Laden war es das gleiche, sie bat mich kurz stehen zu bleiben, ich hab mir die Regale angeschaut und dann ist sie weiter. Doch beim rausgehen piepste es bei ihr und wir beide mussten ins Büro. Bei ihr in der Tasche wurden mehrere Dinge aus beiden Läden sichergestellt die sie nicht bezahlt hatte. Ich habe gesagt ich wusste nichts davon doch auf den Videoaufnahmen sieht es natürlich so aus als hätte ich was damit zu tun.
Was sind die Konsequenzen daraus?
Ich würde schonmal angezeigt wegen Ladendiebstahl, diese wurde aber fallen gelassen. Das war eine Jugendsünde und auch ein bisschen Gruppenzwang, was ich unglaublich bereue und mich auch mehrmals entschuldigte. Aus eigenem Antrieb würde ich sowas nie wieder tun!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was sind die Konsequenzen daraus? Das wird die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht entscheiden. Da hier keine Hellseher sitzen, kann Ihnen diese Entscheidung schlecht vorhergesagt werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Und Schmiere stehen, das ist doch der Klassiker der Arbeitsteilung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melanie1407
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und Schmiere stehen, das ist doch der Klassiker der Arbeitsteilung.

Naja, ich hab es ja nicht absichtlich getan..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Naja, ich hab es ja nicht absichtlich getan.. Tja - nomalerweise würde ich hier zum Anwalt raten. Aber auf dessen Kosten (600 bis 800 Euro) bleiben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzen. Und auf der anderen Seite drohen nur ein paar Sozialstunden. Kurzum: Da müssen Sie jetzt selbst entscheiden, was Sie tun (bzw. die Eltern, falls diese bereit wären, die Anwaltskosten zu tragen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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