Ich (21) wurde zwei mal bei einem Ladendiebstahl erwischt, das erste mal 09.02.2018 und heute das zweite mal (10.07.2018) , das erste Verfahren läuft noch über einen Anwalt, womit muss ich jetzt rechnen, beim ersten war ein Gesamtwert von ca 600€ da und heute 11€.
Was passiert nun mit mir. Mein Leben hat kein Sinn mehr, würde mich am liebsten umbringen..
Ladendiebstahl !!! Brauche dringend Rat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht sollest Du erst mal runterkommen und einfach aufhören Ladendiebstähle zu begehen.
Rechnen musst du mit einer Geldstrafe. Die zweite Sache wird vielleicht sogar eingestellt, nach Paragraph 154 StPO, als unwesentliche Nebenstrafe, wegen des geringen Wertes.
Wieso klaust du eigentlich, wenn du anscheinend so viel Geld hast, dass du dir einen Anwalt leisten kannst?
Ich weiß es selber nicht,
Ich merke gar nicht wie ich das tue. Ich habe seit Monaten Stress ohne Ende. Das alles tut mir so leid, Weiß gar nicht was ich tun soll, lebe von Bafög, muss meine Miete zahlen und irgendwie auskommen im Monat.
Meinen Anwalt hab ich bezahlt von meinem Geburtstagsgeld.
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Ja, dann lass den Anwalt mal machen. Für solch einen Fall hätte es zwar keinen Anwalt gebraucht und das Geld für ihn wäre sinnvoller in der zu erwartenden Geldstrafe angelegt gewesen, aber wenn Du ihn nun schon beauftragt hast, dann soll er halt seinen Job machen.
Und hör auf Ladendiebstähle zu begehen. Auch wenn Du zwischen den beiden Malen vielleicht 10 oder 20mal nicht erwischt wurdest. Irgendwann wird es richtig teuer...
Und wenn Du Bafög bekommst, studierst Du ja offensichtlich und willst möglicherweise mal eine Tätigkeit ausüben, für die man ein sauberes Führungszeugnis braucht. Das kann/wird jetzt grad noch klappen mit den 2 Dingern, denn selbst wenn das 2te Ding nicht eingestellt wird, ist eine Gesamtstrafe zu bilden, die von der Höhe noch nicht ins Führungszeugnis kommt. Bei nächsten mal ist es dann vorbei. Du bist 21 ... versau Dir nicht jetzt schon Dein Leben...
...später ist es noch früh genug (kl. Scherz am Rande...)
Meinst du, dass sich das mit einer Geldstrafe klärt?
Kommt der Brief von der zweiten Tat von der Polizei mit der einfachen Post oder per Einschreiben?
Ich hab so Angst, was ist, wenn es mehr als 90 TS sind..
Wird die 2 tat als ein Verfahren gesehen, oder wird das zum anderen dazu berechnet ?
Sind sie Anwalt oder woher wissen sie das alles?
Anhörungen kommen in aller Regel mit einfacher Post.
Es sind natürlich zwei Straftaten, aber wenn beide abgeurteilt werden (und nicht die zweite eingestellt) dann wird eine Gesamtstrafe gebildet.
Ich sehe es wie Streetworker, wenn der Richter nicht einen verdammt schlechten Tag hat oder es in Deiner strafrechtlichen Vergangenheit weitere Vorfälle gibt ist ein Urteil jenseits der 90 Tagessätze nahezu ausgeschlossen.
Dann wirst du die bezahlen müssen. Was soll sonst sein?ZitatIch hab so Angst, was ist, wenn es mehr als 90 TS sind.. :
Der ist gut.ZitatDu bist 21 ... versau Dir nicht jetzt schon Dein Leben... :
...später ist es noch früh genug (kl. Scherz am Rande...)
Und ja, höre auf zu stehlen. Im Zweifelsfall hole Dir professionelle Hilfe, es gibt Beratungsstellen speziell für solche Fälle.
Ok..
Habe so Angst,dass ich in Haft komme oder so, ich lass es jetzt sicher sein. Das tut mir so leid. Ich brauche vielleicht psYchologische Hilfe, vielleicht lässt er ja die Strafe etwas milder auskommen..
Was sollte ich in diesem Moment tun? Ich hab schlaflose Nächte
Das was mir Angst macht ist, dass die das erste mal Fotos und Fingerabdrücke genommen hatten von mir bei der Polizei, jetzt hab ich noch mehr sorgen, dass die mir ja wegen der 2. Sache gar nicht mehr verzeihen, trotz geringem Wert (11€).
Habe so Angst,dass ich in Haft komme oder so Bloß vom Wiederholungsdiebstahl hat es Sie nicht abgehalten.
Was sollte ich in diesem Moment tun? Die Telefonseelsorge anrufen. Daß Ihre Ängste unbegründet sind, wurde Ihnen ja hier verschiedentlich gesagt - Ihr Problem ist insofern ganz offenbar psychologischer Natur, und Sie sollten mit jemand darüber sprechen.
Zitat:Ich hab so Angst, was ist, wenn es mehr als 90 TS sind..
Es werden nicht mehr als 90 Tagessätze
Zitat:Wird die 2 tat als ein Verfahren gesehen, oder wird das zum anderen dazu berechnet ?
Ich sagte es bereits: Es wird eine Gesamtstrafe gebildet. Für's Führungszeugnis zählt das als 1 Tat.
Bei der nächsten Verurteilung ist dann aber in jedem Fall ein Führungszeugniseintrag fällig, auch wenn es dann nur 5 Tagessätze sind.
Hm, ok.
Ich muss jetzt erstmal auf den Brief der Polizei warten. Also für die 2. Tat.
Kommen diese per Einschreiben oder normaler Post einfach in den Briefkasten oder ins Postfach?
Ich hoffe es sind weniger als 90 TS, kann der Anwalt sonst handeln mit der Staatsanwaltschaft oder mit dem Gericht?
Ich hoffe ich kann die Strafe dann per raten abzahlen.
Ich hoffe echt, dass ich aus dem ganzen dreck raus komme
Eine polizeiliche Vorladung, oder ein Anhörungsbogen, kommt mit der normalen Post, als normaler Brief.
Der Anwalt kann nicht "handeln", der kann schlicht und einfach Rechtsmittel einlegen. Entweder Einspruch, oder Berufung, je nachdem.
Kommt der Brief dann in mein Postfach? Wird per normaler Post verschickt, also deutsche Post bzw.dhl?
Lesen Sie eigentlich, was hier geschrieben wird oder führen Sie Selbstgespräche?
ZitatZitat: :
Ich hab so Angst, was ist, wenn es mehr als 90 TS sind..
Es werden nicht mehr als 90 Tagessätze
ZitatIch hoffe es sind weniger als 90 TS, :
ZitatEine polizeiliche Vorladung, oder ein Anhörungsbogen, kommt mit der normalen Post, als normaler Brief. :
ZitatKommt der Brief dann in mein Postfach? Wird per normaler Post verschickt, also deutsche Post bzw.dhl? :
Das mit dem Umbringen lass mal lieber bleiben.
Für deine psychische Instabilität solltest du dir unbedingt medizinische Hilfe suchen, bevor du in deinem Leben auf richtige Probleme triffst und dann untergehst.
Zitat:Kommt der Brief dann in mein Postfach?
Woher sollte die Polizei Deine Postfachadresse haben?
Der Brief geht an Deine Meldeanschrift, die im Ausweis steht (den Du ja sicherlich vorzeigen musstest).
Ins Postfach käme er nur, wenn alle(!) Deine Post ins Postfach umgeleitet wird (per Nachsendung)
Habe einen Postfach, als ich diese beantragt habe, ht mir die deutsche Post gesagt, dass normalerweise all meine Briefe dahin geleitet werden, das geschieht automatisch.. dachte ich zumindest
In dem Fall kommt das dann wohl in Dein Postfach. Wer außer Dir hat denn noch Zugang zu Deinem Postfach? Ich hatte irgendwie beim Lesen den Eindruck dass Du Angst hattest, jemand anderes könnte von Deinen Fehltritten ins Reich der Kriminellen erfahren.
Also wenn Du das wirklich ernst meinst da rauskommen zu wollen, dann hörst Du sofort mit dem Klauen auf. Das lohnt sich einfach nicht. Das Risiko erwischt zu werden mag zwar relativ gering sein, der Schaden der für Dich jedoch entsteht falls Du doch nochmal erwischt wirst, ist umso höher. Mach Dir das immer bewußt wenn Du beim nächsten Mal im Laden stehst und mal wieder Lust verspürst etwas mitgehen zu lassen weil's dann ja umsonst wäre.
Und nein, Dein Studium ist keine Ausrede dafür. Ich habe auch mal studiert und hatte in der Zeit extrem wenig Geld, ich habe zweitweise von 70 Euro die Woche leben müssen - habe kein Bafög bekommen, keine sonstigen Hilfen und keine elterliche Unterstützung. Aber natürlich musste ich Miete zahlen, etwas essen und hin und wieder Kopien oder Bücher an der Uni bezahlen. Auch wenn ich damals wirklich in Versuchung geführt wurde auch mal was zu Essen zu klauen weil das Geld hinten und vorne nicht gereicht hat, habe ich es nie gemacht. Es ging letztlich dann irgendwie auch immer ohne zu Klauen, auch wen das keine schöne Zeit war und ich heute beim besten Willen nicht mehr weiß ich ich das durchgehalten habe. Was ich damit sagen will: Wenn Du es durchstehst wirst Du später mal stolz sein es geschafft zu haben. Klauen ist jedoch der eine ziemlich sichere Weg Dir alles kaputt zu machen. Denk immer daran und glaube an Dich selbst es zu schaffen. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg.
-- Editiert von Kernell am 12.07.2018 11:16
Also habe soeben im Postfach geschaut, da war ein Brief von der ersten Tat drin vom Amtsgericht.
Also müsste das erste abgeschlossen sein, hab eine Geldstrafe bekommen.
Was ist mit der zweiten Tat, die 11€ , ich hab ja anschließend das gekauft was ich eingesteckt hatte, außerdem hab ich vorher da was eingekauft.
Kann mein Anwalt was dagegen tun ?
-Noch was, also die erste tat steht nicht im Führungszeugnis, es sind weniger als 90 TS:
-Wird die neue tat mit den 11€ in das Führungszeugnis kommen?
-Wie lange dauert es, bis die Einträge Geschlöscht sind?
- ich möchte mich einbürgern, sieht das jetzt schlecht aus oder wie weit liegen die Grenzen für die Einbürgerung?
Weißt du, es ist wirklich ziemlich mühsam jede Frage dreimal zu beantworten. Ich habe dir doch schon zweimal geschrieben, dass die beiden Taten zu einer zusammengefasst werden, und dass diese fürs Führungszeugnis als eine Tat zählt. Und auch dass es für beide Taten zusammen nicht mehr als 90 Tagessätze geben wird, es also keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben wird. Die Grenze für die Einbürgerung sind 90 Tagessätze Geldstrafe, egal ob sie aus einer einzigen Strafe, einer Gesamtstrafe, oder mehreren Einzelstrafen besteht, die nicht gesamtstrafenfähig sind. Im letzteren Fall werden die Einzelstrafen zusammengezählt.
In deinem Fall wird, nochmal, aber eine Gesamtstrafe gebildet werden, die nicht über 90 Tagessätzen liegen wird.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.07.2018 20:30
Aber die erste tat ist ja schon abgeschlossen
Das meinte ich eigentlich damit.
Wieso soll die zweite jetzt dazu zählen?
Dachte wenn man das 2. mal erwischt wird, kommt es auf alle Fälle in das Führungszeugnis.
Oder liege ich da falsch
Zitat:ber die erste tat ist ja schon abgeschlossen
Nein, abgeschlossen ist sie noch nicht. Oder hast Du die Geldstrafe schon gezahlt? Nein, oder? Wieviele Tagessätze wurden denn überhaupt verhängt?
Zitat:Wieso soll die zweite jetzt dazu zählen?
Wegen § 55 StGB . Du musst nur zusehen, dass die erste Sache noch nicht komplett bezahlt ist, bis die zweite kommt.
Zitat:Dachte wenn man das 2. mal erwischt wird, kommt es auf alle Fälle in das Führungszeugnis.
Nur dann, wenn es dafür 2 Einzelstrafen gibt, die nicht gesamtstrafenfähig sind. Aber selbst das würde für die Einbürgerung keine Rolle spielen, solange die beiden Strafen in der Summe nicht oberhalb von 90 Tagessätze liegen.
Außerdem -aber auch das sagte ich schon- ist noch überhaupt nicht klar, ob es für die 2. Sache überhaupt eine Verurteilung geben wird. Je nach Strafhöhe der ersten Sache ist es auch gut möglich, dass die 2. nach § 154 StPO eingestellt wird.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.07.2018 07:51
Kann ich die erste Strafe in raten abzahlen? Wenn ja, wie soll das gehen? Was muss ich machen, wo soll ich was hinschicken und was genau soll ich zuschicken.
Zitat:Kann ich die erste Strafe in raten abzahlen?
Ja, wahrscheinlich.
Zitat:Wenn ja, wie soll das gehen? Was muss ich machen, wo soll ich was hinschicken und was genau soll ich zuschicken.
Einen Antrag auf Ratenzahlung (formlos selber schreiben) gemäß § 459a StPO an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken und einen Einkommensnachweis beilegen, sowie Kopie des Mietvertrages und (wenn die dort eingetragene Miethöhe nicht mehr stimmt) die letzte Nebenkostenabrechnung aus der sich die aktuelle Miethöhe ergibt. Wenn die StA dann noch mehr will, wird sie sich melden.
Es ist realativ wichtig, dass Du die Ratenzahlung beantragst, ... nicht nur wegen der Ratenzahlung selbst, sondern auch damit die Gesamtstrafenfähigkeit mit der noch kommenden Strafe erhalten bleibt.
Hallo ich habe auch eine sehr wichtige Frage und hoffe auf viele Antworten...
by Mod. (Rest editiert)
Dann machst Du am besten einen eigenen thread mit Deiner Frage auf, dann wird es auch mit den Antworten klappen
-- Editiert von Moderator am 17.07.2018 08:11
Also die erste Strafe beträgt 973€, insgesamt 60 TS
Ich glaube das kommt nicht in das Führungszeugnis,
Allerdings hab ich jetzt Angst wegen der zweiten Strafe.
Vorallem wegen der Einbürgerung, mein Anwalt meinte, dass die dort solange nicht weiter machen mit der Bearbeitung bis das alles irgendwie abgeschlossen ist ?
Ich kann morgen erst raten beantragen, weil ich die Unterlagen nicht hier habe. Morgen mach ich alles fertig und schicke es Freitag ab.
Wie lange dauert das alles so ungefähr?
Wie viele raten sollte ich da Mindestens beantragen?
Sagen wir mal ich hab die raten, muss ich dann Damit rechnen , dass die Ausländerbehörde erst dann meine Unterlagen in die Hand nimmt, nachdem ich alles abbezahlt habe ? Oder könnten die theoretisch auch zur Zeit der Ratenzahlung mir die Einbürgerung geben ?
Mit freundlichen Grüßen
Oder könnten die theoretisch auch zur Zeit der Ratenzahlung mir die Einbürgerung geben ? Sicher. Abgeschlossen ist ein Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil oder mit einer Verfahrenseinstellung.
Wie viele raten sollte ich da Mindestens beantragen? Keine Ahnung - hier kennt keiner Ihre finanziellen Verhältnisse... Wenn es nur um den Abschluß des 2. Verfahrens geht, dürften 15 Raten völlig genügen.
Letztendlich ist es eigentlich egal wie viele raten Du beantragst, denn die Raten werden durch die Staatsanwaltschaft entsprechend Deinem Einkommen und den notwendigen Ausgaben festgesetzt, egal was Du beantragst.
Letztendlich soll es nämlich immer noch eine "Strafe" sein, und keine bequeme Ratenzahlung wie bei der Waschmaschine von Otto Versand.
Ein Klient von mir hat kürzlich eine Ratenzahlung von 300 € im Monat bewilligt bekommen. Strafe waren 1800 Euro, Einkommen 1250 €.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.07.2018 21:21
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