Ladendiebstahl - Brief vom Staatsanwalt

3. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
StephanAFO
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Brief vom Staatsanwalt

Liebes 123 recht Team.
Ich möchte mich ganz hertzlich bei ihnen bedanken für den kompetenten KOSTENLOSEN Service den ich bei ihnen erhalten habe.

Ich wurde das erste Mal beim Ladendiebstahl von 3 DVDs erwischt (Martkpreis 55 Euro). Und heute kam nach genau 3 monaten der Brief vom Staatsanwalt.

Dadrin steht : " Sehr geehrter herr ... , von ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen der eingangs bezeichneten Straftat habe ich abgesehen, weil ich davon ausgehe, dass Sie durch das bisherige Verfahren ausreichend belehrt und gewarnt worden sind. "

Bin überglücklich das ich keine Geldstrafe zu zahlen hab oder sonstiges.
Bekam ich dafür überhaupt irgendeinen Eintrag??

Ich bedanke mich bei ihnen ..

Mit freundlichen Grüssen Stephan ...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gern geschehen :)

Die Sache ist im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister eingetragen. Dort bekommen allerdings nur Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Strafverfolgung Einsicht. Also keine Arbeitgeber o.ä.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

ganz genau! Im Grundsatz können Sie sich merken, dass Einstellungen nicht in das Persönliche Führungszeugnis und auch nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden. Genau wie mein Kollege Bob schon sagte werden Einstellungen zwar in das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister eingetragen, dieses ist jedoch für Sie, sofern Sie straffrei bleiben, nicht weiter von Belang.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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